Der Schutz über die familiäre Haftpflichtversicherung bleibt auch für volljährige Kinder bestehen. Aber was ändert sich für Studenten und Azubis?
Zum ArtikelVerursachen Sie im Ausland einen Schaden, dann sind Sie, wie in Deutschland, dafür haftbar und müssen für die entstehenden Kosten aufkommen. Die Haftpflichtversicherung erstattet Ihnen die Kosten zurück, wenn im Urlaub im Ausland etwas passiert ist.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie in einem Land mit Linksverkehr als Fußgänger die Straße überqueren und aufgrund des ungewohnten Verkehrsbildes beim Betreten der Straße ein Auto übersehen. Stellen Sie sich vor, das ausweichende Auto rammt daraufhin einen parkenden Wagen. Als Verursacher des Schadens, der an beiden Autos entsteht, müssen Sie die Kosten tragen. Wenn Sie einen Haftpflichtschutz abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung diese Kosten.
Weitere Beispiele: In der Ferienwohnung geht durch die Zugluft eine Glastür zu Bruch; die Kinder verursachen einen Schaden, weil sie beim Ballspielen das Porzellan treffen; Sie verlieren den Schlüssel des Hotelzimmers oder der Inhalt des Rotweinglases landet auf dem Perserteppich des Ferienhaus-Vermieters. Alles Unglücke, wie sie auch zuhause passieren können und für die Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten erstattet.