Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße. Sie dient in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt für die Beiträge herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2025 bei 66.150 Euro pro Jahr. In der PKV lässt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze der größtmögliche Arbeitgeberanteil berechnen. Erfahren Sie mehr zur Beitragsbemessungsgrenze in unserem Blogartikel „Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?“.
Den maximalen Arbeitgeberzuschuss berechnen
Die Formel für den größtmöglichen monatlichen Arbeitgeberanteil lautet:
- Beitragsbemessungsgrenze x (allgemeiner Beitragssatz inkl. Krankentagegeld + durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz :2 = monatlicher Arbeitgeberanteil
In Zahlen heißt das für das Jahr 2025:
5.512,50 € x (14,6 % + 2,5 %) : 2 = 471,32 € im Monat
Nach dieser Rechnung beteiligt sich Ihr Arbeitgeber im Jahr 2025 mit maximal 471,32 Euro pro Monat an den Beiträgen zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Hinzu kommt noch der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung.
Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dient Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt als Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitgeberanteils. Der Arbeitgeberzuschuss fällt dementsprechend niedriger aus.