Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-79UP-UIB2V-28 bei der DIHK Berlin.
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Sie werden weitergeleitet zur Anlageberatung für Investmentfonds sowie zur beratungsfreien Einlagenvermittlung der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH.
Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.
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Wichtiger Hinweis:
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe!
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie errichten für einen Kunden einen Wintergarten im Wert von 15.499 EUR. Dieser bemängelt angeblich schlafraubende Knackgeräusche in der Konstruktion und weigert sich, die volle Summe zu zahlen. Er bietet 50% an. Sie müssen auf Zahlung des Restbetrages klagen.