Private Kranken­ver­sicherung (PKV) für Studierende

  • Attraktive Tarife für Studierende
  • Hochwertige Gesundheitsleistungen
  • Schutz während des Auslandssemesters und auf Reisen

Beste medizinische Versorgung – auch im Studium

Eine private Krankenversicherung (PKV) im Studium? Wenn Sie nicht (mehr) familienversichert sind, kann das eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein: Sie zahlen ähnliche Beiträge wie in der GKV, erhalten jedoch hochwertigere Leistungen und bessern mit Rückerstattungen Ihr Budget auf. Wechseln ist einfach.

Vorteile der PKV für Studierende

Vielfältige Leistungen wie Psychotherapie, Heilpraktiker oder operative Sehschärfenkorrektur.

Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie attraktive Beitragsrückerstattungen.

Genießen Sie Ihren bewährten Krankenversicherungsschutz auch während eines Auslandssemesters – und das weltweit.

Richtig krankenversichert im Studium

Münster oder München? WG oder Wohnheim? Zu den wichtigen Entscheidungen, die Sie jetzt treffen, zählt auch die Frage der Krankenversicherung. Denn die ist vom ersten Semester an Pflicht. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Über die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Eltern können Sie sich kostenlos krankenversichern, und zwar in der sogenannten Familienversicherung. Das geht problemlos, wenn beide Elternteile in der GKV sind. Ist nur ein Elternteil gesetzlich versichert, gelten besondere Einkommensgrenzen. Eine Familienversicherung ist grundsätzlich nur bis zu Ihrem 25. Geburtstag möglich. Zudem müssen Sie bei einem Nebenjob Verdienstgrenzen beachten.

Sie sind mindestens 25 Jahre alt oder eine Familienversicherung ist nicht möglich? Dann sind Sie versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Dort bezahlen Sie einen Krankenkassen-Beitrag, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag und einen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern.

Wenn Sie zuvor gesetzlich krankenversichert waren: Zu Beginn des Studiums haben Sie die Chance, sich privat krankenversichern zu lassen. Profitieren Sie von günstigen Ausbildungstarifen und hochwertigen Leistungen.

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind können Sie dies auch während des Studiums bleiben und im Regelfall von günstigen Ausbildungstarifen profitieren.

Ihre Eltern sind verbeamtet? Dann profitieren auch Sie bis mindestens zu ihrem 25. Geburtstag von der Beihilfe. Die Beihilfe deckt in der Regel 80 Prozent der Gesundheitskosten; die restlichen 20 Prozent sichern Sie mit einer privaten Krankenversicherung ab.

Wechsel in die PKV: Drei-Monats-Frist beachten

Ein Großteil der Studierenden ist über einen GKV-versicherten Elternteil zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung geht der Versicherungspflicht als Student oder Studentin vor und endet in der Regel zum 25. Geburtstag. Unmittelbar danach beginnt die Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine Befreiung möglich.

Sie haben drei Monate Zeit, um sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrer Versicherungspflicht als Student oder Studentin befreien zu lassen. Dann können Sie in die PKV wechseln.

PKV und GKV: Die wichtigsten Unterschiede

Gesetzlich krankenversichert

  • gesetzlich vor­geschriebene Leistungen (Grund­versorgung)
  • Leistungen können sich verändern

 

Privat krankenversichert

  • hochwertige Leistungen wählbar
  • Umfang der Leistungen ist vertraglich garantiert

Gesetzlich kranken­versichert

  • aktuell rund 140 Euro monatlich (inkl. Pflege­versicherung und Zusatz­beitrag)
  • ab 30. Geburtstag deutlich höherer Beitrag 

Privat kranken­versichert

  • abhängig vom Tarif, Alter und Gesundheits­zustand bei Eintritt
  • Rück­erstattung möglich, je nach Tarif auch Gesundheits- und Verhaltens­bonus 
  • Spezielle Tarifbeiträge für Studierende – auf ähnlichem Beitragsniveau der GKV

Gesetzlich krankenversichert

Zum Beispiel:

  • Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertrags­ärztinnen und -ärzte
  • Sie müssen in das nächst­gelegene Vertrags­krankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
  • Sie sind im Mehrbett­zimmer unter­gebracht
  • Grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen

Privat kranken­versichert

Je nach Tarif zum Beispiel:

  • Sie wählen selbst, welche Arzt­praxis Sie aufsuchen möchten
  • Sie entscheiden selbst, in welchem Kranken­haus Sie sich behandeln lassen möchten. Sie entscheiden, ob Sie vom Chefarzt behandelt werden möchten und in einem 1- oder 2-Bettzimmer liegen.
  • Sie bevorzugen für Ihre Behandlung naturheilkundliche Heilmethoden.

Gesetzlich kranken­versichert

Die gesetzliche Grund­versorgung ist lückenhaft und enthält Eigen­beteil­igungen. Zum Beispiel:

  • Für Arznei­mittel, Heil- und Hilfs­mittel gelten Fest­beträge und Zuzahlungen
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen
  • Für Brillenfassungen gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur für stärker Sehbeeinträchtigte übernommen
  • Bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantate) müssen Sie mit hohen Eigenleistungen rechnen

Privat kranken­versichert

In der PKV haben Sie nur bedingte Eigenbeteiligungen. Zum Beispiel:

  • Je nach Tarif sind die Leistungen in den häufigsten Fällen so bemessen, dass Sie keine Eigenbeteiligungen haben. Nur bei bestimmten sehr hochwertigen Leistungen (z. B. teure Brillen) kann es zu Eigenbeteiligungen kommen.
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen
  • Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes werden Rechnungen nicht erstattet (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb des tarifabhängigen Vorsorgebudgets)

Gesetzlich kranken­versichert

  • gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen, teils mit hohem Eigenanteil
  • Kosten für einen Rück­transport sind nicht gedeckt

Privat kranken­versichert

  • Versicherungs­schutz gilt in ganz Europa und für zwölf Monate im außer­europäischen Ausland
  • Ihr gewohnter Versicherungsschutz gilt auch während eines Auslandssemesters oder im Urlaub

Privat krankenversichert im Studium: Vor- und Nachteile


Vorteile der PKV für Studierende

  • verlässliche Leistungen über die Grundversorgung der GKV hinaus

  • günstige Ausbildungstarife passend zum Bedarf

  • Sparmöglichkeit durch Rückerstattungen

  • keine hohen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen

  • früher Einstieg sichert günstige Konditionen bei Verbleib in der PKV nach dem Studium

  • nach Beendigung des Studiums gibt es die Option in höherwertige Tarife umzustellen

  • bis zum 25. Geburtstag besonders günstig für Kinder von verbeamteten Eltern(-teilen)

  • bei BAföG höherer Zuschuss zur PKV


Nachteile der PKV für Studierende

  • teurer als Familienversicherung in der GKV (beitragsfrei für Studierende)

  • nicht sinnvoll, wenn Ende des Studiums/ Berufseinstieg (und somit GKV-Pflicht) unmittelbar bevorsteht

  • Rückstellungen fürs Alter sind in Ausbildungstarifen nicht enthalten


Leistungen der privaten Krankenversicherung

Studierende willkommen! Für Studentinnen und Studenten gelten in der privaten Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA in allen Tarifvarianten bei gleicher Leistung reduzierte Beiträge.

START-SI
KOMFORT-SI
EXKLUSIV-SI
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

2 Monatsbeiträge

2 Monatsbeiträge

2 Monatsbeiträge

Gesundheitsbonus
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausnahmen: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen bis Budget 750 €) beträgt der Gesundheitsbonus 600 €, 750 € oder 900 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 900 €

Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausnahmen: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen bis Budget 750 €) beträgt der Gesundheitsbonus 600 €, 750 € oder 900 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 900 €

Verhaltensbonus
Für gesundheitsbewusstes Verhalten beträgt der Verhaltensbonus 200 €, 250 € oder 300 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 300 €

Optionsrecht
Ihr Optionsrecht ermöglicht Ihnen nach 3, 5 und 7 Jahren einen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif. Aus dem Tarif START-SI ist ein Wechsel maximal in den Tarif KOMFORT-SI möglich. Außerdem gibt es eine einmalige temporäre (6 Monate) Tieferstufungsmöglichkeit mit Rückkehroption ohne Gesundheitsprüfung.
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.

Gesund durchs Studium mit digitalen Gesundheitsservices

Ganz schön stressig, so ein Studium? Nutzen Sie kostenfrei die digitalen Gesundheitsservices der SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt:

  • große Auswahl an Präventionsprogrammen und Online-Kursen – zum Beispiel zur Stressprävention
  • Zweitmeinungsservice, Gesundheitsberatung und digitale Schmerztherapie
  • Unterstützung und Beratung bei (chronischen) Erkrankungen

Was kostet die private Krankenversicherung für Studierende?

Passend zum begrenzten studentischen Budget bietet die PKV von SIGNAL IDUNA Studierenden besonders günstige Ausbildungstarife. Die Höhe des Beitrags hängt – wie immer in der privaten Krankenversicherung – von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter bei Eintritt in die PKV (je jünger, desto günstiger der Beitrag)
  • gewünschte Leistungen bzw. gewählter Tarif
  • Gesundheitszustand (z. B. Vorerkrankungen) bei Abschluss der Versicherung

Aus dem Leben gegriffen

Sportliche Leistung

Ceydan (20) hat ihr Abi mit Bestnote gemeistert. Auch der Traum-Studienplatz für Medizin in Heidelberg ist ihr sicher. Bisher ist Ceydan über ihre alleinerziehende Mutter, eine selbstständige Immobilienmaklerin, privat krankenversichert. Dort möchte sie auch bleiben, denn Ceydan hat die Vorzüge einer umfassenden privaten Krankenversicherung schon als Jugendliche bei einer langwierigen Sportverletzung kennen- und schätzen gelernt. Ein eigenes Einkommen hat die junge Frau bislang nicht. Die PKV bietet Ceydan in diesem Tarif bessere Leistungen als die GKV. Falls Ceydan – wie damals – wieder nach einem Sportunfall noch einmal ins Krankenhaus muss, profitiert sie von einer Unterbringung im Zweibettzimmer. Auch hochwertiger Zahnersatz ist zu einem hohen Prozentsatz über die Versicherung gedeckt.

  • GKV: 139,54 €*

  • PKV: 150,16 €**

  • Effektivbeitrag: 129,46 €***

* monatlicher GKV Beitrag, inkl. 2,5 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag
** monatlicher Beitrag im Tarif START-SI (Ausbildungsvariante) inkl., Pflegepflichtversicherung
*** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Kalenderjahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. 

Tipp: So sparen Studierende mit der PKV

  • Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung und profitieren Sie von einem günstigen Beitrag. Wenn Sie keine Leistungen benötigen, sparen Sie viel Geld.
  • Holen Sie sich Ihre Beiträge zurück: Wenn Sie nur Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie bei SIGNAL IDUNA je nach Tarif hohe Rückerstattungen. In einigen Tarifen wird gesundheitsbewusstes Verhalten zusätzlich belohnt.
  • Nutzen Sie den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung: Das ist möglich, wenn Sie bereits eigene Beiträge zahlen und nicht über die Familienversicherung kostenfrei versichert sind.

Für welche Studierende lohnt sich die PKV?

Eine private Krankenversicherung im Studium lohnt sich für Sie besonders, …

... wenn keine Familienversicherung möglich ist
→ Die PKV lohnt sich vom ersten Semester an, da die Beiträge deutlich niedriger sind als in der GKV.

... wenn Sie sich für später eine private Krankenversicherung wünschen
→ Wer wegen der besseren Leistungen oder einer selbstständigen Tätigkeit eine private Krankenversicherung anstrebt, sichert sich mit der PKV während des Studiums frühzeitig einen günstigen Einstieg. 

... wenn Ihre Eltern verbeamtet sind und für Sie Kindergeld beziehen
→ Dann ist die PKV für Sie aufgrund des bestehenden Beihilfeanspruchs besonders günstig.

Studium beendet – wie geht es weiter?

Die private Krankenversicherung für Studierende endet mit Abschluss Ihres Studiums. Wie es jetzt weitergeht, hängt von Ihren persönlichen Plänen ab:

  • Ihr Gehalt liegt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze? Dann müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das ist ganz einfach, denn die PKV gewährt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen die problemlose Rückkehr in die PKV zu einem späteren Zeitpunkt. Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sinnvoll erweitern.
  • Ihr Gehalt liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze? Dann können Sie die private Krankenversicherung fortsetzen. Durch Ihren frühen Eintritt haben Sie sich bereits gute Konditionen gesichert. Im Rahmen des Optionsrechts können Sie nach dem Studium in einen höherwertigen Tarif wechseln.

Für Selbstständige lohnt es sich, die PKV weiterzuführen. Ihr bisheriger Ausbildungstarif für Studierende wird in einen regulären Tarif umgewandelt. Im Rahmen des Optionsrechts können Sie nach dem Studium in einen höherwertigen Tarif wechseln.

Alternativ können Sie sich freiwillig in der GKV versichern.

Sie verbleiben in der PKV. Ihr bisheriger Versicherungstarif kann in einen bedarfsgerechten Tarif für Beamte umgewandelt werden.

Während Ihrer Suche nach einem passenden Job bleiben Sie in der PKV. Auf Wunsch können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln. Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Beiträgen. Wer durch eine frühere Anstellung Arbeitslosengeld bezieht, wird in der GKV versicherungspflichtig.

Im Zweitstudium gelten für die Krankenversicherung dieselben Bedingungen wie im Erststudium. Sie können bis zum Abschluss des Zweitstudiums in der PKV bleiben.

Die besonderen Ausbildungsbedingungen in der Tarifen gelten bis zum 39. Lebensjahr.

Fragen und Antworten

  • Für Studierende unter 25 Jahren ist die Familienversicherung in der GKV am günstigsten, denn sie ist kostenfrei. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Andernfalls gelten besondere Einkommensgrenzen.
  • Für alle anderen Studierenden ist die private Krankenversicherung auf einem ähnlichen Beitragsniveau, wie die Gesetzliche – bei besseren Leistungen.

Ja, auch Studierende müssen für die Aufnahme in die PKV-Gesundheitsfragen beantworten. Ehrliche Antworten sind wichtig, da Ihr Versicherungsschutz sonst gefährdet ist. 

Wenn Sie nicht über Ihre Eltern familienversichert sind und nicht den BAföG-Höchstsatz beziehen, können Sie einen Zuschuss vom BAföG-Amt für die Krankenversicherung erhalten (maximal 94 Euro pro Monat plus 28 Euro für die Pflegeversicherung). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Der Zuschuss gilt zur Hälfte als Darlehen.

Ja. Wenn Sie in der GKV versichert sind und nur in den Semesterferien jobben, müssen Sie keine Einkommens- und Zeitgrenzen beachten. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie beim studentischen Nebenjob keine Einkommensgrenze beachten – weder in den Semesterferien noch bei einer regelmäßigen Tätigkeit. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung kann durch das höhere Einkommen allerdings etwas steigen. Wichtig ist sowohl in der studentischen GKV als auch in der PKV, dass Sie nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie die gesetzlichen Leistungen ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf erweitern und sich vor hohen Zuzahlungen schützen. Möglich sind zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung und eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen oder für das Krankenhaus.

Der Ablauf ist folgendermaßen: Die Arztpraxis sendet Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Rechnung zu. Sobald Sie diese haben, laden Sie sie bequem über das Online-Portal von SIGNAL IDUNA hoch. In der Regel erstattet Ihnen SIGNAL IDUNA den Betrag bereits, bevor Sie die Rechnung begleichen müssen.  

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