Riester & AVRG: Wie Familien die Kinderzulage optimal nutzen

Rückenwind für Familien: Ab 1. Januar 2027 können Eltern staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Mit dem neuen Fördermodell zur Altersvorsorge profitieren Familien von attraktiven Zulagen, Renditenchancen und mehr Flexibilität. Informieren Sie sich jetzt über die neuen Möglichkeiten vorzusorgen – damit Ihr zukünftiges Ich Ihnen später danken kann. 

Veröffentlicht am 03.09.2026
  • Ab 1. Januar 2027: Die private Altersvorsorge wird für Familien deutlich attraktiver – und einfacher als die bekannte Riester-Förderung. 
  • Staatliche Förderung: Bis zu 540 Euro Grundzulage + steuerliche Vorteile 
  • Attraktive Kinderzulage: Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und Kind 
  • Mehr Flexibilität: Einfacher Wechsel vom Riester-Modell möglich sowie freie Wahl zwischen Produkten mit Garantie oder höheren Renditechancen 

Altersvorsorge wird familienfreundlich

Eltern sein ist ein anstrengender Job: Rund um die Uhr. Sieben Tage die Woche. Voller Einsatz für den Nachwuchs. Viele Mütter und Väter treten dabei beruflich zurück und nehmen finanzielle Einbußen in Kauf. Während sich alles um die Familie dreht, bleibt die eigene Altersvorsorge oft auf der Strecke. 

Doch für Eltern lohnt sich die Absicherung für den Ruhestand jetzt doppelt: Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) macht private Vorsorge ab 2027 noch attraktiver für Familien. Der Staat unterstützt sie dabei, privat Geld fürs Alter zurückzulegen – damit Sie Ihren Ruhestand später genau so genießen zu können, wie Sie es sich heute vorstellen.

Durch die Reform können Sie Ihr Geld noch flexibler und chancenreicher in Fonds anlegen und staatliche Förderungen wie die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind einsammeln. Dafür wird es drei Produktlösungen geben – das Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt und ein Standardprodukt.

 

AVRG für Eltern: Die Vorteile im Überblick

Es wird übersichtlicher.

Für volle Zulagen mussten Eltern bisher einen bestimmten Prozentsatz des Vorjahreseinkommens einzahlen. Durch das AVRG genügt ab 2027 ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat), um staatliche Zulagen zu erhalten.

Sie sind flexibler.

Durch das AVRG gibt es neue, unterschiedliche Produkte für die Altersvorsorge. Sie entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: mehr Sicherheit oder höhere Renditechancen? Wenig Aufwand oder viel Handlungsspielraum?

Sie haben die Wahl.

Möchten Sie Ihren Riester-Vertrag fortsetzen, beitragsfrei stellen und/oder in das neue System wechseln? Das Altersvorsorge-Reformgesetz bietet alle Optionen.

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um AVRG kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie neben Riester und AVRG im Vergleich auch die Möglichkeit, schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren – um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.

Aus dem Leben gegriffen

Die Kinderzulage im AVRG

Das Altersvorsorge-Reformgesetz gilt ab dem Beitragsjahr 2027. Das heißt: Für alle Beiträge, die Sie ab 2027 in einen neuen geförderten Vertrag einzahlen, erhalten Sie die Kinderzulage nach den neuen Bedingungen.

Diese Zulagen gibt es für Familien:

  • Grundzulage – bis zu 540 € pro Jahr

    • 50 Cent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag => 180 € 
    • 25 Cent auf weitere 1.440 € => 360 € 
  • Kinderzulage – bis zu 300 € pro Kind und Jahr 

    • für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld 
    • Staat zahlt den gleichen Betrag, den Sie selbst einzahlen (max. 300 € pro Kind und Jahr) 
  • Berufseinsteigerbonus – 200 € einmalig 

    • für junge Menschen unter 25 Jahre 

Was muss ich als Mutter oder Vater jetzt tun?

 

Sie können sich erst einmal entspannen: Sie müssen nicht sofort handeln. Um sich die Zulagen für 2027 zu sichern, reicht es sogar völlig aus, wenn Sie sich im Laufe des Jahres in Ruhe informieren, Angebote vergleichen und Ihren Vertrag abschließen. Treffen Sie Ihre Entscheidung bewusst und gut informiert und wählen Sie die Form der Altersvorsorge, die am besten zu Ihnen passt. Das kann auch bedeuten, den Riester-Vertrag fortzusetzen. 

Das neue AVRG: Änderungen im Detail

  • Der Mindestbeitrag für Eltern beträgt 10 Euro pro Monat/pro Person.

  • Verheiratete Paare können gemeinsam festlegen, dass die Kinderzulage in den Vertrag des anderen Elternteils fließen soll. Das ist nützlich, wenn zum Beispiel nur ein Elternteil einen geförderten Vertrag bespart. Der nicht berufstätige Elternteil erhält eine Zulage von bis zu 175 Euro.

  • Das AVRG-Kapital ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Da Wohneigentum ein wichtiger Teil davon ist, kann das Kapital vor Rentenbeginn auch für Kauf, Bau, barrierefreien Umbau oder energetische Sanierung des Eigenheims genutzt werden.

  • Auch selbstständig und freiberuflich Tätige profitieren von staatlichen Zuschüssen zur Altersvorsorge. Bei der Riester-Rente gingen Selbstständige meist leer aus. Näheres erfahren Sie in unserem Ratgeber „Altersvorsorge für Selbstständige“

Welche Produkte sieht das AVRG ab 2027 vor?

Eine gute Altersvorsorge ist so individuell wie jede Familie. Ihre Altersvorsorge sollte daher zu Ihrer individuellen Situation passen und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis entsprechen. Zwischen den folgenden AVRG-Lösungen können Sie wählen:

Altersvorsorgedepot

  • Keine Beitragsgarantie 
  • Zugang zu Portfolio aus weltweit angelegten Fonds und ETFs 
  • Für renditeorientierte Anlegerinnen und Anleger

Garantieprodukt

  • 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
  • Kombination aus Fonds und klassischer Anlage
  • Für sicherheitsbewusste Anlegerinnen und Anleger

Standardprodukt

  • Keine Beitragsgarantie 
  • Begrenzte Auswahl aus 2 Fonds
  • Online abschließbar
  • Gesetzlich vorgeschriebenes Produkt

Kinderzulage beantragen – so geht‘s

 

Steigen Sie neu in die private Altersvorsorge ein?

Dann kommen Sie sehr unkompliziert an die Kinderzulage: Wenn Sie einen Vertrag für ein Altersvorsorge-Produkt abschließen, geben Sie dem Anbieter Ihr Einverständnis und alle Informationen für den Antrag. Er kümmert sich um die jährliche Beantragung bei den staatlichen Stellen.

 

Wechseln Sie von der Riester-Rente zu einem AVRG-Produkt?

Das müssen Sie gar nicht. Informieren Sie sich in Ruhe, was am besten zu Ihnen und Ihrer Familie passt. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag weiterlaufen lassen oder beitragsfrei stellen und dann entscheiden, ob Sie zusätzlich von den Fördermöglichkeiten des AVRG profitieren möchten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung. In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" finden Sie neben Riester und AVRG im Vergleich auch die Möglichkeit, einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren.

Kinderzulage – steuerpflichtig oder nicht?

In Sachen Steuern gilt für die Kinderzulage das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Das heißt, in der Ansparphase – während Ihres Berufslebens – müssen Sie die Kinderzulage nicht versteuern, in der Rentenphase – im Ruhestand – fallen jedoch Steuern dafür an. Das sieht konkret so aus:

Ansparphase (im Berufsleben): 

  • Die Kinderzulage fließt als direkter staatlicher Zuschuss in Ihren Vertrag und erhöht Ihr Sparguthaben.

  • In der Steuererklärung müssen Sie die Zulagen nicht angeben. 

  • Die eigenen Beiträge und Zulagen können Ihnen unter Umständen helfen, Steuern zu sparen: Das Finanzamt kann sie als Sonderausgaben anrechnen. Dadurch ergibt sich eventuell noch ein zusätzlicher Steuervorteil.

Rentenphase (im Ruhestand):

  • Sowohl laufende Rentenzahlungen als auch eine einmalige Kapitalauszahlung (max. 30 Prozent möglich) sind steuerpflichtig und werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.

  • Ihr Vorteil: Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz meist niedriger. Daher profitieren Sie in den meisten Fällen auch in dieser Phase von Steuervorteilen. 

 

Als Eltern übernehmen Sie mit der Erziehung Ihrer Kinder viel Verantwortung: Sie helfen, die Zukunft unserer Gesellschaft zu sichern. Dafür belohnt der Staat Sie mit Kinderzulagen und weiteren Zuschüssen zu Ihrer privaten Altersvorsorge. Das neue AVRG gibt Ihnen flexible Möglichkeiten heute vorzusorgen, damit Ihr zukünftiges Ich Ihnen später danken kann. Informieren Sie sich gut und wählen Sie das Produkt, das am besten zu Ihnen passt.  

 

Aber keine Eile: Um sich die volle Zulage für 2027 zu sichern, reicht es völlig aus, wenn Sie sich im Laufe des Jahres in Ruhe informieren, Angebote vergleichen und Ihren Vertrag abschließen.

 

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen zum Altersvorsorge-Reformgesetz kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.  

Fragen und Antworten

Ob das Altersvorsorgedepot oder die Riester-Rente die bessere Option für Sie ist, ist immer eine individuelle Entscheidung und hängt stark von verschiedenen Faktoren ab.

Das neue Altersvorsorgedepot kann dennoch für viele Familien die modernere und einfachere Alternative zur klassischen Riester-Rente sein. Um die Kinderzulage zu erhalten, müssen Eltern nur noch einen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr bezahlen – die komplizierte Berechnung anhand des Vorjahreseinkommens entfällt. Ein weiterer Vorteil: Die maximale Grundzulage fällt meistens deutlich höher aus. 

Der Wechsel ist unkompliziert. Sie können direkt von der Riester-Rente in das neue Altersvorsorge-System wechseln.

Falls Sie unsicher sind, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA – um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.

Sie sollten das Produkt wählen, das zu Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer persönlichen Situation passt:

  • Das Garantieprodukt ist ideal für sicherheitsorientierte Eltern, die sich eine garantierte Rente wünschen. 

  • Das Altersvorsorgedepot eignet sich, wenn Sie von höheren Renditechancen profitieren und mehr Einfluss auf Ihre Geldanlage haben möchten.

  • Das Standardprodukt bietet einen unkomplizierten Mittelweg: Der Anbieter übernimmt für Sie die Entscheidungen über Ihre Geldanlage. 

Die Höhe Ihrer Zulagen hängt von verschiedenen Faktoren ab: 

  • Höhe Ihrer monatlichen Einzahlungen 

  • Anzahl Ihrer Kinder

  • Ihrem Alter (unter 25-Jährige erhalten einen Bonus von 200 Euro) 

Sie erhalten die Kinderzulage exakt so lange, wie Sie staatliches Kindergeld beziehen – in der Regel also bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind eine Schul- oder Berufsausbildung macht oder studiert, profitieren Sie sogar bis zu seinem 25. Geburtstag von den Zulagen.

Ja, der entscheidende Faktor ist immer der Anspruch auf staatliches Kindergeld. Wenn Sie für ein Adoptivkind oder ein Pflegekind, das in Ihrem Haushalt lebt, regulär Kindergeld erhalten, können Sie für dieses Kind auch die Kinderzulage beantragen. Die Regelung macht hier keinen Unterschied zur Förderung für leibliche Kinder.

Nein. Die Kinderzulage für ein und dasselbe Kind kann immer nur in den Vertrag eines Elternteils fließen. Sie wird automatisch demjenigen zugeordnet, der auch das staatliche Kindergeld für das Kind erhält. Jeder Elternteil kann jedoch eine eigene Grundzulage für seinen Vertrag bekommen, und bei verheirateten Paaren lässt sich die Kinderzulage auf den Vertrag des anderen Elternteils übertragen.

Jeder Elternteil, der eine staatliche Förderung erhalten möchte, benötigt einen eigenen, persönlichen Altersvorsorgevertrag. Die staatlichen Zulagen sind immer an eine einzelne Person und deren Vertrag gebunden. Sie können nicht auf einen gemeinsamen Familienvertrag eingezahlt werden. 

Nein, Sie haben auch während der Elternzeit Anspruch auf die Förderung, solange Sie den Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro leisten. Die tatsächliche Höhe der Grund- und Kinderzulage hängt davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen.

In diesem Fall ist das angesparte Vermögen nicht verloren. Die genaue Regelung hängt davon ab, ob sich der Todesfall noch in der Anspar- oder bereits in der Rentenphase ereignet.

1. Todesfall in der Ansparphase (vor Rentenbeginn):

  • Option 1 (für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften): Das gesamte Guthaben kann auf einen eigenen Vertrag des überlebenden Elternteils übergehen. Steuervorteile und staatliche Zulagen bleiben dabei erhalten.

  • Option 2 (für Kinder): Das Vermögen lässt sich für eine Waisenrente für Kinder mit Anspruch auf Kindergeld nutzen, um diese abzusichern. 

  • Option 3 (Auszahlung an Erben): Wenn die ersten beiden Optionen nicht greifen, erhalten die Erben das vorhandene Guthaben. Allerdings werden zuvor die staatlichen Zulagen und Steuervorteile abgezogen.

2. Todesfall in der Rentenphase (während des Rentenbezugs):

  • Option 1 (für Ehepaare): Viele Verträge beinhalten eine „Rentengarantiezeit“, zum Beispiel über zehn oder 20 Jahre. Verstirbt die rentenbeziehende Person während dieser Zeit, so erhält der überlebende Elternteil die Rente für die restliche Garantiezeit. Eine Ausnahme ist die Leibrente: Sie ist nicht vererbbar und endet mit dem Ableben.

  • Option 2 (Für Kinder): Alternativ können die kindergeldberechtigten Kinder die Rente aus der Garantiezeit erhalten. 

  • Ohne Garantiezeit: Bei einer reinen lebenslangen Rente ohne Rentengarantiezeit enden die Zahlungen mit dem Tod der Person. Ein eventuell vorhandenes Restkapital verfällt in diesem Fall zugunsten der Versichertengemeinschaft. 

Nein, das ist nicht möglich. Der Vertrag läuft grundsätzlich auf den Namen des Elternteils, der Anspruch auf die Förderung hat. Bei verheirateten Paaren kann die Kinderzulage auf Wunsch auch dem Vertrag des anderen Elternteils zugeordnet werden.

Der Hintergrund: Die Kinderzulage ist eine Förderung für Mütter und Väter – als Anerkennung dafür, dass sie für ein Kind sorgen. Mit der Förderung will der Staat die Altersvorsorge der Eltern stärken, keinen separaten Sparvertrag für das Kind.

Das kommt darauf an, was Sie mit der privaten Vorsorge für Ihre Familie erreichen möchten. Das Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente sind zwei ganz unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Zielen:

  • Die Frühstart-Rente ist ein klassischer Sparvertrag, der auf den Namen des Kindes läuft. 

  • Der Altersvorsorge-Vertrag läuft auf den Namen des Elternteils, der Anspruch auf die Zulagen hat. Das Altersvorsorgedepot ist eine staatliche Förderung mit dem Ziel, die Rente von Müttern und Vätern zu stärken. AVRG-Produkte sind also die richtige Lösung, wenn Sie staatliche Zulagen für Ihre eigene Altersvorsorge nutzen möchten.

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um AVRG kompakt für Sie zusammengefasst.

Gerne können Sie auch direkt einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.