Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsfragen: Geht das?

Karin Linden
6 Min. Lesezeit

Gibt es eine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsfragen? Warum sind die Fragen für einen fairen Versicherungsschutz notwendig – und was werde ich gefragt?

Veröffentlicht am 24. Januar 2023

Ein Paar geht am Strand spazieren.

Kurzer Überblick

  • Eine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Bei jedem Antrag müssen Sie Fragen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand beantworten. So kann die Versicherung Ihr persönliches Risiko einschätzen und einen individuellen Beitrag berechnen.
  • Die Gesundheitsprüfung hat einen einfachen Grund: Ein einheitlicher Grundtarif wäre für die meisten Menschen viel teurer. Nur so kann es faire, bezahlbare Beiträge für jede einzelne Person geben – Sie bezahlen nur, was Ihrem tatsächlichen Risiko entspricht.
  • In den meisten Fällen können Sie sich trotz Vorerkrankungen versichern lassen. Die Gesundheitsfragen ermitteln den Stand Ihrer Gesundheit, damit Ihre Versicherung den passenden Beitrag für Sie berechnen kann. Auch die meisten Hobbys stellen kein Hindernis dar – trotz Bergsteigen und Tauchen ist eine Versicherung in der Regel möglich.
  • Wenn Sie eine Immobilie kaufen, können Sie im Rahmen der Finanzierung eine Risikolebens­versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abschließen.

Warum es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen geben kann

Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Angehörigen für den Ernstfall abzusichern. Eine einfache Möglichkeit dazu bietet eine Risikolebensversicherung: Diese garantiert zu günstigen Konditionen, dass Ihre Hinterbliebenen im Fall Ihres Todes finanziell versorgt sind.

Damit die Beiträge möglichst gering bleiben, ist beim Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig. Teil dieser Prüfung sind die sogenannten Gesundheitsfragen. Durch die Fragen kann der Versicherer Ihren individuellen Gesundheitszustand einschätzen und auf dieser Grundlage einen passenden Beitrag für Sie berechnen.

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, ist nicht möglich – und wäre auch nicht fair. Pflegen Sie zum Beispiel einen gesunden Lebensstil, rauchen nicht und leiden unter keinerlei Vorerkrankungen? Dann bringen Sie ein geringeres Risiko mit als jemand, der Fallschirm springt oder Diabetes hat. Infolge profitieren Sie gerechterweise von einem günstigeren Tarif.

Schwere Erkrankungen, wie etwa Krebs oder Tumore, können dazu führen, dass eine Versicherung gar nicht möglich ist. Das Sterberisiko wäre zu hoch und die Versicherung nicht finanzierbar. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung aber trotz Vorerkrankungen möglich. Es erhöht sich lediglich der individuelle Beitragssatz durch einen sogenannten Risikozuschlag.

Bei einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung müssten hingegen alle das erhöhte Risiko einzelner Personen tragen. Der Tarif wäre für die meisten um ein Vielfaches teurer, obwohl Sie selbst nur ein geringes Risiko mitbringen. Mit einer Gesundheitsprüfung bleibt die Versicherung hingegen erschwinglich, und es können möglichst viele Menschen von ihr profitieren.  

Ein Paraglider schwebt über einen Fjord in Norwegen.

Wer riskante Hobbys wie Paragliding ausübt, zahlt höhere Beiträge für die Risikolebensversicherung.

Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung – was ist der Unterschied?

Bei einer Gesundheitsprüfung schaut sich der Versicherer Ihren Gesundheitszustand und Krankenverlauf der vergangenen  Jahre an.

Die sogenannten Gesundheitsfragen sind ein Teil der Gesundheitsprüfung. Sie zielen darauf ab, einen realistischen Eindruck von Ihrer individuellen Gesundheit und Ihrem Lebensstil zu gewinnen. Die Versicherung kann so mögliche Risikofaktoren berücksichtigen und faire Beiträge für alle Versicherungsmitglieder kalkulieren.   

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Viele Menschen sehen die Gesundheitsfragen als eine unangenehme Hürde an. Doch das müssen sie nicht sein! Machen Sie sich nicht zu viele Gedanken: Am wichtigsten ist es, ehrlich zu sein und die Fragen gewissenhaft zu beantworten. Wer keine falschen Angaben macht, hat auch nichts zu befürchten.

Gesundheitsprüfung zum Abschluss einer Risikolebensversicherung  – das werden Sie gefragt:

Wie hoch ist das Risiko, dass der Versicherungsfall eintritt? Das soll die Gesundheitsprüfung ermitteln. Daher müssen Sie Fragen zu Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalten, Lebensgewohnheiten und Freizeitaktivitäten beantworten. Doch nicht alle Krankheiten sind für die Risikobewertung relevant.

Unsere Übersicht zeigt, welche Angaben wichtig sind und welche Sie weglassen können:

Angaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten (in den vergangenen zwölf Monaten)

Das müssen Sie bspw. angeben:

  • Salben
  • Sprays
  • Schmerzpflaster
  • Tabletten

Medikamente für folgende Erkrankungen können Sie weglassen:

  • Magen-Darm-Infekte
  • Grippale Infekte
  • Nasennebenhöhlenentzündung
  • Verhütungsmittel
  • Schilddrüsenunterfunktion

Angaben zu behandlungs- und kontrollbedürftigen Befunden (ausstehend und in den vergangenen zwölf Monaten)

Das müssen Sie angeben:

  • Genaue Diagnose
  • Genauer Zeitraum

Diese Befunde können Sie bspw. weglassen:

  • Magen-Darm-Infekte
  • Grippale Infekte
  • Nasennebenhöhlenentzündung
  • Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Schilddrüsenunterfunktion
  • Schwangerschaftsvorsorge

Angaben zu chronischen Erkrankungen und Infektionen

Hier sollten Sie alle chronischen Erkrankungen angeben, wie bspw.:

  • Diabetes mellitus
  • Morbus Crohn
  • Colitis ulcerosa
  • Rheuma
  • HIV
  • Hepatitis B oder C
  • Herz-/Kreislauferkrankungen
  • Asthma
  • COPD
  • Neurologische Erkrankungen

Angaben zu Behandlungen, die in den vergangenen fünf Jahren mehr als zweimal wegen der gleichen Krankheit erfolgten

Das müssen Sie angeben:

  • Genaue Diagnose
  • Genauer Zeitraum
  • Folgenlose Ausheilung?

Diese Behandlungen können Sie weglassen:

  • Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Schilddrüsenfunktionsstörungen
  • Grippale Infekte

Angaben zu stationären Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen (in den vergangenen fünf Jahren)

Relevante Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationskliniken
  • Entzugskliniken
  • Sonstige Einrichtungen zur medizinischen Versorgung

Weglassen können Sie stationäre Behandlung wegen:

  • Schwangerschaften
  • Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates

Angaben zu Beratung, Untersuchung und Behandlung aufgrund psychischer Erkrankungen (in den vergangenen fünf Jahren)

Hier sollten Sie alle Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen angeben, wie bspw.:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Essstörungen
  • AD(H)S
  • Suizidversuch

Angaben zu Konsum von Drogen und Suchtmitteln (in den vergangenen zehn Jahren)

Wichtig ist der Konsum von:

  • Drogen
  • Drogenähnlichen Substanzen
  • Betäubungsmitteln

Weitere Angaben:

  • Beratung oder Behandlung wegen der Folgen des Konsums von Alkohol?
  • Welche Drogen, Betäubungsmittel oder Substanzen? 
  • Zeitraum der Einnahme

Angaben zu Beschwerden und Gesundheitsstörungen der vergangenen drei Monate

Zum Beispiel:

  • Ungewollter Gewichtsverlust
  • Brustschmerzen
  • Blut in Auswurf, Urin oder Stuhl
  • Kopfschmerzen mit zunehmender Intensität und Häufigkeit oder Begleiterscheinungen
  • Mehrmaliges Erbrechen (länger als eine Woche)
  • Husten (länger als drei3 Monate)
  • Psychische Erschöpfungszustände, Leistungsminderung, Panikattacken und Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache

Weitere Fragen beziehen sich auf den Body-Mass-Index (BMI), das Rauchverhalten und Risikosportarten, zum Beispiel Sky Diving, Tauchen über 40 Meter oder Motorsport. 

Es kann außerdem sein, dass Sie zusätzlich zu den Fragen einen Arztbericht oder ein ärztliches Zeugnis einreichen müssen. 

Tipp: Beantworten Sie alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß – denn nur so erhalten Sie einen gültigen Versicherungsschutz.

Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Eine Risikolebensversicherung wird nie ganz ohne Gesundheitsprüfung möglich sein. Doch gibt es bei einigen Versicherern einen Sonderfall, in dem eine vereinfachte Form angewandt werden kann: im Rahmen einer Immobilienfinanzierung. In diesem Fall müssen Sie nur einen Teil der oben dargestellten Fragen beantworten.

Voraussetzungen für eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen:

  • Sie wollen sich im Rahmen einer Immobilienfinanzierung versichern.
  • Sie sind nicht älter als 40 Jahre.
  • Die Versicherungssumme entspricht dem Darlehensvertrag (maximal 500.000 Euro).
  • Sie haben die Immobilie in den vergangenen sechs Monaten erworben.

Durch die vereinfachte Gesundheitsprüfung bieten Versicherungen Ihnen eine unkomplizierte Lösung, Ihre Angehörigen im Todesfall abzusichern. Denn mit einer Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen den aufgenommenen Kredit zurückzahlen können und sich um diese finanzielle Belastung keine Sorgen machen müssen.

Eine fröhliche Famile vor ihrem neuen Haus.

„Gesundheitsfragen light“: Bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine abgespeckte Gesundheitsprüfung zu durchlaufen.

Gefährden die Gesundheitsfragen meine Risikolebensversicherung?

Viele Menschen befürchten, dass sie aufgrund ihrer Vorerkrankungen oder Hobbys nicht versicherbar sind. Häufig steht der Versicherung allerdings nichts im Wege, da der Versicherungsbeitrag sich an die individuellen Umstände anpasst.

Besonders schwere Fälle wie Krebs- und Tumorerkrankungen oder chronisches Nierenversagen verhindern unter Umständen ein Versicherungsangebot. Auch Menschen, die einen gefährlichen Beruf ausüben oder in ihrer Freizeit einer Extremsportart nachgehen, können sich möglicherweise nicht versichern.

Wer sich eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen wünscht oder nicht versicherbar ist, kann eine Sterbegeldversicherung in Betracht ziehen. Für diese ist bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 Euro keine Gesundheitsprüfung notwendig – vorausgesetzt, Sie sind bei der Antragsstellung älter als 40 Jahre.

Bitte beachten Sie aber, dass eine Sterbegeldversicherung keine wirkliche Alternative ist, wenn Sie beispielsweise einen Immobilienkredit oder Ihre Familie im Todesfall mit einer hohen Summe absichern möchten. Eine Sterbegeldversicherung dient lediglich dazu, Ihre Hinterbliebenen bei anfallenden Bestattungskosten zu entlasten.

Zuletzt bleibt natürlich immer die Möglichkeit, dass Sie eigene finanzielle Rücklagen bilden. So können Sie Ihre Angehörigen absichern, auch wenn keine Versicherung möglich ist. Wer welchen Anteil erbt, legen Sie in einem Testament oder in einem Erbvertrag fest. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge.

Fazit zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Es gibt keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung – und das aus gutem Grund. Die Gesundheitsfragen dienen dazu, dass die Versicherung das Risiko bei Versicherungsbeginn bestmöglich einschätzen kann. So ergeben sich individuelle und faire Tarife für alle Versicherungsmitglieder. Ohne die Risikokalkulation wären die generellen Beiträge viel teurer, und weniger Menschen könnten sich die Absicherung ihrer Angehörigen leisten.

Aber keine Sorge: Die Gesundheitsfragen stellen eine geringere Hürde dar, als Sie vielleicht denken. Denn eine Versicherung ist in vielen Fällen möglich – trotz Vorerkrankungen oder Extremsportarten als Freizeitbeschäftigung.

Wenn Sie mit einer Risikolebensversicherung Ihren Immobilienkredit absichern möchten, können Sie zudem von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren.

Fragen und Antworten zu Gesundheitsfragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Gesundheitsprüfung und den Gesundheitsfragen?

Die Gesundheitsprüfung besteht aus mehreren Gesundheitsfragen. Die Fragen beziehen sich auf verschiedene medizinische Schwerpunkte, zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten, stationäre Behandlungen oder psychische Erkrankungen.

Führen Vorerkrankungen automatisch zum Ausschluss einer Risikolebensversicherung?

Nein! Eine Versicherung kann häufig trotz Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Die Gesundheitsfragen helfen dem Versicherer dabei einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass die Person vor Ablauf der Versicherungsdauer stirbt. Bei schweren Erkrankungen kann das in der Tat zum Ausschluss führen. Jemand mit unkritischen Vorerkrankungen kann hingegen versichert werden, muss jedoch möglicherweise einen Risikozuschlag zahlen.

Was passiert, wenn ich nach Abschluss der Risikolebensversicherung erkranke?

Durch die Gesundheitsprüfung wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgestellt. Eine spätere Krankheit wirkt sich nicht mehr auf den Versicherungsschutz aus – vorausgesetzt, sie wurde erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert und die Fragen korrekt beantwortet. Im Fall einer tödlichen Krankheit wird die Versicherungssumme nach dem Ableben der versicherten Person an ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.

Muss ich für den Abschluss der Risikolebensversicherung meine Ärztin oder meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

Ja, in der Regel müssen Kundinnen und Kunden beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben. Dies ist ein gängiger Vorgang. So kann die Versicherungsgesellschaft schnell und unkompliziert Rückfragen zur Gesundheitsprüfung stellen. Auch im späteren Leistungs- bzw. Todesfall erleichtert dies das sichere Einholen von benötigten Daten und Informationen.

Über die Autorin

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden

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