Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Zusätzliche Altersvorsorge – mit Zuschüssen vom Arbeitgeber möglich
  • Ersparnis bei Steuern und Abgaben
  • Garantierte Leistungen in jedem Durchführungsweg

Betriebliche Altersversorgung (bAV) – stärkt die Attraktivität von Arbeitgebern, sichert die Zukunft von Mitarbeitenden

Wenn Vorsorge Wertschätzung zeigt: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Unternehmen und Mitarbeitenden die Chance, gemeinsam für finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu sorgen.

Als Arbeitgeber investieren Sie mit der bAV in die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Angestellten. Denn Ihre Mitarbeitenden erhalten – zusätzlich zu Ihrem Arbeitgeberzuschuss – einen wertvollen Baustein für die Altersvorsorge. Sie profitieren außerdem von Steuervorteilen und reduzierten Sozialabgaben.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer fließt parallel zum monatlichen Arbeitgeberzuschuss ein Teil des Bruttogehalts durch die Entgeltumwandlung direkt in Ihre Vorsorge. Diese Kombination hilft Ihnen, die gesetzliche Rente mit der bAV-Rente aufzustocken und Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Grundprinzip

Arbeitnehmende wandeln einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in Beiträge für ihre betriebliche Altersvorsorge um. Auf diese Entgeltumwandlung haben sie sogar Rechtsanspruch. Arbeitgeber sparen in der Regel durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung. Deshalb müssen sie einen Teil dieser Ersparnis als Zuschuss an ihre Mitarbeitenden weitergeben. Eine Ausnahme sind Tarifverträge, die davon abweichen können.

Geld sparen durch weniger Steuerlast

Ein wichtiger Vorteil für Arbeitnehmende in der betrieblichen Altersvorsorge: Sie zahlen ebenfalls weniger Steuern und Sozialabgaben. Denn durch die Entgeltumwandlung fällt das zu verbeitragende Bruttogehalt geringer aus. So sparen Angestellte mit der bAV Monat für Monat bares Geld.

Unterschiedliche Anlagemöglichkeiten

Unterschiedliche Durchführungswege in der bAV ermöglichen Arbeitnehmenden, eine zusätzliche Rente im Alter aufzubauen. Egal, ob Arbeitgeber eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage oder Unterstützungskasse anbieten: Mitarbeitende profitieren von unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten und Renditen.

Arbeitgeberunterstützung

Viele Arbeitgeber unterstützen die bAV ihrer Angestellten mit zusätzlichen Beiträgen. Die Rente für die Altersvorsorge wächst einerseits durch die Entgeltumwandlung und andererseits durch den Arbeitgeberbeitrag. Die Arbeitgeberbeteiligung kann unterschiedlich ausgestaltet sein, zum Beispiel in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.

Kann ich als angestellte Person eine bAV direkt bei SIGNAL IDUNA abschließen?

Arbeitnehmende haben keine Möglichkeit, direkt mit einem Versicherungsunternehmen eine bAV zu vereinbaren. Sie können ebenfalls den Durchführungsweg nicht selbst bestimmen. Der Vertrag läuft stets über den Arbeitgeber.

Unser Tipp für Angestellte: Sollte Ihr Arbeitgeber noch keine bAV anbieten, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Beratung und gehen mit Ihnen gemeinsam auf Ihr Unternehmen zu.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber

Steigerung der Mitarbeiterbindung und -motivation

Als attraktives Zusatzangebot hilft die bAV, Mitarbeitende stärker an das Unternehmen zu binden und deren Motivation zu steigern.

Verbesserung des Unternehmensimages

Bietet ein Unternehmen seinen Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge, steigert dies die Attraktivität des Arbeitgebers nach innen und außen.

Geringere Sozialabgaben

Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen von Sozialabgaben befreit. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung sparen Arbeitgeber durch den Beitrag zur Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge.

Steuerliche Vorteile

Arbeitgeber haben ebenfalls Steuervorteile, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Denn die Beiträge können Unternehmen als Betriebsausgaben absetzen. 

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeitende

Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben,

da die Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt erfolgt

Zusätzliche Altersvorsorge,

die der Arbeitgeber bis zu einem Grenzwert steuer- und sozialabgabenfrei bezuschusst

Sichere Betriebsrente,

die bei einem Unternehmenswechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden kann (auch bei Arbeitslosigkeit)

Früherer Renteneintritt

ist durch die bAV unter Umständen möglich, da die gesetzliche Rente durch eine garantierte lebenslange Versorgung aufgestockt wird

Durchführungswege der bAV bei SIGNAL IDUNA

Wie berechnet sich die Entgeltumwandlung in der bAV?

Beispiel zur Entgeltumwandlung

Karla verdient monatlich 3.000 Euro brutto, von denen auf ihren Wunsch 200 Euro für die Entgeltumwandlung abgehen. Die 200 Euro der Entgeltumwandlung sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Karlas Steuersatz liegt bei 30 Prozent und ihr Beitragssatz für die Sozialversicherung bei 20 Prozent.

  1. Das Bruttogehalt reduziert sich monatlich um den Betrag der Entgeltumwandlung: 3.000 € - 200 € = 2.800 €
  2. Die Steuerersparnis beträgt bei einem Steuersatz von 30 Prozent:
    200 € × 30 % = 60 € 
  3. Die 20-prozentige Sozialversicherungsersparnis beträgt dementsprechend:
    200 € × 20 % = 40 €
  4. Diese durch die Entgeltumwandlung bedingten Ersparnisse bei Steuern und Abgaben führen zu einem effektiven Netto-Vorteil: 60 € + 40 € = 100 €
  5. Die Auszahlung im Alter: Der per Entgeltumwandlung angelegte Betrag (hier monatlich 200 Euro) wird im Alter ausgezahlt, wobei die Höhe der Auszahlung je nach Anlageform und erzielten Renditen variiert. Auf den Auszahlungsbetrag muss Karla Steuern und Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. 

Beispiel zum Arbeitgeberbeitrag

Paolo verdient monatlich 3.000 Euro brutto, von denen er 100 Euro per Entgeltumwandlung in seine bAV investiert. Die 100 Euro der Entgeltumwandlung sind von Steuern und Sozialabgaben ausgenommen.

Der Arbeitgeber von Paolo bezuschusst die zusätzliche Altersvorsorge seiner Angestellten mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 50 Prozent auf die ersten 100 Euro der Entgeltumwandlung, hier also mit 50 Euro monatlich. Es ist arbeitsrechtlich geregelt, dass der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss durch den Arbeitgeberbeitrag abgegolten ist. 

Läge Paolos Steuersatz bei 30 Prozent, sein Beitragssatz für die Sozialversicherung bei 20 Prozent, würden diese Prozentsätze entsprechend angerechnet. In die bAV von Paolo fließen sowohl die Entgeltumwandlung als auch der Arbeitgeberbeitrag ein.

  1. Das Bruttogehalt reduziert sich monatlich um den Betrag der Entgeltumwandlung:
    3.000 € - 100 € = 2.900 €
  2. Die Steuerersparnis beträgt bei einem Steuersatz von 30 Prozent:
    100 € × 30 % = 30 €
  3. Die 20-prozentige Sozialversicherungsersparnis beträgt dementsprechend:
    100 € × 20 % = 20 €
  4. Diese durch die Entgeltumwandlung bedingten Ersparnisse bei Steuern und Abgaben führen zu einer Netto-Gehaltssteigerung: 30 € + 20 € = 50 €
  5. Der Arbeitgeberzuschuss von 50 Euro erhöht den Kapitalstock der bAV zusätzlich. Insgesamt fließen monatlich in die bAV:
    100 € durch Entgeltumwandlung + 50 € Arbeitgeberzuschuss = 150 €
  6. Die Auszahlung im Alter: Monatlich werden 150 Euro in der bAV angelegt (100 Euro Entgeltumwandlung plus 50 Euro Arbeitgeberbeitrag) und im Alter ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung variiert je nach Anlageform und erzielten Renditen.

 

Steuern und Krankenversicherungsbeiträge im Ruhestand

Im Alter zahlen Arbeitnehmende auf den Auszahlungsbetrag der betrieblichen Altersversorgung sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge. Das gilt sowohl für den Rentenanteil aus der Entgeltumwandlung, als auch für den Arbeitgeberzuschuss, der in die bAV geflossen ist.

Die Beispiele verdeutlichen, wie sich eine bAV berechnet. Die individuelle Ersparnis kann davon abweichen: Hier spielen persönliche Faktoren eine wichtige Rolle – zum Beispiel der Steuersatz und die Höhe des Angestelltengehalts. Darüber hinaus haben die verschiedenen Durchführungswege der bAV unterschiedliche Regelungen bei Steuern und Abgaben.

Wer kann sein Entgelt umwandeln?

Wer in Deutschland in die Rentenversicherung einzahlt, kann einen Teil seines Gehalts mit der betrieblichen Altersversorgung umwandeln.


Von der Entgeltumwandlung profitieren:

  • Arbeitnehmende

  • Auszubildende

  • Geringfügig Beschäftigte (Mini- und Midijobber)

  • Gesellschafter-Geschäftsführer


Von der Entgeltumwandlung ausgenommen sind:

  • Selbstständige

    Da die bAV ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, können Selbstständige diese Form der Altersvorsorge nicht nutzen. Sie können jedoch auf andere Möglichkeiten der privaten Altersversorgung zurückgreifen.

  • Beamtinnen und Beamte

    Wer verbeamtet, profitiert in der Regel von eigenen Versorgungssystemen und kann keine zusätzliche bAV abschließen.

  • Freie Mitarbeitende

    Hier entscheidet das Vertragsverhältnis darüber, ob der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht. Voraussetzung ist eine abhängige Beschäftigung.

Warum eine bAV mit SIGNAL IDUNA abschließen?

Pluspunkte für Arbeitgeber

Unterstützung für Rechtssicherheit

Eine Versorgungsordnung definiert die Rahmenbedingungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung und sorgt für Rechtssicherheit bei Arbeitgeber und Belegschaft. Wir vermitteln unseren Unternehmenskunden zu vergünstigten Konditionen rechtliche Hilfe, die bei der Erstellung einer Versorgungordnung unterstützt.

Kostenlose Beratungsunterstützung für Mitarbeitende

Die betriebliche Altersversorgung ist ein komplexes Thema: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Informationsveranstaltungen für Ihre Mitarbeitenden – zum Beispiel mit individuellen Informationsunterlagen für Angestellte Ihres Unternehmens.

bAV-Onlineportal

Mit dem „SIGNAL IDUNA bAVnet“ bieten wir in der Direktversicherung und Pensionskasse eine zentrale Online-Plattform zur einfachen Verwaltung von bAV-Verträgen. Als Arbeitgeber können Sie darüber alle gängigen Verwaltungsaufgaben abwickeln – von der Adressänderung über Elternzeiten und Krankmeldungen bis hin zur Austrittsmeldung.

Für welche Angestellten ist die bAV sinnvoll?

  • Vorteil: Nach mehrjähriger Berufserfahrung erhalten Sie in der Regel ein höheres Einkommen. Nutzen Sie finanzielle Spielräume für die bAV, denn hier profitieren Sie von Steuervorteilen und können damit Ihre Steuerlast gezielt senken.
  • Nachteil: Da der Anlagezeitraum im Vergleich zum Berufseinstieg kürzer ist, wirkt sich der Zinseszinseffekt weniger stark aus.
  • Fazit: Als Professional profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von der bAV. Die zusätzliche Altersvorsorge optimiert Ihren Kapitalstock fürs Rentenalter und hilft Ihnen, Ihre Steuerlast während der Berufsjahre zu senken. Der Vermögensaufbau über die bAV kann nach wie vor attraktiv sein.

 

  • Vorteil: Ab dem 50. Lebensjahr können Sie über die bAV kurzfristig einen größeren Betrag für Ihre Altersvorsorge ansparen und wertvolles Kapital für Ihren Ruhestand erwirtschaften. Die Steuervorteile der bAV kommen auch Ihnen zugute.
  • Nachteil: Da der Anlagezeitraum vergleichsweise kurz ist, wirkt sich der Zinseszinseffekt nur begrenzt aus.
  • Fazit: Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Altersgruppe 50 + können Sie Ihre Altersvorsorge mithilfe der bAV verbessern. Andere Anlageformen bieten Ihnen jedoch möglicherweise mehr Flexibilität und eine höhere Rendite. Lassen Sie sich von Fachleuten individuell beraten.

Aus dem Leben gegriffen: So sorgt Sarah fürs Alter vor

Die 30-jährige Sarah ist Marketing-Managerin. Seit fünf Jahren arbeitet sie für ein mittelständisches Unternehmen und verdient dort monatlich 3.500 Euro brutto. Noch liegt ein langes Berufsleben vor ihr. Als Führungskraft ist dies der beste Zeitpunkt, ihre Altersvorsorge in die richtigen Bahnen zu lenken. Über ihren Arbeitgeber kann Sarah als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eine bAV abschließen. Als Durchführungsweg bietet ihr Unternehmen eine Direktversicherung an.

Sarahs Situation

  • Junge Angestellte – lange Zeitspanne bis zur Rente: Da Sarah erst in ca. 37 Jahren in Rente gehen wird, kann sie den Zinseszinseffekt einer bAV optimal für sich nutzen.
  • Steuervorteil: Sarah möchte ihre Steuerlast reduzieren.
  • Altersvorsorge aufbauen: Die junge Frau weiß, dass die gesetzlichen Renten perspektivisch eher sinken werden. Um ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, möchte Sarah zusätzlich vorsorgen.  

Sarahs Lösung

  • Eine bAV durch Entgeltumwandlung: Sie entscheidet sich, von ihrem Bruttogehalt monatlich 200 Euro in die bAV einzuzahlen.
  • Zusätzlich bietet Sarahs Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf diese Entgeltumwandlung an. Das sind weitere 40 Euro monatlich für den Kapitalstock von Sarahs Rente. 

Sarahs Vorteile

  • Netto-Vorteil: Auf den eingezahlten Beitrag spart Sarah Steuern und Sozialabgaben. Faktisch bleibt ihr damit mehr Netto vom Brutto, als wenn die 200 Euro direkt ausgezahlt würden und Sarah diese privat sparen müsste.
  • Arbeitgeberzuschuss: Der Beitrag ihres Arbeitgebers von 40 Euro ist ein weiterer finanzieller Vorteil. Das Geld hätte sie sie sonst nicht erhalten.
  • Zinseszins: Die lange Zeitspanne bis zur Rente ermöglicht Sarah, den Zinseszinseffekt der bAV optimal zu nutzen. So kann sie ein beachtliches Kapital aufbauen.
  • Garantierte Leistungen: Sarah profitiert im Alter von einer garantierten Rentenzahlung.
  • Sicherheit: Die bAV bietet eine zuverlässige Altersvorsorge.

Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung – was ist der Unterschied?

„Altersvorsorge“ ist ein Oberbegriff und umfasst Maßnahmen, um fürs Alter vorzusorgen und Geld zurückzulegen – damit man später genug Rente zum Leben hat. Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ist eine Möglichkeit dafür. Sie stellt die finanzielle Versorgung im Alter durch die Zusage einer Leistung durch den Arbeitgeber sicher.

Ursprünglich war die Altersversorgung eine reine Arbeitgeberleistung. Heute haben sich verschiedene Modelle etabliert, bei denen auch Arbeitnehmende mit der so genannten Entgeltumwandlung einen Teil beisteuern können. Diese ermöglicht den Angestellten im Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber – und teils von diesem bezuschusst – eine gezielte Aufstockung ihres Rentenkapitals durch eigene Beitragszahlungen.

Die Entgeltumwandlung und ihre gesetzliche Verankerung prägen die bAV inzwischen maßgeblich: Seit Januar 2002 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, per Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Der Staat belohnt dies, indem sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Angesichts der langfristigen Entwicklung der gesetzlichen Renten wird die bAV immer wichtiger.

Fragen und Antworten

Nein, Arbeitnehmende können nicht vorzeitig an Ihr Geld kommen. Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich vor einer Kündigung und damit einer vorzeitigen Auszahlung der Leistungen geschützt, da sie der Versorgung im Alter dienen soll.

Kündigung der durch Entgeltumwandlung finanzierten bAV:

  • Während der Ansparphase sind eine Kündigung und Auszahlung des angesparten Kapitals in der Regel nicht möglich.
  • Nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie verschiedene Optionen. So können Sie beispielsweise eine Beitragsfreistellung erwirken oder die Übertragung Ihrer bAV-Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber beantragen.

Kündigung einer arbeitgeberfinanzierten bAV:

  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in bestimmten Fällen kündigen. Da die Bedingungen dafür streng sind, geschieht dies selten.
  • Die Kündigung durch den Arbeitnehmenden ist bei einer rein arbeitgeberfinanzierten bAV nicht möglich.

Grundsätzlich sind bAV-Anwartschaften bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Je nach Durchführungsweg gelten unterschiedliche Regelungen.

Wenn entsprechende Leistungen in der arbeitsrechtlichen Zusage vorgesehen sind, erhalten Hinterbliebene im Todesfall der versicherten Person je nach Zusage und Durchführungsweg eine Auszahlung. In der bAV ist der zulässige Hinterbliebenenkreis gesetzlich geregelt.

Dank der sogenannten Unverfallbarkeit der bAV bleiben bereits erworbene Anwartschaften auch dann dauerhaft erhalten, wenn Arbeitnehmende zum Beispiel kündigen, gekündigt werden oder den Arbeitgeber wechseln.

Sind Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen, reduziert sich ihr bAV-Beitrag unter Umständen. Dies ist insbesondere bei der Entgeltumwandlung der Fall. Da sich diese Reduzierung negativ auf die Altersvorsorge auswirken kann, sollten Sie zeitnah aktiv werden: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer freiwilligen Beitragszahlung und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Regelungen für die arbeitgeberfinanzierte bAV an. Wie stark sich Kurzarbeit auf eine bAV auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Art der Finanzierung spielt dabei eine wesentliche Rolle.

In der Regel können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihre bAV mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder den Job kündigen. Welche Optionen Sie konkret haben, hängt vom gewählten Durchführungsweg ab und von den Bedingungen, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind.

Die bAV ist für alle Arbeitnehmenden sinnvoll. Generell gilt: Je früher Sie sich für diese zusätzliche Altersvorsorge entscheiden, desto mehr profitieren Sie im Rentenalter davon. Warum? Je früher Sie die betriebliche Altersvorsorge nutzen, desto länger wird der Anlagezeitraum und desto größer ist der Zinseszinseffekt für Sie. Sogar kleine Beiträge können sich beachtlich summieren. Verschiedene Durchführungswege bieten Ihnen unterschiedliche Vorteile. Lassen Sie sich individuell beraten. 

Die Durchführungswege beschreiben, wie die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge angelegt und verwaltet werden. Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege, die sich in ihren Eigenschaften, Kosten, Garantien und ihrer Flexibilität unterscheiden:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionsfonds

SIGNAL IDUNA bietet alle Durchführungswege mit Ausnahme des Pensionfonds an.

Der Gesetzgeber hat diese Vielfalt geschaffen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Unternehmen und Arbeitnehmern gerecht zu werden.