Übrigens: Bei SIGNAL IDUNA enthält die Reiserücktrittsversicherung zwei wertvolle Extras:
Ihr Schutz bei nicht stornierbaren Flügen
Viele Fluggesellschaften kennzeichnen ihre Tickets, besonders günstige Tarife, als "nicht stornierbar". Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Flug nicht antreten, erhalten Sie oft keinen oder nur einen geringen Teil des Ticketpreises von der Airline zurück. Hier schützt Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung.
Wenn Sie Ihren Flug aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können, erstattet Ihnen Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für das nicht stornierbare Flugticket.
Erweiterter Versicherungsschutz bei Verspätung
Die RRV springt ein, wenn Sie bei der Fahrt zum Flughafen einen Unfall oder eine Panne haben und Ihren Flug verpassen. Sie greift auch, wenn sich Ihr Bus oder Ihre Bahn verspäten. Ferner leistet sie, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpassen.
Schutz bei Flugverspätungen
Flugverspätungen können den Beginn Ihrer Reise beeinträchtigen und ungeplante Kosten verursachen - zum Beispiel für eine zusätzliche Übernachtung oder einen verpassten Anschlussflug. Ihre Reiserücktrittsversicherung sichert Sie hierbei umfassend ab.
Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden und verzögert sich dadurch Ihre An- oder Weiterreise, übernehmen wir die entstandenen Mehrkosten. Wichtig ist: Die Verspätung muss durch das Beförderungsunternehmen selbst verursacht sein. Ein versichertes Ereignis ist hierfür nicht erforderlich.
Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden Ihres versicherten Fluges oder eines anderen Beförderungsunternehmens (ausgenommen öffentliche Verkehrsmittel) trägt die Reiserücktrittsversicherung zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung von bis zu 150 EUR pro Person.
Bitte beachten Sie: Zunächst ist die Fluggesellschaft selbst für Verspätungen und ähnliche Vorfälle zuständig. Nehmen Sie die Versicherungsleistung in der Regel erst im zweiten Schritt in Anspruch.
Umfang der Kostenübernahme: Ihre Versicherung deckt Mehrkosten für die Hinreise und alle dadurch unmittelbar verursachten zusätzlichen Kosten ab. Dies umfasst zum Beispiel die Erstattung notwendiger zusätzlicher Unterkunfts- und Nachreisekosten.
Einschluss einer Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung ist automatisch eingeschlossen. Die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung leistet daher auch in den folgenden Fällen:
- Sie beenden Ihre Reise vorzeitig oder bleiben unfreiwillig länger am Urlaubsort.
- Sie erkranken am Urlaubsort schwer oder erleiden dort einen schweren Unfall.
- Sie versterben am Urlaubsort.
- Sie müssen Ihre Reise unterbrechen.
- Sie können Ihre Rückreise erst verspätet antreten (zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung).
- Während Ihrer Reise kommt es am Urlaubsort zu einem Elementarereignis (Erdbeben, Vulkanausbruch o. Ä.).