Eine Risikolebensversicherung? So etwas brauchen doch nur Menschen, die Fallschirm springen, Autorennen fahren oder nicht wissen, wohin mit ihrem Geld! Richtig oder falsch? Um die Risikolebensversicherung – auch „Hinterbliebenenschutz“ – ranken sich viele Mythen. Der folgende Beitrag räumt mit den gängigsten Irrtümern auf.
Zum RatgeberZur Absicherung des Einkommens gibt es in der Lebensversicherung zwei grundlegende Modelle: die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Versicherung.
Die Risikolebensversicherung greift im Todesfall der versicherten Person und zahlt eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, bekommt niemand Geld.
Die kapitalbildende Lebensversicherung zahlt in beiden Fällen aus: beim Tod der versicherten Person an die Hinterbliebenen sowie bei Erleben der Vertragslaufzeit an die versicherte Person. Eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung: Hier wird das angesparte Kapital am Aktienmarkt investiert, um eine höhere Versicherungssumme zu erreichen.
Weil die kapitalbildende Variante weniger zeitgemäß ist und kaum noch angeboten wird, betrachten wir diese zwar mit, konzentrieren uns im Artikel aber auf die Risikolebensversicherung.