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Zum RatgeberOb Versicherer Ihre Immobilie als Zweitwohnung betrachten, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Entscheidend ist zum Beispiel, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt und wie Sie den Zweitwohnsitz nutzen. Die folgenden Fragen helfen bei der Einordnung:
Wo liegt ihr Lebensmittelpunkt?
In welcher Immobilie spielt sich der private Teil Ihres Alltags ab? Diese Wohnung oder dieses Haus gilt als Ihr Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz, denn dort liegt Ihr Lebensmittelpunkt. Ob Sie an Ihrem Erstwohnsitz tatsächlich die meiste Zeit verbringen, ist nebensächlich.
Wie nutzen Sie die Wohnung?
Es gibt verschiedenste Arten von Zweitwohnungen. Doch nicht jede gilt im Versicherungsrecht als Zweitwohnung. Maßgeblich ist auch die Art und Weise der Nutzung. Je nach Wohnungstyp entscheiden die folgenden Kriterien: