Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel der Kampagne „#anfassbargut-Laden“

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die SIGNAL IDUNA Lebens­versicherung a. G., Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg (im Folgenden „SIGNAL IDUNA“).

1.2 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern SIGNAL IDUNA. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel „Anfassbar gut.“ – Laden verwendet. Etwaige rechtliche Ansprüche, die aus dem Gewinnspiel resultieren, sind ausschließlich an SIGNAL IDUNA zu richten, keinesfalls an Facebook selbst. Ebenso sind sämtliche Fragen oder Hinweise zum Gewinnspielablauf oder zur Usability direkt an SIGNAL IDUNA zu richten.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Am Gewinnspiel teilnehmen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter der Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

3. Durchführung und Abwicklung

3.1 Durchführung und Abwicklung für den Kunden

3.1.1 Der Kunde, der den jeweiligen gewinnenden Lieblingsladen (1. Platz, 2. Platz, 3. Platz) in dem Monat nominiert hat, gewinnt einen Einkaufsgutschein in Höhe von 500 € (1. Platz), 300 € (2. Platz), 100 € (3. Platz) für diesen Händler.

3.1.2 Sollten zwei oder mehr Kunden denselben gewinnenden Händler in diesem Monat vorgeschlagen haben, entscheidet das Los darüber, welcher Kunde den Einkaufsgutschein in Höhe von 500 €, 300 €, 100 € erhält.

3.1.3 Die Gewinnerkunden werden per E-Mail von SIGNAL IDUNA benachrichtigt und aufgefordert, sich in einer E-Mail an anfassbargut@signal-iduna.de zu wenden. In dieser Nachricht teilen die Gewinner SIGNAL IDUNA den Zeitraum mit, an dem die Abholung des Gutscheins im entsprechenden Geschäft der gewinnenden Händlerinnen bzw. Händler erfolgen soll.

3.1.4 Sollte ein Gewinner erneut einen Händler nominieren, der von der Jury als Gewinnerladen gekürt wurde, so kann dieser nicht erneut den Einkaufsgutschein in Höhe von 500 €, 300 €, 100 € gewinnen.

3.1.5 Meldet sich der Gewinner (der nominierende Teilnehmer) nicht innerhalb von 72 Stunden zurück oder lehnt der nominierte Händler nachträglich die Wahl zum Gewinner ab, so verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den Gewinn und es wird an seiner Stelle ein neuer Gewinner aus den übrigen Teilnehmern ermittelt.

3.2 Durchführung und Abwicklung für den Händler

3.2.1 Die Ermittlung des Gewinners erfolgt einmal im Monat. Hierbei werden alle eingereichten Händlernominierungen berücksichtigt, die bis zum 15. eines jeweiligen Monats eingegangen sind und zu denen die Händlerinnen und Händler im Nachgang zugestimmt haben

3.2.2 Wir behalten uns vor, nominierte Händlerinnen und Händler vom Gewinnspiel auszuschließen, die nicht unserer Zielgruppe des stationären Handels entsprechen oder extreme politische Ansichten vertreten.

3.2.3 Aus den Händlernominierungen mit Einwilligung werden drei Händlerinnen/Händler als Finalisten gelost, die der Jury übergeben werden. Die Jury vergibt anhand eines festgelegten Kriterienkataloges ihre Stimmen. Zusätzlich wird ein werbewirksamer Beitrag der drei gelosten Finalisten erstellt, den wir auf unseren Social-Media-Kanälen posten. Der Händler mit den meisten Interaktionen (z.B. Likes und Kommentare) in einem fest gelegten Zeitraum erhält vier zusätzliche Community-Stimmen. Der nominierte Händler mit den meisten Stimmen wird zum ersten Gewinner (1. Platz) gekürt. Der nominierte Händler mit den zweitmeisten Stimmen wird zum zweiten Gewinner (2. Platz) gekürt. Der nominierte Händler mit den drittmeisten Stimmen wird zum dritten Gewinner (3. Platz) gekürt. Erhalten zwei Händler die gleiche Anzahl an Stimmen, so entscheidet die Community-Stimme über den Gewinner.

3.2.4 Die Gewinner (1.-3. Platz) werden per E-Mail kontaktiert.

3.2.5 Jeder Gewinner der monatlichen Kampagne „Anfassbar gut.“- Laden erhält als Gewinn, die Prämie des jeweils gewonnen Gutscheins seines Gewinnerkundens in Höhe von 500€, 300€ oder 100€. Darüber hinaus sind sie ab dem Zeitpunkt ihres Gewinns zur Teilnahme an der möglichen Abstimmung zum „Anfassbar gut.“- Laden des Jahres berechtigt.

4.Gewinne

4.1 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinn kann nicht übertragen werden.

 

5. Sonstiges

5.1 SIGNAL IDUNA behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen dieses Gewinnspiels zu ändern, ohne dies gesondert zu kommunizieren. Darüber hinaus behält sich SIGNAL IDUNA das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt zu beenden.

5.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.