Historie der Entschädigungszahlungen

Sollte die gesetzliche Bearbeitungsfrist überschritten werden, haben Sie nach § 18c Abs. 5 Satz 1 SGB XI Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt in der Regel 70 € für jede angefangene Woche der Verzögerung. 

Übersicht der Entschädigungszahlungen der letzten drei Kalenderjahre:

  • 2023: 379.610 EUR
  • 2024: 4.485.530 EUR
  • 2025: 1.077.160 EUR