Zahnimplantate kommen nach dem Verlust einzelner oder mehrerer Zähne zum Einsatz. Hierbei werden künstliche Zahnwurzeln im Kieferknochen verankert.
Diese Arten gibt es
Man unterscheidet feste und herausnehmbare Zahnimplantate. Aktuell gibt es in Deutschland über 100 verschiedene Systeme.
Mehr und mehr werden sogenannte Mini-Implantate eingesetzt: Diese Minis sind kleiner als herkömmliche Implantate und somit einfacher und angenehmer beim Einsetzen. Aufgrund der kürzeren Behandlungszeit sind sie auch preiswerter. Allerdings müssen wegen des geringeren Durchmessers der Mini-Implantate spezielle Titanlegierungen verwendet werden, auf die einige Patientinnen und Patientenallergisch reagieren.
Aus diesen Elementen besteht ein Zahnimplantat
Bei einem Zahnimplantat werden Zahn und Zahnwurzel vollständig durch das Implantat ersetzt, das aus einem Implantatkörper, einem Halsteil und einer Krone besteht.
Da Implantate in der Regel aus dem körperverträglichen Material Titan oder Titan-Legierungen hergestellt werden, muss man sich gewöhnlich nicht darum sorgen, dass es eine Abwehrreaktion des Immunsystems auf das Implantat geben könnte.
Vor- und Nachteile eines Zahnimplantats
Ein Nachteil ist, dass bestimmte Voraussetzungen verhindern können, dass ein Zahnimplantat eingesetzt werden kann. Hierzu zählen:
- Schwere Herz-Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes mellitus)
- Blutgerinnungsstörungen
- Regelmäßige Medikamenteneinnahme (Zytostatika, Kortison oder Bisphosphonate)
- Starkes Rauchen
- Zu kleiner Kiefer
- Zähneknirschen (Bruxismus)
- Zu nah am Implantat verlaufende Nerven oder Blutgefäße
- Ein stark geschrumpfter Kieferknochen (Knochenatrophie)
Ein Vorteil ist, dass die Zahnimplantation ein relativ sicheres und häufig durchgeführtes Verfahren ist und aus ästhetischen Gesichtspunkten überzeugt.
Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse
Wenn Sie einen medizinisch notwendigen Zahnersatz brauchen, dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss, der sich am Befund orientiert. Die Implantationskosten müssen Sie allerdings in der Regel selbst zahlen. Nur in seltenen Fällen – zum Beispiel bei Tumorerkrankungen oder schweren Fehlbildungen – dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Implantate übernehmen.