Direktversicherung

Beiträge direkt vom Bruttogehalt: Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen gemeinsam Steuern und Abgaben. 
 
Flexible Auszahlung im Alter: Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung? Sie entscheiden.  
 
Vorsorge mit Sicherheit: Die Beiträge bleiben auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder im Falle einer Insolvenz geschützt. Das schafft Verlässlichkeit und Vertrauen.

Die Direktversicherung – sicher und steuerbegünstigt vorsorgen

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – auch „Durchführungsweg“ genannt. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts direkt in einen Versicherungsvertrag ein (sog. Entgeltumwandlung). Alternativ oder ergänzend können Beiträge vom Arbeitgeber auch ganz oder teilweise übernommen warden. Eine Direktversicherung kann Leistungen für das Alter, bei Invalidität oder für den Todesfall vorsehen. Die Leistung wird als Rente gezahlt. Sie können aber auch eine (Teil)Kapitalauszahlung wählen. Die Direktversicherung schafft so ein finanzielles Extra fürs Alter und ist eine optimale Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung

Warum ist eine bAV sinnvoll?

 
Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss

Einfacher geht’s nicht: Die Kombination aus Entgeltumwandlung und dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss schafft eine besonders lukrative Altersvorsorge.  

Staatlich begünstigt vorsorgen

Durch die Direktversicherung können Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge fließen. Das Ergebnis ist eine höhere Rente im Ruhestand. 
 
Finanzielle Absicherung im Alter – garantiert

Eine garantierte Mindestleistung im Ruhestand sorgt für hohe Planungssicherheit. Zusätzliche Überschüsse können die Rente darüber hinaus spürbar erhöhen. 
 
So flexibel wie das Leben 

Die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem bietet maximale Flexibilität bei der Auszahlung. 
 
Neuer Arbeitgeber? Die Vorsorge kommt mit 

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die Versorgung gesichert. Die Direktversicherung kann einfach zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden. 

Was ist eine Direktversicherung?

Wie die Direktversicherung genau funktioniert? Ganz einfach: Ihr Arbeitgeber schließt auf Ihr Leben einen Versicherungsvertrag ab und überweist den Betrag direkt an die Versicherung. Sie sind bezugsberechtigt, so dass im Leistungsfall die Auszahlung direkt an Sie erfolgt – deshalb auch Direktversicherung. Die Beiträge werden entweder durch Ihren Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt oder im Wege der Entgeltumwandlung durch Sie finanziert. So sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Das Geld wird sicher und renditeorientiert angelegt. Im Alter erhalten Sie dann eine Rente oder eine (Teil)Kapitalisierung aus der Versicherung.  

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage oder Unterstützungskasse – was sind die Unterschiede?

Vertragspartner

Direktversicher-ung

Pensionskasse

Pensionsfonds

(rückgedeckte) Unterstützungs-kasse

Pensionszusage

Arbeitgeber schließt eine Versicherung für Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist der  Arbeitgeber, versicherte Person und bezugsberechtigt ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer.

Arbeitgeber schließt mit der Pensionskasse einen Versicherungsvertrag ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person und bezugsberechtigt ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer.

Arbeitgeber schließt einen für den Arbeitnehmer einen Pensionsfondsvertrag bei einem Pensionsfonds ab. Vertragspartner ist der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist begünstigt für die Leistung. 

Arbeitgeber wird Mitglied der Unterstützungskasse, begünstigt für die Versorgung ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sagt die Leistungen zu. Es wird kein externer Versorgungsträger eingeschaltet.

Kapitalanlage des Versorgungsträgers

Direktversicher-ung

Pensionskasse

Pensionsfonds

(rückgedeckte) Unterstützungskasse

Pensionszusage

Nach Kapitalanlagevorschriften für Lebensversicherungen.

Nach Kapitalanlagevorschriften für Lebensversicherungen.

Nach Kapitalanlagevorschriften für Pensionsfonds (ggf. höhere Investition in risikoreichere Kapitalanlagen (z. B. Aktien) als bei Direktversicherung und Pensionskasse möglich).

Die (rückgedeckte) Unterstützungskasse verwendet die Beiträge/Zuwendungen für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen.

Nach Kapitalanlagevorschriften für Lebensversicherungen. Das Unternehmen legt die Beiträge für die spätere Rentenzahlung selbst an. Zur Sicherung der Leistungen kann der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung abschließen.

Garantien

Direktversicher-ung

Pensionskasse

Pensionsfonds

(rückgedeckte) Unterstützungskasse

Pensionszusage

Ja, abhängig von der Zusageart.

Ja, abhängig von der Zusageart.

Ja, abhängig von der Zusageart.

Ja, abhängig von der Zusageart.

Ja, abhängig von der Zusageart.

Für wen lohnt sich eine Direktversicherung?

Für wen lohnt sich eine Direktversicherung besonders?

  • Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, wenn Sie: Wert auf Sicherheit und Planbarkeit legen – dank garantierter Mindestleistungen.
  • eine unkomplizierte Lösung zur Altersvorsorge suchen. Minimaler Aufwand für Sie.

Für wen ist die Direktversicherung weniger geeignet?

  • Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, wenn Sie: auf hohe Renditen setzen oder flexibel über ihr Kapital verfügen möchten, denn die Anlageform ist eher sicherheitsorientiert und bis zum Rentenbeginn gebunden.

So profitieren Sie als Arbeitgeber

Mit der Direktversicherung schaffen Sie echten Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft. Sie bieten eine attraktive Zusatzleistung, die einfach umzusetzen ist und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert. Auch im Wettbewerb um neue Fachkräfte heben Sie sich positiv ab. Sie zeigen Verantwortung und positionieren sich als moderner Arbeitgeber, dem die Zukunft seiner Mitarbeitenden am Herzen liegt. 

 

  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Eine betriebliche Altersvorsorge stärkt die Arbeitgebermarke und hilft, neue Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. 
  • Steuerlich absetzbare Beiträge: Beiträge zur Direktversicherung können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. 
  • Geringverdienerförderung: Nutzen Sie staatliche Zuschüsse für Ihre Mitarbeitenden mit geringerem Einkommen. Sie senken Ihre Lohnnebenkosten und stärken zugleich Ihre soziale Verantwortung als attraktiver Arbeitgeber.  
  • Flexible Einbindung in bestehende Prozesse: Die Direktversicherung lässt sich nahtlos in bestehende Gehalts- und Personalprozesse einbinden und auf individuelle Unternehmensstrukturen abstimmen. 
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Mit dem SIGNAL IDUNA bAVnet bieten wir Ihnen eine Lösung, mit der Sie die Verwaltungsaufgaben schnell und unkompliziert erledigen können. Und somit Ihre Zeit ganz Ihrer Firma und Ihren Teammitgliedern widmen können. Weitere Infos erhalten Sie hier: www.si-bav.net 

So profitieren Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

Mit der Direktversicherung profitieren Sie von einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die einfach, planbar und sicher ist. Ihre Vorteile als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf einen Blick:  

  • Steuern und Sozialabgaben sparen: Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu festgelegten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das entlastet Sie heute und sorgt morgen für eine höhere Rente.  
  • Garantierte Mindestleistung: Sie wissen heute schon, womit Sie im Alter rechnen können. Für mehr Sicherheit und Planbarkeit. 
  • Beitragsstabilität: Die Beiträge bleiben während der gesamten Laufzeit konstant, sofern keine Dynamik vereinbart wurde.  
  • Einfachheit und Transparenz: Übersichtliche Verträge und transparente Abläufe machen die Direktversicherung besonders nutzerfreundlich. 
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel: Ihre Direktversicherung kann Sie mit zum neuen Arbeitgeber begleiten, sofern dieser bereit ist, sie fortzuführen. 
  • Insolvenzschutz: Ihre Ansprüche aus der Direktversicherung sind im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sicher geschützt.

Übrigens: Arbeitgeber sind verpflichtet, die bei Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Form eines Arbeitgeberzuschusses zum Vertrag (mindestens 15 %) an den Mitarbeitenden weiterzugeben Abweichende Regelungen durch Tarifverträge sind möglich. 

Ob eine Direktversicherung für Sie die richtige Wahl ist? Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit. 

Wie hoch sollten meine Beiträge zur Direktversicherung sein?

Wie viel Sie monatlich einzahlen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:  

Ihr Einkommen: Je höher Ihr Einkommen, desto mehr Spielraum haben Sie, um Monat für Monat steuerbegünstigt vorzusorgen. 

Ihr Alter: Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto einfacher bauen Sie auch mit kleinen Beträgen ein Vermögen auf. 

Gewünschte Rentenhöhe: Wie hoch soll die zusätzliche Rente im Alter sein? Die spätere Rentenhöhe korreliert mit der Beitragshöhe. 

Gewählte Vertragsart: Die verschiedenen Produkt- und Vertragskonstellationen bieten unterschiedliche Renditechancen. 

Vertragslaufzeit: Je länger die Laufzeit, desto stärker der Zinseszinseffekt. 


Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei, weitere 4 % zusätzlich steuerfrei. Da diese Grenzen regelmäßig angepasst werden, informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Steuerberaterin.

Welche laufenden Kosten entstehen bei einer Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung können sich verschiedene Kosten auf die Rendite auswirken, so etwa: 

  • Abschlusskosten: Diese Kosten fallen einmalig beim Abschluss des Vertrages an und werden meist auf die ersten Jahre verteilt.   
  • Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung des Versicherungsvertrags richten sich nach Versicherungsbeitrag oder angespartem Kapital. 
  • Risikokosten: Diese Kosten decken das Risiko des Versicherers ab, zum Beispiel für den Todesfallschutz. Die Höhe der Risikokosten hängt vom Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person ab. 
  • Kosten für die Kapitalanlage: Je nach gewählter Anlageform (z. B. Fonds) können Kosten für das Fondsmanagement anfallen.  Stornokosten: Sollten Sie die Direktversicherung vorzeitig kündigen, müssen Sie mit Stornokosten rechnen. 

Tipp zur Kostentransparenz: Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, alle Kosten ihrer Produkte transparent darzustellen. Achten Sie darauf.   

Wie hoch sind die Steuern auf eine Direktversicherung?

Die Steuerersparnis ist einer der größten Pluspunkte der Direktversicherung. Sie sparen in der Ansparphase durch die steuerfreie Einzahlung der Beiträge. Die späteren Leistungen sind dann steuerpflichtig. Da die Belastung als Rentner in der Regel deutlich geringer ist, entsteht ein sogenannter Steuerstundungseffekt.   

In der Ansparphase können Sie jeden Monat bis zu 8 % der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei aus Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung einzahlen. Das heißt: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie zahlen weniger Steuern.

Wenn Sie sich in der späteren Rentenphase dann das angesparte Geld auszahlen lassen, müssen Sie die Auszahlungen versteuern. Es gilt Ihr persönlicher Steuersatz im Ruhestand, der meist niedriger ist als während des Berufslebens. So profitieren Sie von einem Steueraufschub und einem geringeren Steuersatz. 

Sonderfall Altverträge: Haben Sie Ihre Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen? Dann gelten ein paar Besonderheiten. Für die Beiträge gab es eine Pauschalbesteuerung, sodass die späteren Auszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sein können.

Hinweis: Die steuerlichen Regelungen zur bAV sind komplex und können sich ändern. Die hier gemachten Angaben dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung dar. 

Wie funktioniert die Auszahlung bei einer Direktversicherung?

Der Rentenbeginn ist der Moment, in dem sich Ihre Vorsorgeinvestition buchstäblich auszahlt.

 

Welche Auszahlungsformen gibt es?  

Ihre Altersvorsorge wird so ausgezahlt, wie Sie es vertraglich vereinbart haben. Die gängigsten Varianten sind: 
 
Lebenslange Altersrente: Der Klassiker – Sie erhalten von Rentenbeginn bis zum Lebensende monatlich einen festen Betrag. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen, der Vertragslaufzeit und den Überschüssen ab. 
 
Einmalzahlung statt Monatsrente: Sind größere Anschaffungen geplant? Sie können sich das gesamte angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen. Für maximale Flexibilität ab Rentenbeginn. 
 
Teilauszahlung: Teilauszahlung zum Rentenstart, den Rest als lebenslange Rente. Die Kombination aus Sicherheit und Flexibilität.  
 

Aus dem Leben gegriffen

Fall 1: Franziska (Friseurin, 25 Jahre)

Franziska arbeitet seit drei Jahren in einem Friseursalon und verdient monatlich 2.500 Euro brutto. Sie möchte frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen und entscheidet sich für eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. Sie wandelt monatlich 100 Euro ihres Bruttogehalts um. Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis zahlt Franziska netto aber nur rund 50 Euro für Ihre Direktversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich ein. 115 Euro wandern so jeden Monat ihn ihren Versicherungsvertrag. Das summiert sich. Franziska profitiert von der Einfachheit der Direktversicherung und baut über die Jahre ein kleines finanzielles Polster auf. Für sie ist es eine unkomplizierte und sichere Lösung, um frühzeitig etwas gegen eine spätere Rentenlücke zu tun.  

Fall 2: Ingo (Ingenieur, 45 Jahre)

Ingo ist Ingenieur in einem mittelständischen Unternehmen und verdient monatlich 8.500 Euro brutto. Bislang hat er wenig für seine Altersvorsorge getan und möchte dies nun nachholen. Er wandelt monatlich 400 Euro seines Bruttogehalts um. Sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 Prozent. Ingo möchte sicherstellen, dass er seinen Lebensstandard im Alter halten kann und setzt auf die Planbarkeit der Direktversicherung in Verbindung mit der Sicherheit einer garantierten Mindestleistung.

Fall 3: Müller GmbH

Die Müller GmbH beschäftigt 50 Mitarbeitende und möchte sich in Zeiten des Fachkräftemangels als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Im Gespräch mit ihrer Steuerberaterin bekommt die Geschäftsführung den Tipp, eine Direktversicherung mit großzügigem Arbeitgeberbeitrag anzubieten. 

Die Steuerberaterin rechnet auf einem Bierdeckel vor:  

Die Entgeltumwandlung pro Mitarbeiter beträgt im Schnitt 150 Euro/Monat. Zusätzlich zahlt das Unternehmen freiwillig 100 Euro plus den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 % auf die Entgeltumwandlung (22,50 Euro). Bei 50 Mitarbeitenden ergibt das rund 163.500 Euro pro Jahr – vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.  


 Eine Mitarbeiterin mit 3.000 Euro brutto wandelt 150 Euro um. Ihr Nettoeinkommen sinkt nur um ca. 75 Euro, während 272,50 Euro monatlich in ihre Altersvorsorge fließen.   

FAQ

Ja, das ist sogar im Betriebsrentengesetz vorgeschrieben (§ 2 und 4 BetrAVG).  
Wir zeigen Ihnen gerne, welche Möglichkeiten Sie beim Unternehmenswechsel oder einer beruflichen Pause haben: 

 

  • Private Weiterführung: Man kann die Direktversicherung privat weiterführen und die Beiträge selbst zahlen. 
  • Fortführung beim neuen Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber übernimmt die bestehende Direktversicherung und setzt die Beitragszahlungen fort. Sie behalten alle bestehenden Ansprüche aus dem Vertrag.    
  • Ruhen lassen: Möchte der neue Arbeitgeber die Versicherung nicht übernehmen? Kein Problem: Sie können Ihren Vertrag beitragsfrei weiterlaufen lassen. Die Versicherung bleibt bestehen und das angesparte Kapital wird weiter verzinst. Bei Rentenbeginn wird eine entsprechend geringere Leistung ausgezahlt. Sie können den Vertrag später bei einem neuen Arbeitgeber ggf. wieder aktivieren. 
     
  •  Übertragung auf einen neuen Vertrag: Es ist auch möglich, das angesparte Kapital aus der Direktversicherung auf einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu übertragen. Dabei fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. 

Ihr Arbeitgeber ist laut Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG) verpflichtet, eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, zum Beispiel über eine Direktversicherung. Davon profitieren beide Seiten: Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten, stärken die Mitarbeiterbindung und punkten bei zukünftigen Bewerberinnen und Bewerbern. Und Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sichern sich Steuervorteile und ein Plus fürs Alter. Tipp: Weisen Sie auf die vielen Vorteile hin, gern auch mit Unterstützung durch SIGNAL IDUNA. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf.