Beleuchtung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, mit welcher Beleuchtung Ihr Fahrrad ausgestattet sein muss. Dazu gehören unter anderem ein weißer Scheinwerfer vorne sowie eine rote Schlussleuchte und ein roter Rückstrahler hinten.
Wird Ihre Beleuchtung vom Nabendynamo angetrieben, ist sichergestellt, dass Sie nie im Dunklen stehen. Anders bei batterie- oder akkubetriebener Beleuchtung: Sie müssen stets dran denken, diese bei Bedarf nachzuladen. Sind Scheinwerfer und Rücklicht nicht fest verbaut, sondern abnehmbar, werden diese außerdem häufiger geklaut, wenn Sie sie mal am Rad vergessen. Darauf weist der ADFC hin.
Neben den Must-haves, die die StVZO regelt, gibt es natürlich noch eine Reihe von optionaler Ausstattung, zum Beispiel Gepäckträger, Schutzbleche, Ständer oder Klingel. Hier sind den individuellen Wünschen keine Grenzen gesetzt.