Anwartschaftsversicherung

  • Gesicherte Rückkehr in die PKV  ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Große Anwartschaft: Alterungsrückstellungen bleiben erhalten
  • Kein Risikozuschlag bei Wiedereintritt in die PKV bei Erkrankungen

Wie funktioniert die Anwartschaftsversicherung?

Wer seine private Krankenversicherung zeitweise aussetzen muss und stattdessen vorübergehend gesetzlich versichert ist, sollte vorausschauend agieren. Gleiches gilt für Personen, die in Zukunft damit rechnen können, in die private Krankenversicherung einzutreten. Hierzu zählen vor allem Beamte und Beamtinnen, die während ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge beziehen und zu einem späteren Zeitpunkt beihilfeberechtigt werden. 

Ob temporäre Arbeitslosigkeit oder befristeter Auslandsaufenthalt: Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihr Rückkehrrecht in den ursprünglichen PKV-Tarif zu den einstigen Bedingungen – flexibel, unkompliziert und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ihre Leistungen ruhen, doch der Vertrag läuft weiter. Sie zahlen dabei nur einen deutlich reduzierten Beitrag, die sogenannte Anwartschaftsprämie. Gerade Beamtinnen und Beamte, die freie Heilfürsorge beziehen, profitieren davon, wenn Sie nach der Pensionierung beihilfeberechtigt werden und mit einer PKV die Restkosten abdecken müssen.

Der Grund, warum Sie die PKV aussetzen, bestimmt, ob eine kleine oder große Anwartschaft sinnvoll ist.

Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Anwartschaft?

Kleine Anwartschaft – für alle, die „bald zurück sind“

Die kleine Anwartschaft eignet sich vor allem für kürzere Pausen wie beispielsweise

  • befristete Auslandsaufenthalte
  • GKV-Versicherungspflicht in Übergangsphasen, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel
  • Berufseinsteiger, die schnell mit steigendem Einkommen und einem zeitnahen Wechsel in die PKV rechnen

Die kleine Anwartschaft sichert Ihr Rückkehr- oder Einstiegsrecht in die PKV – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist wichtig, falls sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert. 

Nachteile der kleinen Anwartschaft sind, dass 

  • das ursprüngliche PKV-Eintrittsalter nicht „eingefroren“ und bei späterer Rückkehr übernommen wird (höheres Alter = höherer Beitrag)
  • keine weitere Bildung von Alterungsrückstellungen erfolgt (die aus der ursprünglichen Alterungsrückstellung gebildeten Rabatte werden nach Rückkehr angerechnet).

Dafür ist die Anwartschaftsprämie in dieser Variante besonders günstig. 

Große Anwartschaft – damit der Tarif nicht mitaltert

Die große Anwartschaft ist besonders sinnvoll bei längeren Unterbrechungen, wenn eine Rückkehr in PKV unklar ist oder heute ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht und somit der Einstieg in die PKV erst im hohen Alter (z. B. bei Pensionierung) ansteht.

Die große Anwartschaft 

  • sichert das Rückkehrrecht in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung (wie die kleine Anwartschaft),
  • legt zusätzlich bei späterer Reaktivierung des Vertrags das ursprüngliche PKV-Eintrittsalter zugrunde
  • Bzw. legt für Heilfürsorgeberechtigte bei späterem Eintritt in die Beihilfe das Eintrittsalter in den Anwartschaftstarif zugrunde
  • sichert bei einer Unterbrechung die nahtlose Fortsetzung der Alterungsrückstellungen – für stabile Beiträge im Alter.

Die Beiträge für die große Anwartschaftsversicherung sind wegen der Alterungsrückstellungen höher als bei der kleinen Anwartschaftsversicherung. Doch gerade für Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute) rechnet sich das. Heilfürsorge ist eine Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber bestimmten Beamtengruppen, die im Dienst besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Der Dienstherr übernimmt 100 Prozent der erstattungsfähigen Krankheitskosten. Der Bezug von Heilfürsorge endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Häufig beziehen diese Beamte danach Beihilfe (z. B. nach der Pensionierung). 

Eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft sichert den nahtlosen Wechsel in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung – ganz ohne Risikozuschläge und mit günstigeren Beiträgen. 

Bei einer Unterbrechung der PKV werden die Alterungsrückstellungen fortgeführt und Ihr ursprüngliches Eintrittsalter für die Rückkehr „eingefroren“. So sparen Sie langfristig bares Geld, denn: Je später der Einstieg in die PKV, desto höher der Beitrag.

Kleine Anwartschaft
Große Anwartschaft

Keine Gesundheitsprüfung bei Rückkehr

Alter bei Rückkehr für Beitragsberechnung

Welches Alter wird zugrunde gelegt, wenn Sie zurück in die PKV gehen?

Alter zum Zeitpunkt der Rückkehr (aktuelles Alter)

Damaliges PKV-Eintrittsalter / Alter bei Abschluss der Anwartschaft

Alterungsrückstellungen

Alterungsrückstellungen sind ein Sparanteil im Beitrag, den die Versicherung in jüngeren Jahren zurücklegt, damit Beiträge im Alter trotz steigender Arztkosten stabil bleiben.

Keine Weiterführung

Weiterführung

Anwartschaftsprämie / -beitrag

Niedrige Beiträge: 3 % des Normalbeitrags

Höhere Beiträge durch Alterungsrückstellungen: 26 bis 46 % des Normalbeitrags

Geeignet für

Kurze Pausen (z. B. Auslandsaufenthalt, Übergangszeiten)

Lange Pausen, unklare Rückkehr oder später Einstieg in die PKV (z. B. Heilfürsorge)

Vorteil

Günstiger Schutz, Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung

Günstiger Beitrag im Alter + Erhalt aller Rechte

Frist zur Reaktivierung

Innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes

Innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes

Warum bei SIGNAL IDUNA versichern?

  • Heilfürsorgeberechtigte sichern sich den günstigen und einfachen Start in einen Beihilfetarif – für einen reibungslosen PKV-Start nach dem aktiven Dienst

  • Eintrittsalter und Rechte dauerhaft sichern – mit einer großen Anwartschaft ab Ausbildungs- oder Berufsstart

  • Große Anwartschaft: Alterungsrückstellungen laufen weiter – für stabile und bezahlbare Beiträge im Ruhestand

  • Keine Gesundheitsprüfung bei Rückkehr in die PKV 

  • Kein Risikoaufschlag bei späterem Beihilfebezug

Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaftsversicherung lohnt sich einerseits bei einstmals PKV-Versicherten, die zeitweise anderweitig versichert sind, aber in die PKV zurückkehren möchten. Zum Beispiel bei:

  • einem längeren Auslandsaufenthalt mit eigener Auslandskrankenversicherung.
  • vorübergehender Versicherungspflicht in der GKV (z. B. durch Arbeitslosigkeit).

Andererseits lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung bei Personen, die davon ausgehen können, dass sie sich in Zukunft privat krankenversichern können. Zum Beispiel bei:

  • einem Heilfürsorgeanspruch von Beamtinnen und Beamten, die heute Heilfürsorge beziehen und später einen Anspruch auf Beihilfe haben.
  • der Aussicht auf ein späteres Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und einer damit verbundenen Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen.

Ist es sinnvoll, eine Anwartschaftsversicherung schon im Studium abzuschließen?

Studierende, die während ihres Studiums privat krankenversichert waren, erhalten nach ihrem Abschluss (Staatsexamen, Diplom, Master) meist zunächst ein Gehalt, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro) liegt. Haben sie aber in Zukunft sehr gute Verdienstaussichten, können sie damit rechnen, dass ihr Einkommen schon bald über dieser Grenze liegt. Sie müssen sich dann zunächst gesetzlich krankenversichern, können ihre private Krankenversicherung aber währenddessen mittels PKV-Anwartschaft ruhen lassen. So haben sie sich die Vorteile des frühen Abschlusses sowie den späteren problemlosen Wiedereintritt gesichert. 

Vergleichbares gilt auch für angehende Beamte im öffentlichen Dienst. Sie können schon im Referendariat oder während ihrer Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?

Die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung betragen nur einen Bruchteil des regulären PKV-Tarifs.

Die kleine Anwartschaft kostet etwa 3 Prozent des regulären PKV-Beitrags, abhängig vom gewählten Tarif (bei 450 Euro Beitrag bspw. also ca. 13,50 Euro monatlich).

Die große Anwartschaft kostet je nach Tarif 26 bis 46 Prozent des regulären PKV-Beitrags (bei 450 Euro Beitrag bspw. also ca. 117 bis 207 Euro monatlich).

Die tatsächliche Beitragshöhe richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Tarif / Leistungsumfang
  • Eintrittsalter
  • Art der Anwartschaft 

Für Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie Heilfürsorgeberechtigte gibt es vergünstigte Tarife. 

Tipp: Kleine und große Anwartschaftsversicherung lassen sich steuerlich geltend machen.

Fragen und Antworten

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt die Höhe des Brutto-Jahreseinkommens fest, ab der man sich privat krankenversichern kann.

Sie verändert sich regelmäßig und liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto. 

Für die Anwartschaft ist kein bestimmter Zeitraum festgelegt. Der Grund, eine Anwartschaft abzuschließen, korrespondiert meist mit einem bestimmten Endpunkt für die Rückkehr in die PKV – sei es die Rückkehr nach dem längeren Auslandsaufenthalt oder der Rentenbeginn bei Heilfürsorgeberechtigten.

Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen man eine Anwartschaft abschließt, ohne zu wissen, wann man in die PKV zurückkehrt. 

Beispiel: Tobias ist Student und über ein Elternteil privat krankenversichert. Nach dem Studium zum Berufseintritt wird er als Arbeitnehmer GKV-pflichtig und muss die PKV verlassen. Doch er ist clever. Da sein Job mittelfristig zu einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führen wird, hat er die PKV direkt nach dem Studium in eine Anwartschaft umgewandelt. Schließlich ist zu erwarten, dass er im Laufe der nächsten Jahre wieder in die PKV zurückkehren kann. Sein Wiedereintritt ist damit gesichert.

Weitere Produkte