Wenn Sie nach Hause kommen und die Wohnungstür aufgebrochen vorfinden: Gehen Sie nicht hinein, sondern bringen Sie sich in Sicherheit und verständigen Sie sofort die Polizei. Erst, wenn die Beamten vor Ort sind, sollten Sie die Wohnung betreten. Dann gilt es, Anzeige zu erstatten und alle Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Räumen Sie erst auf, wenn Sie alles fotografiert und schriftlich festgehalten haben.
Informieren Sie die Versicherung. Wichtig: Nur wenn Strafanzeige gestellt wurde, kann sich die Hausratversicherung des Falles annehmen. Falls der Einbruchschaden durch die Versicherung gesichtet werden soll, kann es unter Umständen bis zu zwei Wochen dauern, bis ein Gutachter zu Ihnen kommt. Bis dahin sollten Sie nur die nötigsten Reparaturen vornehmen, zum Beispiel das kaputte Türschloss ersetzen. Weniger dringende Reparaturen, zum Beispiel die geknackte Schreibtischschublade, sollten Sie erst angehen, nachdem die Versicherung ihre Bewertung abgeschlossen hat.
Alle Einbruchschäden, die durch Vandalismus entstehen, sind durch den Hausratschutz versichert. Auch die Kosten für das Aufräumen und für den Abtransport von zerstörten Möbeln wird vom Versicherer erstattet. Wollen Sie die Schäden allein beseitigen und sich selbst um die Aufräumarbeiten kümmern, können Sie Ihren Zeitaufwand von der Versicherung bezahlen lassen.
Eine vorübergehende Einlagerung von Hausrat kann auch bezahlt werden. Wenn zum Beispiel bei dem Einbruch ein Feuer gelegt wurde und die Wohnung renoviert werden muss, kann der Transport und die Einlagerung der Möbel bezahlt werden. Bei der SIGNAL IDUNA ist das in allen Tarifen möglich, im Premium Tarif sogar bis zu einem Jahr.