Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Ihr Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden verursacht hat.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-9XHZ-A5Q5V-46 bei der DIHK Berlin.
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Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Ihr Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden verursacht hat.
Ihren Hund oder Ihr Pferd können Sie gegen einen Zuschlag in Ihre Privat-Haftpflichtversicherung einschließen.
Die Tierhalter-Haftpflicht als alleinstehende Versicherung ist besonders interessant für Sie, wenn Sie: