Im Polizeidienst teilen sich die relevanten Versicherungen in zwei Kategorien: Pflichtversicherungen, die Sie gesetzlich hoben müssen und wichtige ergänzende Versicherungen, die wir für Ihre Bedarfssituation empfehlen.
Zu den Pflichtversicherungen gehören die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Mitglied des öffentlichen Dienstes genießen Sie den Vorteil, dass Ihr Dienstherr in der Regel 50% bis 70% Ihrer Krankenversicherungskosten als Beihilfe für Sie übernimmt. Für Heilfürsorgeberechtigte übernimmt der Dienstherr sogar 100%. Beihilfeberechtigte müssen den restlichen Kostenanteil selbst über eine private Krankenversicherung abdecken.
Neben der Krankenversicherung sind Sie ab Dienstbeginn verpflichtet eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese schließt man in der Regel zusammen mit der privaten Krankenversicherung ob.
Auch, wenn es nicht verpflichtend ist: Für Heilfürsorgeberechtigte empfehlen wir dringend den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, um hohe Kasten und gesundheitsbedingte Annahmeschwierigkeiten bei dem später erforderlichen Abschluss zu vermeiden.
Zu unseren absoluten Empfehlungen gehören zusätzlich zur Krankenpflichtversicherung die Beihilfe- oder Heilfürsorge-Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich.