Eine Familienhaftpflichtversicherung sichert die gesamte Familie und weitere im Haushalt lebende Personen gegen Schadensersatzansprüche ab. Der Vorteil: Kein Familienmitglied benötigt eine eigene Police, da alle in einem Vertrag geschützt sind. Das macht die Sache deutlich überschaubarer und günstiger.
Versicherungsschutz besteht demnach für Sie als Versicherungsnehmer und entsprechende Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch unverheiratete oder nicht eingetragene Partner in einer häuslichen Gemeinschaft sowie alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind mitversichert. Wichtig zu wissen: Für Schäden, die minderjährige Kinder verursachen, haften in der Regel die Eltern. Die Familienhaftpflichtversicherung springt hier ein und schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch berechtigte Schadensersatzforderungen. Dabei muss es sich nicht um Ihre leiblichen Kinder handeln, es können genauso gut Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sein. Volljährige Kinder sind im Rahmen ihrer Erstausbildung weiterhin mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht ein Jahr nach der ersten Berufsausbildung weiter. Sollte Ihr Kind innerhalb dieses Jahres eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium beginnen besteht der Schutz sogar noch länger.
Je nach gewähltem Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar für weitere Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft Leben. Dazu gehören beispielsweise Großeltern, Schwiegereltern oder Enkel, aber auch Geschwister. Gerade für Familien interessant: Kinder und junge Erwachsene, die nur für eine bestimmte Zeit bei Ihnen wohnen – wie Au-pairs und Austauschschüler – sind mitversichert.