Der Gesetzgeber hat verschiedene Altersgrenzen für die Schuldfähigkeit von Kindern und Jugendlichen festgelegt. Ist Ihr Kind unter sieben, hat es nicht die Reife, die Folgen seines Handelns zu überschauen und kann grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Es ist deliktunfähig und somit nicht haftbar. Die geschädigte Person bleibt also auf ihren Kosten sitzen, es sei denn, es kommt zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht und Sie haften somit selbst. Viele Versicherungen bieten Familientarife, die Kinder unter sieben mitversichern. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Haftpflicht das leistet.
Ist Ihr Kind zwischen sieben und zehn Jahre alt, gilt es als eingeschränkt schuldfähig: Im motorisierten Straßenverkehr kann es immer noch nicht haftbar gemacht werden, vorausgesetzt, es hat nicht vorsätzlich gehandelt. Im ruhenden Verkehr (Schäden an parkenden Autos) ist das Kind jedoch bereits haftbar, und die Haftpflichtversicherung zahlt.
Ist Ihr Kind älter als zehn, kann die Schuldfähigkeit gegebenenfalls individuell geprüft werden. Ergibt die Einzelfallprüfung, dass das Kind die nötige Reife und Erfahrung besitzt, um haftbar gemacht zu werden, ist auch dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Ein Beispiel:
Ihre achtjährige Tochter überquert mit ihrem Fahrrad eine Straße, und der herankommende Autofahrer muss heftig bremsen, um sie nicht zu überfahren. Das Auto hinter ihm fährt ihm auf, und es entsteht ein hoher Sachschaden. Wer kommt für den Schaden auf? Das Mädchen ist mit ihren acht Jahren zwar grundsätzlich deliktfähig (müsste also haften), aber im motorisierten Straßenverkehr noch nicht. Deswegen ist auch eine Haftpflichtversicherung rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen. Nun kommt es auf zwei Faktoren an: die Aufsichtspflicht der Eltern und der jeweilige Tarif der Haftpflichtversicherung. Haben die Eltern im Moment des Unfalls ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie verantwortlich und müssen zahlen. Haben sie eine Haftpflicht, zahlt die Versicherung. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist niemand haftbar. Und der Autofahrer bleibt auf seinem Blechschaden sitzen. Es sei denn, die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung, die deliktunfähige Kinder mitversichert, zum Beispiel bei der SIGNAL IDUNA.
Wann ist mein Kind deliktfähig?
- 0-7 Jahre alt:
Grundsätzlich nicht deliktfähig - 7-10 Jahre alt:
Eingeschränkt deliktfähig: Nicht im motorisierten, jedoch im ruhenden Verkehr - 10-18 Jahre alt:
Grundsätzlich deliktfähig. Wird per Einzelfallprüfung entschieden. - ab 18 Jahre alt:
Voll Deliktfähig. Ausgenommen sind Personen mit psychischen Störungen oder eingeschränkter Wahrnehmungs-
fähigkeit.