Nahezu jede oder jeder Erwachsene ist schon einmal erkrankt oder musste spezielle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Gesundheitsprüfung der privaten Krankenversicherung nimmt Vorerkrankungen besonders in den Blick. Was bedeutet das für Ihre Antragstellung? Könnten Zuschläge anfallen oder Ihr Antrag abgelehnt werden?
Zum RatgeberAls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie gegenüber Selbstständigen bei den Kosten für Ihre private Krankenversicherung klar im Vorteil: Sie müssen die Beiträge nicht allein schultern. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu gewähren. In der Regel deckt der Arbeitgeberanteil – ähnlich wie bei gesetzlich Krankenversicherten – die Hälfte Ihrer Beiträge. Der Zuschuss ist steuerfrei.