Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung deutlich stärker berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich für Sie in vielen Fällen ein höheres Nettoeinkommen.
Zum ArtikelAls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie gegenüber Selbstständigen bei den Kosten für Ihre private Krankenversicherung klar im Vorteil: Sie müssen die Beiträge nicht allein schultern. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu gewähren. In der Regel deckt der Arbeitgeberanteil – ähnlich wie bei gesetzlich Krankenversicherten – die Hälfte Ihrer Beiträge. Der Zuschuss ist steuerfrei.