Was tun, wenn ich meinen Kredit nicht mehr bezahlen kann?

Karin Linden
6 Min. Lesezeit

Ein Haus bauen, ein neues Auto kaufen – das geht oft nur mit einem Kredit. Aber was passiert, wenn Sie die Raten plötzlich nicht mehr zurückzahlen können? Wenn Arbeitslosigkeit, eine Trennung oder eine schwere Erkrankung Löcher ins Budget reißen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten und schon im Vorfeld absichern können.

Veröffentlicht am 09. März 2023

Eine Frau sitzt am Tisch vor Rechnungen und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.

Kurzer Überblick

  • Unvorhergesehene Ereignisse wie Jobverlust und Schicksalsschläge können Sie auch finanziell in Not bringen.
  • Wenn Sie Ihren Haus- oder Autokredit nicht zurückbezahlen können, heißt es: Ruhe bewahren und umgehend Kontakt mit der Bank aufnehmen.
  • Wer offen ist und guten Willen zeigt, kann Mahnverfahren, die Kündigung des Kredits und einen negativen Schufa-Eintrag abwenden.
  • Es gibt verschiedene Wege, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken und langfristig die Belastung zu reduzieren.

Zahlungsunfähig? Ich doch nicht!

Zählen Sie zu den Menschen, die ihre Rechnungen stets umgehend begleichen? Kompliment für Ihre Zuverlässigkeit! Doch das Leben verläuft nicht immer nach Plan, vor unvorhergesehenen Ereignissen ist niemand gefeit. Persönliche Schicksalsschläge sind oft mit finanziellen Einschnitten verbunden. Hier einige Beispiele:

  • Sie verlieren unverschuldet Ihren Job.
  • Sie haben einen schweren Unfall.
  • Ihre Ehe zerbricht.
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt.

Wer keine Vorsorge getroffen und finanzielle Verpflichtungen hat, gerät in diesen Fällen schnell in Bedrängnis. Gerade Familien, die ein Eigenheim erworben oder sich einen Neuwagen angeschafft haben, verfügen meist über einen sehr geringen finanziellen Spielraum. Da genügt schon eine teure Reparatur, um den Dispokredit zu erschöpfen. Doch die Raten für den Kredit sind trotzdem fällig. Was nun?

Ein Bulli steht bei Sonnenuntergang am Strand.

Der Traum von Freiheit kann schnell platzen, wenn die nächste Rate ansteht und das Konto bereits im Minus ist.

Das Gespräch suchen

Angenommen, Sie verdienen das Haupteinkommen für die Familie und werden unverschuldet arbeitslos. Jeden Monat gehen die Raten für den Immobilienkredit von Ihrem Gehaltskonto ab – doch das schrumpft rapide. Möchten Sie sich vor Scham und Kummer am liebsten die Decke über den Kopf ziehen? Keine gute Idee! Die Arbeitsagentur wird Ihren Kredit gewiss nicht bezahlen. Dass der Rückstand bei Ihrer Bank unbemerkt bleibt, ist ebenso utopisch. Da hilft nur: Ruhe bewahren und das Gespräch mit dem Geldinstitut suchen – am besten schon vor dem zu erwartenden Zahlungsverzug.

Da die kreditgebende Bank ihr Geld wiederbekommen möchte, wird sie an einer Lösung interessiert sein. Spielen Sie mit offenen Karten und zeigen Sie Ihren guten Willen! Wenn Sie Ihre Raten bislang pünktlich bezahlt haben, wird die Bank Ihnen vermutlich entgegenkommen. Und: Je früher Sie den Faden aufnehmen, desto besser stehen Ihre Chancen.

Wer stattdessen den Kopf in den Sand steckt, riskiert zusätzliche Mahngebühren und sogar die Kündigung des Kredits mit schwerwiegenden Folgen.

Kleiner Engpass oder langfristig zahlungsunfähig?

Analysieren Sie Ihre Situation: Ist ein überschaubarer Konsumkredit abzubezahlen – zum Beispiel für ein neues Sofa? Dann genügen oft schon kurzfristige Sparmaßnahmen, um wieder flüssig zu werden. Überlegen Sie, auf welche Extras Sie verzichten können: die Putzhilfe, den teuren Handyvertrag, das Streaming-Abo?

Bei einer hohen Kreditlast – etwa durch einen Auto- oder Baukredit – reicht ein solches Sparprogramm allerdings nicht aus. Panikreaktionen wie einen überstürzten Hausverkauf sollten Sie dennoch unbedingt vermeiden: Die Kaufnebenkosten sind so hoch, dass dieser Schritt wohlüberlegt sein will.

Gehen Sie stattdessen der Ursache für Ihre finanzielle Misere auf den Grund. Daraus lässt sich in vielen Fällen schließen, ob es sich um einen kurzfristigen oder längerfristigen Engpass oder gar eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit handelt.

Ein Paar sitzt auf dem Sofa und diskutiert angeregt.

Eine Scheidung kann finanzielle Herausforderungen nach sich ziehen – insbesondere, wenn das gemeinsame Eigentum noch nicht abbezahlt ist.

Den Ursachen nachgehen

Ich habe meinen Job verloren, aber eine neue Stelle in Aussicht.

Dann werden Sie bald wieder in der Lage sein, Ihre Verbindlichkeiten regelmäßig zu begleichen. Bei einem kurzfristigen Engpass lohnt es sich, frühzeitig und offen mit der Bank Lösungen zur Überbrückung zu suchen – zum Beispiel eine Ratenpause bzw. Stundung oder eine Restschuldversicherung.

Ich muss infolge eines Unfalls mein Arbeitspensum langfristig reduzieren.

Bei einem längerfristigen finanziellen Engpass kann es Ihnen helfen, die Kreditsumme auf einen größeren Zeitraum auszudehnen und somit die Kreditrate zu senken bzw. durch Umschulden die Zinsen zu senken. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!

Durch den Tod eines Familienmitglieds entfällt dauerhaft das Haupteinkommen.

Auch in dieser äußerst belastenden Situation steht ein Gespräch mit der Bank an erster Stelle. Denn schon bei zwei offenen Kreditraten darf das Geldinstitut das Darlehen nach schriftlicher Mahnung kündigen. Daher sollten Sie unbedingt gemeinsam eine Lösung suchen.

Was geschieht, wenn ich meinen Kredit nicht abbezahle?

Zur Erläuterung: Wenn Sie Ihre übliche Kreditrate nicht begleichen, schickt Ihre Bank Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie darauf nicht reagieren, so geht Ihnen als nächstes eine Mahnung zu. Die Bank kann zusätzlich Bearbeitungsgebühren von Ihnen verlangen. Die Höhe dieser Mahngebühren ist gesetzlich geregelt. Nach der dritten Mahnung kann das Geldinstitut Ihren Kredit kündigen. Dann müssen Sie die restliche Kreditsumme auf einen Schlag zurückzahlen.

Kredit gekündigt – was heißt das?

  • Sie müssen das Darlehen inkl. Zinsen auf einen Schlag zurückbezahlen.
  • Sie tragen im Falle eines Mahnverfahrens die Kosten.
  • Das Gericht kann die Pfändung Ihres Lohns anordnen.
  • Sie erhalten einen negativen Schufa-Eintrag.

Von Lohnpfändung bis Zwangsversteigerung

Wenn Sie nach einer Kreditkündigung die Kreditsumme nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen, so hat das für Sie schwerwiegende Konsequenzen. Welche das sind, zeigen die folgenden drei Beispiele:

Beispiel 1: Immobilienkredit

Die Bank kann Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim zwangsversteigern lassen. Mit dem Eintrag einer Grundschuld als Kreditsicherheit hat sie das Recht erworben, Ihre Immobilie bei Zahlungsverzug zu pfänden.

Beispiel 2: Autokredit

Die Bank kann Ihr Auto einziehen. In Kreditverträgen ist meist ein „Eigentumsvorbehalt“ vereinbart. Das heißt, die Bank ist Eigentümerin Ihres Autos, solange Sie es nicht vollständig abbezahlt haben.

Beispiel 3: Konsumkredit

Falls Sie mit Ihrer Bank im Kreditvertrag eine Lohnabtretung vereinbart haben, kann diese bei einem Zahlungsverzug auf Ihr Gehalt zugreifen. Andernfalls geht das nur, wenn das Gericht die Lohnpfändung

In jedem Fall erfolgt darüber hinaus ein negativer Schufa-Eintrag. Zur Erklärung: Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ speichert Daten, die auf Ihre Kreditwürdigkeit schließen lassen. Wenn Sie Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, vermerkt die Schufa dies. Bei Forderungen von über 1.000 Euro löscht die Schufa den Eintrag erst drei Jahre, nachdem Sie den Rückstand beglichen haben. In der Zwischenzeit ist es schwierig, einen anderen Kredit oder auch nur einen Handy-Vertrag zu erhalten. Sie können auch nicht mehr auf Rechnung einkaufen. Ihr polizeiliches Führungszeugnis bleibt von Schufa-Einträgen jedoch unberührt.

Die Schuldnerberatung hilft

Lassen Sie es keinesfalls zur Kündigung Ihres Kredits kommen! Falls Sie bereits im Zahlungsrückstand sind oder die Bank nicht bereit ist, Ihnen entgegenzukommen, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen (zum Beispiel von der Kommune oder einer karitativen Organisation). Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Fachkräfte helfen Ihnen, Lösungen zu suchen und Mahnverfahren sowie Negativeinträge bei der Schufa abzuwenden.

Eine Frau sitzt traurig vor ihren Umzugskartons.

Ihr Haus gehört der Bank, bis Sie die letzte Rate bezahlt haben. Bei Zahlungsverzug kann es deshalb in letzter Instanz zur Zwangsversteigerung kommen.

Muss ich ins Gefängnis, wenn ich meinen Kredit nicht zurückbezahlen kann?

Nein, wenn Sie sich Ihrer Situation entsprechend verhalten und kein Vorsatz vorliegt, brauchen Sie das nicht zu befürchten. Nur wer seine Kreditraten nicht abbezahlt und dennoch einen teuren Urlaub antritt oder große Anschaffungen tätigt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wege aus der Finanzmisere

Wenn Sie wegen Arbeitslosigkeit oder aus einem anderen Grund Ihren Kredit nicht mehr bezahlen können, gibt es fast immer einen Ausweg. Je nach Ihrer individuellen Situation bieten sich unterschiedliche Lösungen an, um die Finanzmisere zu überwinden.

Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten

Restschuldversicherung

Sie müssen einen vorübergehenden finanziellen Engpass überbrücken? Wenn Sie mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese meist bis zu zwölf Monate lang die Zahlung der Kreditraten. Die Versicherung springt allerdings nur in bestimmten Fällen ein, zum Beispiel bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder Tod der kreditnehmenden Person. Achtung: Bis die Versicherung die Ratenzahlung übernimmt, müssen Sie mit einer Wartefrist rechnen.

Ratenpause

Eine gute Lösung bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten: Bitten Sie Ihre Bank um eine Ratenpause. In dieser Zeit zahlen Sie nur die fälligen Zinsen und können sich Luft verschaffen, anschließend setzen Sie die Ratenzahlung fort. Womöglich ist eine Ratenpause bereits vertraglich vereinbart – falls nicht, kann Ihre Bank eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Stundung

Noch mehr finanziellen Spielraum verschaffen Sie sich, wenn Sie Ihre Bank um Stundung bitten. Sie können dann Ihre Ratenzahlung ein oder zwei Monate aussetzen, begleichen also in dieser Zeit weder Tilgung noch Zinsen. Die Bank verlangt dafür üblicherweise einen Risikoaufschlag, sprich: höhere Zinsen. Auch dieses Modell eignet sich nur bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten.

Kreditrate senken

Erwarten Sie einen längeren finanziellen Engpass? Dann sollten Sie versuchen, die Kreditrate dauerhaft abzusenken. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit mit Ihrer Bank eine längere Laufzeit des Darlehens und niedrigere, für Sie bezahlbare Raten. Eventuell verlangt die Bank dafür eine weitere Sicherheit. Bei einem Baukredit lässt sich die Tilgung problemlos reduzieren, wenn Sie dies vorher vertraglich vereinbart haben. Falls nicht, sprechen Sie dennoch mit Ihrer Bank – mit etwas Glück kommt sie Ihnen entgegen.

Umschulden

Eine weitere Option bei längeren Zahlungsschwierigkeiten ist das Umschulden. Dafür nehmen Sie einen neuen Kredit auf und bezahlen damit Ihr altes Darlehen ab. Durch das Umschulden Ihres Darlehens profitieren Sie im besten Fall von günstigeren Zinsen – zugleich können Sie niedrigere Monatsraten festlegen. Voraussetzungen für das Umschulden sind ein regelmäßiges Einkommen und kein negativer Schufa-Eintrag.

Eine Gruppe von Geschäftsleuten diskutiert ein Businessmeeting.

Wenn Sie merken, dass Sie zahlungsunfähig sind, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand: Ein offenes Gespräch mit Ihrem Kreditgeber kann der erste Lösungsschritt sein.

 

Privatinsolvenz als Ausweg?

Wenn es Ihnen nicht gelingt, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen, ist die Privatinsolvenz eine Option. Der Vorteil: Sie können nach sechs Jahren schuldenfrei werden. Der Nachteil: Sie sind weitgehend fremdbestimmt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Kommunikation mit Gläubigern. Bis auf Haushaltsgegenstände, Kleidung und Möbel geht Ihr gesamtes Hab und Gut in die Insolvenzmasse – auch Ihr Auto oder Ihr Eigenheim. Der Erlös dient dazu, Ihre Schulden zu begleichen. Von Ihrem Gehalt bekommen Sie nur einen festgelegten Teil. Lassen Sie sich beraten, ob diese Lösung für Sie sinnvoll ist.

Risikolebensversicherung

Immobilienkredit absichern

Eine finanzielle Notsituation entwickelt sich oft aus einem Schicksalsschlag: Wenn zum Beispiel die Person stirbt, die das Haupteinkommen verdient, kann es für die Hinterbliebenen finanziell sehr eng werden. In vielen Fällen sind sie schon mit den Lebenshaltungskosten überfordert. Darüber hinaus Kreditraten für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim aufzubringen, ist meist ausgeschlossen. Die Folge: In ihrer schwierigen Lebenssituation müssen die Hinterbliebenen aus der Wohnung ausziehen.

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie vorbeugen: Sie sichert Ihren Immobilienkredit ab und schützt somit die Familie. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt keine Rolle. Die Versicherungssumme dient dazu, die Restschuld aus dem Immobiliendarlehen zu begleichen. Der Abschluss empfiehlt sich für alle, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen bzw. bauen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Sichern Sie die Person ab, die das Haupteinkommen erzielt. Wenn in einer Partnerschaft oder Familie zwei Personen berufstätig sind, sollten Sie das Leben beider versichern.
  • Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass sie der Höhe des Immobiliendarlehens entspricht.
  • Gestalten Sie die Laufzeit des Vertrags ausreichend lang: Der Vertrag sollte die gesamte Zeitspanne abdecken, bis Sie das Darlehen komplett zurückbezahlt haben.

Fazit

Vor einem finanziellen Engpass ist niemand gefeit. Arbeitslosigkeit oder andere Schicksalsschläge können dazu führen, dass Sie einen Kredit für Ihr Haus oder Ihr Auto nicht mehr abbezahlen können. Statt falscher Scham hilft nur die Flucht nach vorn: Im Gespräch mit Ihrer Bank lassen sich individuelle Lösungswege aus der finanziellen Misere finden – von der Ratenpause bis zum Umschulden. Noch besser ist es, rechtzeitig vorzusorgen: zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung, die Ihren Immobilienkredit absichert.

Über die Autorin

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden

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