Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: Wo liegt der Unterschied?

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: Die Begriffe klingen zum Verwechseln ähnlich, und beide Versicherungen schützen im beruflichen Umfeld. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede. Welche Versicherung für Sie die richtige ist.

Marisa Reinhard
Veröffentlicht am 08.08.2025
5 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Unternehmen aller Art sollten sich mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen schützen.
  • Die Berufshaftpflicht sichert personenbezogen ab, während die Betriebshaftpflicht Schäden durch den Betrieb abdeckt.
  • Für die finanziellen Folgen von Fehlern oder Missgeschicken im Arbeitsalltag kommt die Vermögensschadenhaftpflicht auf.
  • Manchmal ist eine Kombination aus Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht empfehlenswert.
  • Professionelle Beratung bewahrt Sie davor, falsch versichert oder unterversichert zu sein.

Fußangel beim Friseur

Auf dem Weg vom Waschbecken zum Frisierplatz stolpert eine
Kundin über ein loses Kabel und stürzt. Oberschenkelhalsbruch! Der Krankenhausaufenthalt kostet inklusive Operation 16.000 Euro, die Reha weitere 13.300 Euro. Zudem verlangt die Geschädigte 3.200 Euro Schmerzensgeld. Eine teure Unaufmerksamkeit: Der Inhaber des Friseursalons muss insgesamt 22.500 Euro Schadenersatz bezahlen.

Schutz vor Schadenersatzforderungen

Ob Stolperfalle im Ladenlokal oder Planungsfehler beim Bauprojekt: Wenn Sie selbstständig sind, haften Sie für Schäden Dritter beim Ausüben Ihres Berufs. Sie tragen die Folgekosten eines Sturzes oder Baumangels komplett selbst. Mit einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen Schadenersatzforderungen ab. Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt finanzielle Verluste durch falsche Beratung oder Behandlung.

 

Risiko Vermögensschaden

Bei einem Vermögensschaden geht es immer um finanzielle
Verluste – entweder durch einen Personen- oder Sachschaden („unechter Vermögensschaden“) oder durch fehlerhafte Beratung oder Behandlung („echter Vermögensschaden“). Wer andere Menschen behandelt oder berät, wie Ärztinnen und Finanzberater, sollte sich gut gegen Vermögensschäden absichern. Diese Versicherung ist oft in der Berufshaftpflicht enthalten.

Wer braucht welche Haftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt freie Berufe (Ärztin, Architekt, Anwältin etc.) bei Schäden Dritter durch ihre berufliche Tätigkeit; die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen aller Art bei Schäden Dritter durch den Betrieb ab. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht. Hier eine Übersicht: 

Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Betriebshaftpflicht
Berufshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Was ist versichert?

Schäden durch den Betrieb (Betriebsinhabende und Mitarbeitende), seine Einrichtungen oder Produkte

Schäden durch fehlerhafte berufliche Tätigkeiten (Personen- und Sachschäden sowie echte und unechte Vermögensschäden, die daraus folgen)

Echte Vermögensschäden durch falsche Beratung, fehlerhafte Gutachten, Vertragsverletzung etc., die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind

Versicherungsbeispiel

Eine Kundin rutscht im Laden aus und bricht sich den Arm (Personenschaden). Ein Mitarbeiter beschädigt beim Ausliefern die Möbel eines Kunden (Sachschaden).

Ein Architekt erstellt einen fehlerhaften Bauplan für eine Brücke, was zum Einsturz führt (Sach- und/oder Personenschaden + Vermögensschaden durch Nutzungsausfall). Eine Steuerberaterin berät ihren Mandanten falsch, sodass dieser eine höhere Steuernachzahlung leisten muss (echter Vermögensschaden).

Eine Unternehmensberaterin gibt eine falsche Empfehlung. Ihr Kunde erleidet dadurch einen finanziellen Verlust.

Wer braucht sie?

jedes Unternehmen und jeder Betrieb (Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie etc.)

freiberuflich Tätige und beratende Berufe (Anwälte, Ärztinnen, Ingenieure, Architektinnen, Steuerberater etc.)

alle Berufsgruppen, die hauptsächlich beratend tätig sind und ein hohes Risiko für Vermögensschäden haben (Unternehmensberater, Finanzberaterinnen, Wirtschaftsprüfer etc.)

Checkliste für die Wahl der Versicherung

Mögliche Schadensfälle:

  • vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden? → Betriebshaftpflichtversicherung
  • vor allem echte Vermögensschäden? → Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (evtl. als Teil der Berufshaftpflicht)

Gesetzliche Vorgaben:

Ist eine bestimmte Versicherung vorgeschrieben?

  • zum Beispiel für Ärztinnen und Architekten: Berufshaftpflichtversicherung
  • für Versicherungsmakler, Finanzberaterinnen und ähnliche Berufe: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Welche Versicherung ist die richtige für mich?

Ich arbeite freiberuflich/bin selbstständig.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die durch Fehler beim Ausüben Ihres Berufs entstehen. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit andere Menschen beraten oder behandeln, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entweder gesetzliche Pflicht oder zumindest empfehlenswert.

Beispiele:

  • Sie sind Zahnarzt und verletzen eine Patientin beim Bohren versehentlich an der Zunge (Berufshaftpflicht).
  • Sie arbeiten freiberuflich als Grafikdesignerin. Für eine Broschüre verwenden Sie ein Foto, ohne die Bildrechte zu erwerben (Berufshaftpflicht).
  • Als Finanzberater empfehlen Sie Ihrem Kunden eine riskante Geldanlage. Dieser verliert einen Großteil seines Vermögens (Vermögensschadenhaftpflicht).

Ich führe einen Betrieb oder ein Unternehmen.

Ob Handwerk, Gastronomie oder Dienstleistung: Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch denBetrieb entstehen: zum Beispiel bei der Produktion von Waren oder bei Arbeiten im Haus Ihrer Kundschaft. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf und greift, wenn Dritten dadurch finanzielle Verluste entstehen („unechte Vermögensschäden“).

Beispiele:

  • Nach einer eisigen Nacht ist es auf dem Parkplatz Ihres Geschäfts für Augenoptik  so glatt, dass eine Kundin stürzt und sich die Schulter bricht (Betriebshaftpflicht).
  • Sie haben für Ihr Café ein kleines Ladenlokal in einem Einkaufszentrum gemietet. Weil Sie den Generalschlüssel verloren haben, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden (Betriebshaftpflicht).
  • Sie sind Fensterreiniger und beschäftigen ein kleines Team. Eine Mitarbeitende beschädigt bei einem Kundeneinsatz versehentlich eine teure Vase (Betriebshaftpflicht).

Ich habe einen Handwerksbetrieb, berate aber auch.

Sie führen ein Sanitärunternehmen, bieten aber auch Energieberatungen an? In diesem Fall benötigen Sie eine Kombination verschiedener Versicherungen: Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht.

Beispiele:

  • Beim Einbau einer neuen Dusche beschädigen Sie die Wandfliesen Ihres Kunden (Betriebshaftpflicht).
  • Bei der Energieberatung unterläuft Ihnen ein Rechenfehler: Der neue Heizkörper ist zu klein für den Raum und muss ausgetauscht werden (Berufshaftpflicht).
  • Für ein großes Bauprojekt übernehmen Sie die Sanitärinstallation. Durch Ihr Verschulden kommt es zu Verzögerungen, sodass der ursprüngliche Zeitplan platzt. Das Bauunternehmen fordert Schadenersatz (Vermögensschadenhaftpflicht).  

Was kostet eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht?

Ihr Beitrag zur Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht ist individuell. Allgemein gilt: Je risikoreicher Ihre Branche oder Ihre Tätigkeit ist, desto höher ist die Versicherungsprämie. Auch andere Faktoren wie Ihr Umsatz, die gewählte Deckungssumme, eine eventuelle Selbstbeteiligung oder gewünschte Zusatzleistungen spielen eine Rolle. Hier ein paar Kostenbeispiele:

Eine Schneiderin arbeitet an der Nähmaschine

Schneiderin

Hanna Zielinska betreibt eine kleine Änderungsschneiderei mit einem Jahresumsatz von rund 34.000 Euro. Sie hat sich darauf spezialisiert, hochwertige Braut- und Abendkleider zu ändern. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung schützt sie, wenn sie bei ihrer Arbeit versehentlich eine teure Robe beschädigt. Die Versicherung greift auch, wenn eine Kundin in ihrem Ladenlokal zu Schaden kommt (zum Beispiel durch Stolpern über einen Karton, der im Weg steht ). Für ihre Betriebshaftpflicht wählt Hanna eine Deckungssumme von 5.000.000 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 200,49 Euro pro Jahr.

Ein Mann schaut an seinem Arbeitsplatz auf ein Handy

Hard- und Softwarehandel

Noah Abdi handelt mit Hard- und Software und bietet verschiedene IT-Dienstleistungen an. Sein Umsatz liegt bei rund 78.000 Euro pro Jahr. Er benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die zum Beispiel bei der Installation von Hardware an Kundeneigentum entstehen. Seine Berufshaftpflichtversicherung schützt ihn vor Schäden, die seiner Kundschaft etwa durch fehlerhaft entwickelte Software entstehen. Zusätzlich braucht der IT-Experte eine Vermögensschadenhaftpflicht: Sie deckt finanzielle Schäden seiner Kundschaft durch Datenverlust oder Fehlberatung ab. Bei einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro bezahlt Noah für seine Betriebshaftpflichtversicherung mit 250 Euro Selbstbeteiligung bei SIGNAL IDUNA 726,52 Euro im Jahr.

Fazit

Ob Alleinunternehmen oder Großbetrieb – eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bietet essenziellen Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Während die Berufshaftpflicht die Person und ihre Beratungs- oder Behandlungsleistung absichert, deckt die Betriebshaftpflicht Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. In manchen Fällen bietet eine Kombination verschiedener Versicherungsarten den besten Schutz. Lassen Sie sich daher professionell beraten.

Fragen und Antworten

Kleine Fehler oder Missgeschicke bei der Arbeit sind schnell passiert und nicht immer kalkulierbar. Beide Versicherungen schützen in diesem Fall zu einem vergleichsweise geringen Beitrag vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter. Wer keine Betriebs- oder Berufshaftpflicht abgeschlossen hat, haftet bei einem Schadensfall als Unternehmerin oder Unternehmer meist mit dem privaten Vermögen. Das kann die Existenz bedrohen.

Bei der Betriebshaftpflicht geht es hauptsächlich darum, Personen- und Sachschäden durch den Betrieb abzusichern. Die Berufshaftpflicht schützt bestimmte Berufsgruppen davor, für eine falsche Beratung oder Behandlung persönlich haften zu müssen.

Das kommt auf Ihre Branche und die Art Ihrer Tätigkeit an:

  • Für die meisten Betriebe gibt es keine Pflicht, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dennoch kann es sein, dass beim Anmieten von Geschäftsräumen und bei der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung ein solcher Schutz gefordert wird.
  • Für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten ist eine Berufshaftpflichtversicherung ein Muss. Diese ist auf die speziellen Risiken des Berufs zugeschnitten (z. B. Zahnarzt, Apothekerin, Ingenieur).

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Ist die Gewerbehaftpflichtversicherung Pflicht?

Bei handwerklichen Tätigkeiten kann es leicht geschehen, dass fremdes Eigentum beschädigt wird oder eine Person zu Schaden kommt. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, benötigen Sie daher eine Betriebshaftpflichtversicherung. Falls Sie auch beratend tätig sind, können zudem eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich oder zumindest empfehlenswert sein.

Entscheidend ist, welche Tätigkeit Sie ausüben. Hier ein paar Beispiele:

  • Sind Sie als Maler selbstständig? Dann ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Handwerksbetrieb der richtige Schutz.
  • Sind Sie freiberufliche Übersetzerin? Dann schützt eine Berufshaftpflichtversicherung Sie im Falle von fehlerhafter Arbeit.
  • Sind Sie Finanzberater? Dann bewahrt eine Vermögensschadenhaftpflicht Sie vor finanziellen Forderungen bei falscher Beratung.

Nein. Der Versicherungsschutz leistet nur für Schäden Dritter. Ihr Firmeneigentum müssen Sie separat versichern – zum Beispiel mit einer Maschinen-, Inhalts- oder – bei einem eigenen Firmengebäude – mit einer Gebäudeversicherung.

Die Deckungssumme hängt vom Risiko Ihres Unternehmens ab, ferner von seiner Größe und der Zahl der Mitarbeitenden. Kleine Unternehmen sollten eine Deckungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden vereinbaren sowie von einer Million Euro für Vermögensschäden. Größere Unternehmen und solche mit einem höheren Risiko sollten eine höhere Deckungssumme wählen – zum Beispiel zehn Millionen Euro oder mehr. Ist die Deckungssumme zu gering, so bleiben Sie bei einem Schaden auf einem Teil der Kosten sitzen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Versicherungsprämie ist individuell, denn jedes Unternehmen hat unterschiedlich große Haftungsrisiken. Die Prämie hängt zum Beispiel von der jeweiligen Branche und der Art der Tätigkeit ab, ferner vom Umsatz sowie der gewünschten Deckungssumme und weiteren Faktoren wie Selbstbeteiligung und eventuellen Zusatzleistungen.

Über die Autorin

Marisa Reinhard

Marketingmanagerin

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbeversicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie.