Betriebshaftpflicht­versicherung

Die Gewerbliche Haftpflicht­versicherung bietet Ihnen einen starken Rückhalt. Jetzt bei SIGNAL IDUNA Ihre Betriebshaftpflicht abschließen!

Schreinerin schleift eine Holzplanke in der Werkstatt ab

Wenn Sie sich unternehmerisch betätigen, tragen Sie nicht nur für das Vermögen und die positive Entwicklung Ihres Unternehmens Verantwortung. Mitunter müssen Sie Ihr Unternehmen auch davor schützen, dass Dritte Ansprüche gegen das betriebliche Vermögen geltend machen. Und das können berechtigte Ansprüche sein, wenn dieser Dritte durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte zu Schaden gekommen ist. Aber es gibt auch immer wieder unberechtigte Ansprüche, deren Abwehr für das Unternehmen wichtig, aber nicht leicht finanzierbar sind.

 

In dieser Situation haben Sie mit der Gewerblichen Haftpflicht­versicherung einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie gerichtet, prüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, befriedigen wir die Ansprüche und bewahren Sie davor, Ihr betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

 

Wie Sie mit der Gewerblichen Haftpflicht­versicherung Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen, erfahren Sie unter Details. Einige Leistungsbeispiele helfen bei der Einschätzung, in welchem Maße auch Ihr Unternehmen von Haftpflichtrisiken betroffen ist.

 

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.

 

Viele unserer Kunden stellen uns Fragen zu den Möglichkeiten, sich vor Haftpflichtansprüchen zu schützen. Einige davon haben wir im Bereich „Fragen und Antworten“ für Sie beantwortet.

Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?

Kein Betrieb ist wie der andere, nur in einem sind alle Unternehmen gleich: Für bestimmte Schäden müssen Sie haften, ihn also wieder gutmachen. Und das grundsätzlich unbegrenzt, notfalls also auch unter Inkaufnahme einer Insolvenz.

 

Zum Beispiel haften Sie für:

  • schuldhaft herbeigeführte Schäden, ganz gleich, ob durch Sie persönlich oder durch Ihre Mitarbeiter,
  • Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht,
  • Schädigung der Umwelt durch Ihren Betrieb,
  • bei Arbeitsunfällen, wenn Sozial­versicherungsträger Regress für die Folgekosten nehmen können.

 

Die Gewerbliche Haftpflicht­versicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Dabei kann es sich um Personen-, aber auch um Sachschäden handeln.

 

Wenn es um das Vermögen anderer geht

Manchmal liegt weder das eine, noch das andere vor. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater, Gutachter oder Hausverwalter, aber auch Vereine und Verbände können durch falsche Beratungen und Berechnungen so genannte Vermögensschäden auslösen. Das bedeutet, dass der Geschädigte Geld verliert. Hierfür bieten wir Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherungen an.

 

Eine gute Haftpflicht­versicherung ist wie ein Maßanzug

In jedem Gewerbe, in jeder Branche gibt es ganz typische Haftungsrisiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt sein kann. Deshalb empfehlen wir regelmäßig, den Versicherungsschutz nach Maß statt von der Stange zu wählen.

 

Das beginnt schon bei der richtigen Beschreibung Ihres Betriebes und aller Ihrer betrieblichen Tätigkeiten. Besonders wichtig ist, typische Haftungsquellen ausdrücklich zu benennen und einzuschließen. So gehen beispielsweise Handwerksbetriebe ganz andere Risiken ein als reine Bürobetriebe.

 

Hier können Sie direkt von unseren Erfahrung profitieren: Für viele Branchen halten wir Deckungskonzepte bereit, die genau die in dieser Branche typischen Haftungsquellen benennen und einschließen. Am Besten, Sie informieren sich bei Ihrem Berater vor Ort.

Leistungsbeispiele

Damit Sie wieder gutmachen können, was passiert ist

Wer einen Schaden anrichtet, muss den Geschädigten zumindest wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nie geschehen. Das ist sinngemäß das Prinzip, nach dem das deutsche Haftungsrecht aufgebaut ist. Dabei spielt die Leistungsfähigkeit, also das Vermögen des Schädigers, keine Rolle: Ein angerichteter Schaden muss wieder ausgeglichen werden. Einige Beispiele:

In einem Geschäft stürzt ein Besucher über einen unachtsam stehen gelassenen Putzeimer und verletzt sich. Seine Krankenkasse stellt Regressansprüche für die Behandlungskosten, der Arbeitgeber des Unfallopfers Ansprüche auf Ersatz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch ein Schmerzensgeld wird fällig. Die Gewerbliche Haftpflicht­versicherung übernimmt diese Kosten, weil der Geschäftsinhaber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte.

Ein vom Baugerüst gefallener Dachziegel trifft einen Passanten und verletzt diesen. Der verantwortliche Dachdeckerbetrieb wird durch seine Gewerbliche Haftpflicht­versicherung von den finanziellen Folgen freigestellt.

Ein Friseur deckt die Kleidung seines Kunden nicht ausreichend ab. Während des Färbens der Haare wird die Kleidung des Kunden verschmutzt. Doch er kann sich auf seine Gewerbliche Haftpflicht­versicherung verlassen, denn sie enthält im Rahmen des Handwerkerkonzepts auch Schäden, die am Eigentum des Kunden in Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit entstehen (Tätigkeitsschäden).

Die Gewerbliche Haftpflicht­versicherung sollte der wichtigste Baustein in Ihrem betrieblichen Risikomanagement sein, denn Sie haften grundsätzlich unbegrenzt. Deshalb könnten das Vermögen Ihres Betriebes und dadurch auch sein Fortbestand leicht gefährdet sein.

 

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihren Betrieb optimal vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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