Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

  • flexible Gestaltung nach Risikogruppen 
  • Leistungen für Mitarbeitende gelten auch bei Freizeitunfällen 
  • Beiträge des Arbeitgebers können steuerlich abgesetzt werden 

Betriebliche Unfallversicherung – Verantwortung hört nicht am Werkstor auf

Unfälle passieren oft dort, wo man sie am wenigsten erwartet. Mit der betrieblichen Unfallversicherung (bUV), auch Gruppen-Unfallversicherung genannt, schützen Sie Ihre Mitarbeitenden nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit.  Weltweit, rund um die Uhr, im Büro wie auch auf der Skipiste. So federt sie die finanziellen Folgen eines Unfalls spürbar ab. Das gibt Sicherheit und zeigt: Als Arbeitgeber übernehmen Sie Verantwortung – auch jenseits der Bürotür.

Was ist eine betriebliche Unfallversicherung (bUV)?

Als Arbeitgeber schließen Sie den Vertrag ab, versichern Ihre Mitarbeitenden und übernehmen die Beiträge für die betriebliche Unfallversicherung, die in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Steuerlich gilt das sogenannte Korrespondenzprinzip: Gilt der Beitrag vertraglich als zu versteuerndes Einkommen, bleibt die spätere Versicherungsleistung für Arbeitnehmende grundsätzlich steuerfrei – und umgekehrt.

Gerade in risikoreichen Branchen wie Bau, Handwerk oder Produktion ist die bUV eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung.

Die wichtigsten Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung

Leistungen weltweit, jederzeit

Inklusive Schutz bei Unfall nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bewusstlosigkeit

Umfassender Schutz Ihrer Mitarbeitenden

Ihre Angestellten sind rund um die Uhr abgesichert. Das vermittelt Sicherheit und steigert ihre Motivation

Unkompliziert versichert – ohne Gesundheitsfragen

Die Mitarbeitenden profitieren von einem leistungsstarken Schutz – ohne Einzelprüfung oder Gesundheitsangaben. Für Arbeitgeber einfach, für Beschäftigte sorgenfrei

Die Arten der betrieblichen Unfallversicherung

SIGNAL IDUNA bietet zwei Arten der betrieblichen Unfallversicherung: mit Direktanspruch und ohne Direktanspruch. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer im Leistungsfall anspruchsberechtigt ist – der Arbeitgeber oder direkt die versicherte Person – und wann steuerliche Abgaben anfallen. Entscheiden Sie, welches Modell besser zu Ihrer Unternehmenssituation passt.

Betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch – steueroptimierte Absicherung für Ihre Mitarbeitenden

Bei der betrieblichen Unfallversicherung ohne Direktanspruch zahlt die Versicherung im Leistungsfall an den Arbeitgeber, der die Leistung anschließend an die versicherte Person weiterleitet (§ 179 VVG).

Diese Konstellation „über Eck“ mag nachteilig wirken, weil der Arbeitnehmer die Leistung nicht direkt bezieht. Doch diese Variante hat einen großen  
Vorteil: Die gezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der Zahlung kein Arbeitslohn und daher nicht lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig.

Im Leistungsfall wird die bis dahin unversteuerte Beitragszahlung – begrenzt auf die Versicherungsleistung – rückwirkend als Arbeitslohn erfasst (§ 19 EStG), da der Arbeitnehmer nun einen wirtschaftlichen Vorteil erhält. Gleichzeitig entsteht auch die Sozialversicherungspflicht. 

Betriebliche Unfallversicherung mit Direktanspruch – direkte, unbürokratische Hilfe

Bei der betrieblichen Unfallversicherung mit Direktanspruch haben die Arbeitnehmer als versicherte Personen im Leistungsfall das Recht, ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Die Versicherungsleistung wird dann direkt an die versicherte Person ausgezahlt.

Voraussetzung für den Direktanspruch ist eine vertragliche Regelung zugunsten der Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber muss dafür eine entsprechende Erklärung bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit abgeben. 

Durch den Direktanspruch gelten die gezahlten Beiträge als geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn. Sie müssen versteuert werden, inklusive Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsabgaben. Die Leistungen selbst sind in der späteren Leistungsphase für die Versicherten steuerfrei (mit einzelnen Ausnahmen wie Unfallrenten oder Tagegeldern nach Berufsunfällen).

Merkmal

Ohne Direktanspruch

Mit Direktanspruch

Versicherungsnehmer (VN)

Arbeitgeber

Arbeitgeber

Versicherte Person (VP)

Arbeitnehmer / Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitnehmer / Gesellschafter-Geschäftsführer

Leistungsberechtigter im Schadensfall

Arbeitgeber (leitet Leistung an Arbeitnehmer weiter)

Arbeitnehmer (Direktanspruch gegenüber Versicherer)

Beiträge = Arbeitslohn?

Nein

Ja

Versteuern der Beiträge

im Leistungsfall rückwirkend

Ja (ggf. pauschal 20 %, § 40b Abs. 3 EStG)

Sozialabgaben auf Beiträge

im Leistungsfall

sofort

Versteuern der Leistungen

Ja, in Höhe der gezahlten Beiträge (s.o.)

Nein (Ausnahme: Unfallrente/Tagegeld)

Absetzbarkeit als Betriebsausgabe

Ja (§ 4 Abs. 4 EStG)

Ja (§ 4 Abs. 4 EStG)

Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer

Beschränkt möglich

Bis 50% des Beitragsanteils

Beitragsgrenze

unbegrenzt

unbegrenzt

Bei der betrieblichen Unfallversicherung gibt es keine gesetzliche Beitragsgrenze. Das macht sie besonders geeignet für Unternehmen, die eine höhere und individuelle Absicherung ihrer Mitarbeitenden oder einzelner Führungskräfte anstreben. Die gezahlten Beiträge kann der Arbeitgeber in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen (§ 4 Abs. 4 EStG). 

Beide Varianten der betrieblichen Unfallversicherung bieten unterschiedliche Vorteile – je nachdem, ob steuerfreie Beiträge (ohne Direktanspruch) oder steuerfreie Leistungen (mit Direktanspruch) im Vordergrund stehen sollen. 

  • Ohne Direktanspruch: Der Arbeitgeber erhält die Leistung und kann selbst entscheiden, wie sie eingesetzt wird – etwa zur Unterstützung von Mitarbeitenden oder zur Deckung betrieblicher Ausfallkosten. 
  • Mit Direktanspruch: Die versicherte Person bekommt die Leistung direkt. Das sorgt im Ernstfall für schnelle finanzielle Hilfe, stärkt das Vertrauen und zeigt gelebte Fürsorge. 

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und betriebliche Unfallversicherung (bUV) – wer leistet was?

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Pflicht für alle Arbeitnehmenden, Auszubildenden, Schülerinnen und Schüler. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Träger der GUV sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Die GUV springt bei Arbeitsunfall, Wegeunfall oder anerkannten Berufskrankheiten ein.

  • Ein Arbeitsunfall ereignet sich in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Arbeit. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Interesse des Arbeitgebers wie die Teilnahme an einer Betriebsversammlung, Weiterbildungen oder Dienstreisen.
  • Ein Wegeunfall ereignet sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Hin- oder Rückweg). Unterbrechungen oder private Umwege (z. B. zum Supermarkt) sind in der Regel nicht mitversichert.
  • Eine Berufskrankheit ist eine durch die berufliche Tätigkeit verursachte Erkrankung, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) genannt und anerkannt ist.

Im Versicherungsfall übernimmt die GUV die Kosten für

  • Heilbehandlung 
  • Reha-Maßnahmen 
  • Berufliche Wiedereingliederung (z. B. Umschulung) 
  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit 
  • Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung 
  • Hinterbliebenenrente im Todesfall

Die GUV gewährt außerdem

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, z. B. behindertengerechter Wohnraum 
  • Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit  
  • Sachleistungen wie Versorgung mit Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege

Die Leistungen werden grundsätzlich von Amts wegen erbracht. Ein Antrag ist meist nicht erforderlich.

Die GUV ersetzt die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weitgehend. Darüber hinaus engagiert sich die GUV auch präventiv mit Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz (z. B. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheitsunterweisungen).

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung (bUV)

Egal, ob der Unfall in der Backstube in Duisburg, beim Wandern in den Alpen oder beim Tauchurlaub auf den Malediven passiert: die konkreten Leistungen der betrieblichen Unfallversicherung variieren je nach versicherter Mitarbeitergruppe bzw. gewähltem Tarif und umfassen beispielsweise

  • Kapitalleistungen bereits ab 1 Prozent unfallbedingter Invalidität 
  • Krankenhaustagegeld 
  • Unfall-Rentenkapital nach schwerem Unfall (ab 35% Invalidität) 
  • Reha-Management mit Leistungen wie Zugang zu Fach- und Spezialkliniken (z. B. BG-Kliniken), Reha-Vermittlung und Kostenübernahme, Beratung über Therapiemöglichkeiten, Reha-Geld 
  • Kosmetische Operationen zur Korrektur unfallbedingter Verletzungsfolgen 
  • Bergungskosten, Transportkosten aus dem In- und Ausland 
  • Todesfallschutz zur Absicherung Hinterbliebener

Leistungserweiterungen im Premium-Segment umfassen u.a.:

  • Gesundheitsschädigungen durch Infektionen 
  • Unfälle durch Eigenbewegungen 
  • Nahrungsmittelvergiftungen 
  • Gesundheitsschädigungen durch Impfschäden 
  • Unfälle nach Bewusstseinsstörung, Herzinfarkt oder Schlaganfall 
  • Psychologische Sofortleistung 

 

Welche Lücke gibt es zwischen der GUV und bUV? 

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet zwar einen umfassenden Schutz bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Doch Unfälle in der Freizeit, also  im Urlaub, beim Sport oder bei anderen privaten Alltagsaktivitäten, sind nicht durch die GUV gedeckt. Hier gibt es erhebliche Lücken im Versicherungsschutz. Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle im Haushalt (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/sterbefaelle-unfaelle.html). Nicht durchgehend geschützt zu sein, kann für Betroffene schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Denn: Kosten für medizinische Behandlungen oder Rehabilitation sind sehr hoch.

Merkmal

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Betriebliche Unfallversicherung (bUV)

Träger

Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Privater Versicherer (z. B. SIGNAL IDUNA)

Versicherte Personen

Pflichtversichert: Arbeitnehmer, Azubis, Ehrenamtliche

Vom Arbeitgeber ausgewählte Mitarbeitende (frei wählbar)

Versicherungsschutz gilt bei

Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten

Unfällen weltweit – rund um die Uhr, auch in der Freizeit

Freizeitunfälle versichert?

Nein

Ja

Geltungsbereich

Nur während beruflicher Tätigkeit und auf direktem Arbeitsweg

Weltweit und 24 Stunden am Tag

Invaliditätsleistung

Nur bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20 %

Schon ab 1 % Invaliditätsgrad, Kapitalzahlung abhängig vom Vertrag

Todesfallleistung

Rente an Hinterbliebene (abhängig vom Einkommen)

Kapitalzahlung laut Versicherungssumme an Begünstigte

Zahlung medizinischer Kosten

Ja (nur bei Arbeits-/Wegeunfall)

Optional (je nach Tarif, z. B. Bergungskosten, Reha, kosmetische OPs)

Kosten für Unternehmen

Pflichtbeitrag nach Gefahrtarif

Beitrag abhängig von Tarif, Beruf, Personenanzahl und Versicherungssumme

Mitarbeiterbindung / Benefit

Keine direkte Wirkung

Starkes Benefit zur Mitarbeiterbindung und Motivation

Schnell-Check für Firmen: Wann die betriebliche Unfallversicherung leistet und wann nicht

Die betriebliche Unfallversicherung (bUV) bietet einen wichtigen Zusatzschutz für Ihre Mitarbeitenden – überall und jederzeit. Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Einzelne Risiken können ausgeschlossen sein.

Die bUV leistet, wenn…

  • ...infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Invalidität) eintritt. In diesem Fall zahlt die Versicherung eine  Invaliditätszahlung.  Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.   
  • …ein Unfall tödlich endet. Im Todesfall wird eine  Todesfallleistung an die im Vertrag benannten Begünstigten ausgezahlt.  
  • …ein Unfall unter die im Tarif eingeschlossenen Zusatzrisiken fällt – etwa bei einer Bewusstseinsstörung durch Herzinfarkt oder Schlaganfall, sofern vereinbart. 

Die bUV leistet nicht, wenn…

  • …Krankheiten ohne Unfallursache vorliegen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Infektionen)   
  • …Kosten der ärztlichen Heilbehandlung entstehen. Diese werden von der Krankenversicherung abgedeckt.  
  • …Sachschäden auftreten (z. B. beschädigte Kleidung oder Brille).  
  • …der Unfall auf Alkohol- oder Drogenkonsum, vorsätzliche Selbstverletzung oder die Begehung einer Straftat zurückzuführen ist.  

Für wen lohnt sich die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung?

Für alle, die auch in der Freizeit aktiv sind.
Versicherungsschutz nicht nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, sondern auch im Haushalt und der Freizeit.

Für Unternehmen, die sich kümmern.
Unfälle können alle treffen – im Büro, im Homeoffice oder auf dem Fahrrad. Mit der Gruppen-Unfallversicherung zeigen Arbeitgeber Fürsorge, unabhängig von Branche oder Tätigkeit. 

Für engagierte Arbeitgeber.
Die Gruppen-Unfallversicherung ist ein attraktives Benefit für Arbeitnehmer. Sie fördert die Mitarbeiterbindung, zeigt soziales Engagement, stärkt das positive Image des Unternehmens und wirkt so auf Bewerbende hochattraktiv.

Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung richtet sich an Unternehmen aller Größen. Bereits ab drei versicherten Personen bietet SIGNAL IDUNA passende Lösungen an. Besonders sinnvoll ist sie in Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko, etwa im Baugewerbe, im Handwerk oder produzierenden Gewerbe. Hier ergänzt die bUV den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Ihre Mitarbeitenden bei Freizeit- und Arbeitsunfällen umfassend ab.

Ein großer Vorteil für alle Unternehmen im Punkt Mitarbeiterbindung: Die bUV ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung und steigert Motivation und Loyalität – ein echter Pluspunkt im schwierigen Wettbewerb um Fachkräfte. 

Leistungsbeispiele

Im Ernstfall sorgt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern hilft auch dabei, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Zwei Beispiele:

Sarah, Verkäuferin im Bioladen

Der Unfall:
Beim Ausladen von Obstkisten im Bioladen stürzt Sarah unglücklich. Diagnose: komplizierter Kniebruch. Trotz OP und intensiver Reha bleibt eine dauerhafte Einschränkung. Der Arzt stellt eine Invalidität von 35 Prozent fest.

Die Leistung:
Dank der bUV mit Direktanspruch erhält Sarah 35.000 € direkt und unbürokratisch ausgezahlt. Ihr Chef hatte zuvor vereinbart, dass die Leistung im Schadensfall direkt an den betroffenen Arbeitnehmer fließt. Mit dem Geld finanziert Sarah notwendige Umbaumaßnahmen in ihrer Wohnung und zusätzliche Therapien – ohne finanziellen Druck. Sie konnte sie alles Notwendige für die Genesung tun und war erstaunlich schnell wieder im Einsatz. 

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeiterbindung: Die schnelle finanzielle Hilfe signalisiert echte Fürsorge und Wertschätzung. 
  • Geringere Ausfallzeit: Sarah war dank individuell finanzierter Reha-Maßnahmen deutlich schneller wieder einsatzbereit. 
  • Steuervorteil: Die Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. 

Max, Grafikdesigner in einer Werbeagentur

Der Unfall:
Max verletzt sich beim Fußballspielen: Armbruch. Er muss zehn Tage ins Krankenhaus und danach drei Wochen in die Reha.   

Die Leistung:
Die Gruppen-Unfallversicherung der Agentur sieht keinen Direktanspruch für Mitarbeitende vor. Die Leistung geht an den Arbeitgeber. Das Krankenhaustagegeld beträgt 100 € pro Tag, also 1.000 € für 10 Tage

Vorteile für den Arbeitgeber:

* Schnellere Rückkehr motivierter Mitarbeitender: Das freiwillige Weiterreichen der Leistung stärkt an Max zeigt Wertschätzung und stärkt die Bindung ans Unternehmen. 

  • Steuervorteil: Die Beiträge zur Versicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. 
  • Planungssicherheit im Krankheitsfall: Durch die finanzielle Entlastung kann das Unternehmen Ersatzkosten (z.B. für Freelancer oder Projektverzögerungen) leichter abfedern. 
  • Positives Arbeitgeberimage: Die Fürsorge für Mitarbeitende wirkt sich positiv auf das Arbeitgeberimage. Ein Plus im Wettbewerb um Fachkräfte. 

Bitte beachten Sie: Es handelt sich um rein fiktive Beispiele zur Veranschaulichung. Die genauen Leistungen und Vertragsbedingungen sind individuell gestaltbar und sollten auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt werden. 

Was kostet eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung?

Die Kosten einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Personen: Je mehr Mitarbeitende versichert werden, desto günstiger wird der Beitrag pro Person – dank attraktiver Gruppenkonditionen.  
  • Versicherungssumme: Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (z. B. bei Invalidität oder Tod) hat direkten Einfluss auf die Prämie. Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag.  
  • Leistungsumfang: Der Umfang der eingeschlossenen Leistungen beeinflusst ebenfalls die Höhe der Beiträge. SIGNAL IDUNA bietet neben der Invaliditätsleistung auch Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Reha-Management, kosmetische Operationen, Bergungskosten etc.  
  • Geltungsbereich: Ob der Versicherungsschutz nur während des Jobs oder auch in der Freizeit gilt (24-Stunden-Deckung), wirkt sich maßgeblich auf die Kosten aus.  

Welche Steuervorteile bietet die bUV?

Zu den Steuervorteilen der bUV für Arbeitgeber zählen:

Betriebsausgaben: Die Beiträge zur betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, sofern ausschließlich Mitarbeitende versichert sind. Sie mindern den Unternehmensgewinn und somit die zu zahlende Körperschaft- bzw. Einkommensteuer. Vorsteuerabzug: Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die im Versicherungsbeitrag enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern (§ 15 UStG). 

Zu den Steuervorteilen der bUV für Arbeitnehmer zählen:

Steuerfreie Leistungen: Leistungen aus der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung (z.B. Kapitalleistungen bei Invalidität), sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, sofern die Beiträge individuell oder pauschal lohnversteuert werden. 

Pauschalversteuerung: Der geldwerte Vorteil der Versicherung kann pauschal mit 20 Prozent versteuert werden, was im Vergleich zur individuellen Versteuerung oft günstiger ist. Für den Arbeitnehmer besonders attraktiv: wenn der Arbeitgeber die Steuern übernimmt.

Bei einer Gruppen-Unfallversicherung ohne Direktanspruch gelten die Beiträge nicht als Arbeitslohn und sind daher lohnsteuerfrei, solange kein Leistungsfall eintritt. Erst wenn eine Versicherungsleistung ausgezahlt wird, kann es zu einer Besteuerung kommen. Das macht diese Variante insbesondere aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv für Arbeitgeber und Mitarbeitende.

Bitte beachten Sie: Steuerliche Aspekte können je nach individueller Unternehmenssituation und Rechtslage variieren. Wir empfehlen die Abstimmung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen zur Betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung

Invalidität ist die unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Sie muss voraussichtlich dauerhaft bestehen und ärztlich innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten – in manchen Tarifen 24 Monate – nach dem Unfall festgestellt worden sein.

Invaliditätsgrad beschreibt den Umfang der dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung (in Prozent). Er wird auf Basis der sogenannten Gliedertaxe (Tabelle, die für den Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane feste Prozentsätze vorgibt) oder durch ein ärztliches Gutachten ermittelt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Versicherungsleistung.

Die Versicherungssumme in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung ist nicht festgelegt, sondern wird individuell mit dem Versicherer vereinbart. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer kann sich dabei an seinen Bedürfnissen orientieren. Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme haben beispielsweise Faktoren wie die berufliche Tätigkeit oder der Absicherungsbedarf der Mitarbeitenden.

Ja, eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann sich bereits für kleine Unternehmen ab drei Mitarbeitenden lohnen – etwa zur Mitarbeiterbindung, Erfüllung der Fürsorgepflicht oder der Nutzung steuerlicher Vorteile.

Sie haben die Wahl. In der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden ein- oder auszuschließen. Eine vollständige Absicherung aller Mitarbeitenden ist nicht zwingend erforderlich. Häufig werden auch nur bestimmte Hierarchieebenen oder Tätigkeitsbereiche versichert.

Ja, selbstverschuldete Unfälle sind in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung meist mitversichert. Ausnahmen sind u. a. vorsätzliche Selbstverletzungen, Straftaten oder Unfälle unter Einfluss von Drogen oder Alkohol. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen.