Ist eine Risikolebens­versicherung mit Vorerkrankung möglich?

Nils Lutterklas
4 Min. Lesezeit

Sie möchten Ihre Familie gut versorgt wissen, falls Ihnen etwas zustößt? Dann bietet eine Risikolebens­versicherung genau den richtigen Schutz. Dafür steht zunächst eine Gesundheitsprüfung an. Doch was passiert da eigentlich? Und welche Rolle spielen Vorerkrankungen? 

Veröffentlicht am 01. November 2022

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Kurzer Überblick

  • Eine Risikolebens­versicherung sichert Ihre Liebsten, Ihre Immobilie oder Ihr Unternehmen ab, falls Ihnen etwas zustößt. 
  • Ohne Gesundheitsprüfung keine Risikolebens­versicherung: Sie dient dazu, Ihr individuelles Risiko zu beurteilen, und ermöglicht faire Beiträge. 
  • Eine Risikolebens­versicherung ist in vielen Fällen trotz Vorerkrankung möglich – zum Beispiel mit einem moderaten Zuschlag. 
  • Die Gesundheitsprüfung unterscheidet sich je nach Versicherer. Für manche Versicherungsarten genügt ein vereinfachtes Verfahren. 
  • Ehrliche Angaben sind wichtig, damit der Versicherungsschutz in vollem Umfang greift. 

Gesundheitsprüfung – warum?

Zugegeben: Es gibt Schöneres, als sich mit der eigenen Krankheitsgeschichte und persönlichen Risiken auseinanderzusetzen. Dennoch ist es für den Abschluss einer Risikolebensversicherung notwendig, Gesundheitsfragen zu beantworten. Wie umfangreich die Gesundheitsprüfung ausfällt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. 

 

Den Gesundheitszustand erfassen 

Bei den Gesundheitsfragen geht es nicht darum, in Ihre Privatsphäre einzudringen: Der Versicherungsanbieter möchte sich lediglich ein umfassendes Bild von Ihrem Gesundheitszustand verschaffen. Die Fragen beziehen sich daher auf Vorerkrankungen und aktuelle chronische Erkrankungen, die laut Statistik ein erhöhtes Sterberisiko mit sich bringen können.  

 

Individuelle Risiken einschätzen 

Leiden Sie unter Bluthochdruck? Treiben Sie eine extreme Sportart wie Fallschirmspringen? Diese oder ähnliche Fragen helfen dem Versicherer, Ihr individuelles Risiko einzuschätzen. Anhand Ihrer Antworten kann er Ihren Beitrag festlegen oder – im ungünstigsten Fall – Ihren Versicherungsantrag ablehnen.  

 

Beiträge fair bemessen 

Traurig, aber statistisch erwiesen: Schwer kranke Menschen haben ein erhöhtes Risiko, während der Laufzeit einer Risikolebensversicherung zu versterben. Wären die Beiträge für alle Versicherten gleich, so müssten die Gesunden für Vorerkrankte und Gefährdete mitbezahlen. Die Gesundheitsprüfung ermöglicht es, die Beiträge fair zu bemessen. 

Paraglider in der Luft.

Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos. Doch auch das Risiko, zu verunglücken, ist höher als zum Beispiel beim Tennis. Deshalb zahlen Personen mit diesem Hobby höhere Beiträge.

Checkliste: Gesundheitsfragen beantworten

  • Antworten Sie ausführlich und wahrheitsgemäß, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. 
  • Geben Sie alle Ihnen bekannten Gesundheits- und Funktionsstörungen, Beschwerden und/oder Krankheiten an. 
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Vorerkrankung angeben müssen: im Zweifelsfall lieber mit aufführen! 

 

Ehrlichkeit zahlt sich aus

Im Todesfall prüft der Versicherer den Anspruch auf Leistungen aus der Risikolebensversicherung. Dafür bittet er auch Ärzte und die Krankenversicherung um Auskunft. Stellt sich heraus, dass die versicherte Person Gesundheitsfragen falsch oder nicht vollständig beantwortet hat, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, anpassen oder anfechten.

Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung?

Vorerkrankungen, chronische Krankheiten, Gesundheitsfragen – das klingt erst einmal abschreckend. Oft verläuft die Gesundheitsprüfung jedoch wesentlich harmloser als vermutet. Denn: Nicht alle Vorerkrankungen spielen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Rolle.  

Was erwartet Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung? Im Folgenden finden Sie Beispiele für die wichtigsten Bereiche, zu denen Versicherer häufig Fragen stellen: 

Herz-Kreislauf-System

Bluthochdruck (Hypertonie), Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzkranzgefäß-Probleme

Stoffwechsel

Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsenerkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit) 

Infektionskrankheiten

Tuberkulose, Malaria, HIV, Corona-Infektion (COVID-19), Tropenkrankheiten  

Psyche, Gehirn, Nervensystem

Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Anorexie, Multiple Sklerose, Migräne, Persönlichkeitsstörungen

Harn- und Geschlechtsorgane

Nieren- und Blasenerkrankungen, Geschlechtskrankheiten, Unterleibs- und Brusterkrankungen

Atmungsorgane

Lungenentzündung, chronische Bronchitis, Asthma, Allergien

Verdauungsorgane

Erkrankungen von Magen, Darm, Leber, Galle, Bauspeicheldrüse 

Blut

Blutgerinnungsstörungen

Krebs- und Tumorerkrankungen

Krebs- und Tumorerkrankungen aller Art

Gelenke und Bindegewebe / Bewegungsapparat

Gelenkrheumatismus, chronische Arthritis, Morbus Bechterew 

Zusätzlich zu Ihren Antworten auf die Gesundheitsfragen können Versicherer für die Gesundheitsprüfung auch einen Arztbericht, ein ärztliches Zeugnis und/oder genauere Angaben zu bestimmten Vorerkrankungen anfordern. 

 

Gute Nachrichten:  

  • Wer keine schweren bzw. chronischen Erkrankungen oder sonstigen Risikofaktoren mitbringt, hat große Chancen, eine Risikolebensversicherung abschließen zu können. 
  • Selbst wenn Sie eine Erkrankung in einem der oben genannten Bereiche haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass ein Versicherer Sie ablehnt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.  
  • Fragen zu Erkrankungen beziehen sich immer auf einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel die letzten fünf Jahre oder, bei stationären Behandlungen, die letzten zehn Jahre. Danach spielt eine Erkrankung für den Abschluss der Risikolebensversicherung in der Regel keine Rolle mehr. 

Selbst prüfen: Bin ich versicherbar?

Individuell informieren 

Bei der Risikolebensversicherung gilt nicht immer das Motto „ganz oder gar nicht“: Manchmal ist eine Versicherung mit Einschränkung möglich. Das heißt, Sie können zum Beispiel ggf. trotz Ihrer Diabetes eine Versicherung abschließen, bezahlen allerdings einen (meist moderaten) Risikozuschlag. Da jeder Fall anders ist und Versicherer unterschiedlich bewerten, sollten Sie sich individuell erkundigen. 

 

Anonyme Voranfrage 

Es gibt typische Beispiele dafür, welche Vorerkrankungen und Risiken versicherbar oder mit Einschränkung versicherbar sind und in welchen Fällen Sie mit einer Ablehnung rechnen müssen. Einige Versicherer bieten online die Möglichkeit, eine anonyme und unverbindliche Voranfrage zu stellen.

Junge Frau mit Diabetes checkt ihren Blutzuckerspiegel.

Diabetes ist kein generelles Ausschlusskriterium, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen möchten. Hier kommt es auf die Bewertung des einzelnen Anbieters an.

Hier eine kleine Übersicht über typische Fälle von Vorerkrankungen bzw. Risiken und ihre Versicherbarkeit:  

 

Versicherbar ohne Einschränkung

Jeder Mensch ist mal erkältet oder zieht sich beim Sport eine Muskelzerrung zu. Wenn die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist, bedeutet dies keine Einschränkung für die Risikolebensversicherung. Zahnarztbehandlungen beschränken üblicherweise Ihre Versicherungsmöglichkeiten ebenso wenig wie eine Schilddrüsenunterfunktion oder eine Lebensmittelunverträglichkeit. Dasselbe gilt für Schwangerschaften und Geburten sowie für alle Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festzustellen war. 

 

Versicherbar mit Einschränkung  

Leiden Sie unter Bluthochdruck, Diabetes oder chronischen bzw. wiederholt auftretenden Entzündungen? In diesen Fällen prüft der Versicherer Ihren Antrag und Sie können sich womöglich gegen einen Risikozuschlag versichern lassen. Auch mittelschweres Asthma oder deutliches Übergewicht (hoher BMI) können Ihre Versicherbarkeit einschränken. Raucher und Menschen, die unter Depressionen leiden, tragen statisch betrachtet ebenfalls erhöhte Gesundheitsrisiken; daher sollten auch sie mit Einschränkungen und eventuellen Zuschlägen rechnen. 

 

Kein Versicherungsschutz möglich 

Bei bestimmten Erkrankungen kann es vorkommen, dass der Versicherer den Antrag auf Risikolebensversicherung ablehnt. Dazu zählen zum Beispiel Krebs- oder Tumorerkrankungen oder chronisches Nierenversagen. Auch wer einen gefährlichen Beruf oder eine Extremsportart wie Tiefseetauchen ausübt, erhält möglicherweise kein Versicherungsangebot.  

 

Abgelehnt – und jetzt? 

Lassen Sie sich von einer Absage nicht entmutigen! Jeder Versicherer prüft und bewertet Ihren Fall individuell. Es lohnt sich also, einen weiteren Anlauf zu nehmen. 

Fazit

Eine Risikolebensversicherung gibt es bei keinem Anbieter ohne eine vorhergehende Gesundheitsprüfung. Doch diese verläuft oft unkomplizierter, als Sie vielleicht denken. Auch wenn Sie eine Vorerkrankung haben, heißt das nicht, dass der Versicherer Sie ablehnt. In vielen Fällen erhalten Sie dennoch vollen Versicherungsschutz – eventuell gegen einen kleinen Aufschlag. Das Beantworten der Gesundheitsfragen erfordert ein wenig Zeit und vor allem Ehrlichkeit. Nur so erhalten Sie einen Rundum-Schutz, der Sie ruhig schlafen lässt. 

Fragen und Antworten

Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Nein, die Gesundheitsprüfung gehört zwingend zum Antragsverfahren auf eine Risikolebensversicherung. Der Umfang dieser Prüfung kann jedoch je nach Versicherer variieren. Auch ist in manchen Fällen – zum Beispiel bei einer Risikolebensversicherung im Rahmen einer Baufinanzierung – ein vereinfachtes Verfahren möglich. 

Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen - was ist der Unterschied?

Gesundheitsfragen beziehen sich zum Beispiel auf Ihren Beruf, Ihre Hobbies und mögliche Vorerkrankungen. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung beantragen, müssen Sie solche Fragen beantworten. Eine Gesundheitsprüfung beinhaltet ebenfalls Gesundheitsfragen. Darüber hinaus kann der Versicherer im Rahmen der Gesundheitsprüfung aber auch einen Arztbericht, ein ärztliches Zeugnis und/oder genauere Angaben zu bestimmten Vorerkrankungen anfordern. 

Sind alle Krankheiten, die ich je hatte, für die Gesundheitsprüfung relevant?

Nein. Die meisten Versicherer fragen nach Erkrankungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre. Bei stationären Behandlungen müssen Sie meistens alle Vorfälle innerhalb der vergangenen zehn Jahre angeben – unabhängig davon, welche Behandlung Sie erhalten haben und ob diese komplikationslos oder problematisch verlaufen ist. 

Kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen, auch wenn ich schon einmal abgelehnt wurde?

Lehnt ein Versicherungsanbieter Ihren Antrag ab, so erfolgt ein Eintrag in die sogenannte Sonderwagniskartei. Diesen Eintrag können alle Versicherer sehen. Sie werden Ihren erneuten Antrag daher deutlich vorsichtiger prüfen. Dennoch kann es sein, dass ein anderer Versicherer Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz anbietet – eventuell gegen einen Risikozuschlag. Denn jedes Unternehmen bewertet Ihren Fall individuell. Besser ist es, eine Ablehnung nach Möglichkeit zu vermeiden. Lassen Sie sich vorab unverbindlich beraten!

Kann ich trotz Depression eine Risikolebensversicherung abschließen?

Das kommt auf den Einzelfall an, denn eine Depression ist sehr vielgestaltig. Der Versicherer prüft anhand Ihres individuellen Krankheitsbildes, ob sich die Erkrankung negativ auf Ihre Lebenserwartung auswirken könnte. Geht er davon aus, so wird er Ihnen entweder eine Versicherung gegen einen Risikozuschlag anbieten oder Ihren Antrag ablehnen. 

Kann ich trotz Diabetes eine Risikolebensversicherung abschließen?

Grundsätzlich ja – nur in seltenen Fällen wird die Versicherung Ihren Antrag ablehnen. An Diabetes Erkrankte zahlen allerdings in der Regel einen Zuschlag auf den normalen Beitrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Diabetes-Typ, der Ausprägung und dem jeweiligen Versicherer ab. Denn eine Erkrankung wie Diabetes bewerten einzelne Anbieter durchaus unterschiedlich. 

Kann ich trotz Krebs eine Risikolebensversicherung abschließen?

Das Risiko einer Ablehnung ist im Falle einer Krebserkrankung in der Regel hoch. Es kommt allerdings immer darauf an, wie der Versicherer Ihr individuelles Gesundheitsrisiko einschätzt. 

Muss ich Krankheiten melden, die erst nach Abschluss der Risikolebensversicherung aufgetreten sind?

Nein. Erkrankungen oder Risiken, die sich erst während der Laufzeit Ihres Vertrags ergeben, müssen Sie Ihrem Versicherer nicht melden. Sie haben keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung oder die Höhe Ihres Beitrags. 

Über den Autor

Vorstandsassistent
Nils Lutterklas

Schon während des Studiums hat sich Nils Lutterklas thematisch mit der Versorgung im Alter befasst und führt dies bei der SIGNAL IDUNA im Bereich Marketing weiter. In seiner Freizeit ist er gern unter Freuden und Familie. Zudem interessiert er sich für Fußball und spielt auch selbst aktiv im Verein.

Foto von Nils Lutterklas

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