Bei einem Umzug denken Sie wahrscheinlich als erstes an Ihr Hab und Gut – und vielleicht auch an Ihre Hausratversicherung. Hier gilt: Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern nur anpassen. Damit Ihre Schätze auch in der neuen Wohnung abgesichert sind, sollten Sie Ihren neuen Wohnort spätestens am Tag des Umzugs Ihrer Versicherung melden.
Übrigens: Bei einer Hausratversicherung kommt es nicht auf die Personenanzahl in Ihrem Haushalt, sondern auf die Wohnfläche an. Die Zahl beeinflusst Ihren Beitrag und verhindert, dass Sie unter- oder überversichert sind. Bedeutet auch: Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, können Sie eine Hausratversicherung kündigen.