Vorerkrankungen in der privaten Kranken­versicherung

David Bläsing
8 Min. Lesezeit

Nahezu jede oder jeder Erwachsene ist schon einmal erkrankt oder musste spezielle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Gesundheitsprüfung der privaten Kranken­versicherung nimmt Vorerkrankungen besonders in den Blick. Was bedeutet das für Ihre Antragstellung? Könnten Zuschläge anfallen oder Ihr Antrag abgelehnt werden?

Veröffentlicht am 11. Juli 2024

Junge blonde Frau sprüht sich ihr Asthmaspray in den Mund.

Kurzer Überblick

  • In der privaten Kranken­versicherung (PKV) gehört im Rahmen der Antragstellung die Beantwortung von Gesundheitsfragen zum Standard. Auf Basis dieser Informationen kalkulieren die Anbieter Ihren Beitrag: individuell und risikogerecht.
  • Die Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche oder fehlende Angaben können Konsequenzen für Sie haben.
  • Manche Vorerkrankungen wirken sich gar nicht auf Ihren PKV-Beitrag aus, andere stärker. Dann kann Ihr Versicherer einen Risikozuschlag erheben, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.
  • Obgleich die Gesundheitsprüfung bei den verschiedenen Anbietern ähnlich gestaltet ist, variieren die Aufnahmerichtlinien.
  • Manche Versicherer bieten Interessierten einen unverbindlichen Vorab-Check an, der ihnen eine Einschätzung zur Aufnahmefähigkeit und zu eventuellen Risikozuschlägen gibt.

Von Kopf bis Fuß: Welche Rolle spielen Vorerkrankungen in der PKV?

Der Beinbruch nach dem Skiunfall ist vollständig ausgeheilt, aber Ihr Asthma raubt Ihnen inzwischen jede Freude am Sport? Gesundheitliche Einschränkungen können Sie mehr oder weniger beeinträchtigen. Je größer die Beeinträchtigung, desto höher ist das Risiko des Versicherers, dafür langfristig Leistungen erstatten zu müssen. Die Gesundheitsprüfung schafft hier Klarheit.

Wenn Sie eine private Krankenvoll­versicherung abschließen möchten, ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen Teil der Antragstellung. Weshalb? Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), die ohne Gesundheitsprüfung arbeitet und die Beiträge ihrer Versicherten strikt nach einem Raster (einkommensabhängig) bemisst, kalkulieren private Anbieter individuell. Das ermöglicht eine maßgeschneiderte und dem jeweiligen gesundheitlichen Zustand angemessene Beitragsberechnung – zum Wohle aller, die bei diesem Unternehmen versichert sind. Die Voraussetzung dafür: Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person muss transparent sein. Das bezweckt die Gesundheitsprüfung.

Die Gesundheitsprüfung, also der Katalog an Gesundheitsfragen, die Sie im Zuge des Antrags beantworten müssen, gestaltet sich bei den verschiedenen Versicherern ähnlich. Allerdings unterscheiden sich die Aufnahmekriterien von Anbieter zu Anbieter. Ein Beispiel: Leiden Sie unter einer Laktoseintoleranz, kann sich das bei einem Anbieter stärker auf die Kalkulation Ihres Beitrags auswirken als bei einem anderen Versicherer.

Vorerkrankungen sind also nicht prinzipiell ein Ausschlusskriterium für private Krankenversicherer. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an und darauf, wie der Anbieter Ihre gesundheitlichen Einschränkungen wertet.

Ein junger Mann testet seine Blutzuckerhöhe zuhause auf dem Sofa.

Vorerkrankungen wie Diabetes müssen nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für die Aufnahme in die private Kranken­versicherung sein.

Klare Fragen, klare Antworten, fairer Beitrag: Die Gesundheitsprüfung checkt Vorerkrankungen

Jede private Kranken­versicherung ist verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Antragstellerinnen und Antragsteller vor Vertragsschluss zu ermitteln.

Die Gesundheitsprüfung ist kein Vor-Ort-Termin, sondern ein einfacher Fragebogen, den Sie zu Hause ausfüllen. Jedes Versicherungsunternehmen nutzt einen eigenen Fragebogen, weshalb die einzelnen Punkte variieren können. Im Kern zielt die Abfrage immer auf den aktuellen Gesundheitszustand, auf konkrete Krankheitsbilder und auf Zeiträume von Erkrankungen oder Behandlungen in den Vorjahren.

 

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen machen Sie zum Beispiel Angaben über

  • Größe und Gewicht  
  • Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen
  • Zahngesundheit
  • regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • Schwangerschaft
  • Beschwerden durch Unfallfolgen
  • Fehlbildungen
  • Allergien
  • Suchterkrankungen
  • psychologische oder psychiatrische Behandlungen 
  • ambulante oder stationäre Behandlungen
  • Operationen
  • Rehas oder Kuren
  • Daten zu Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit
  • gegebenenfalls Angaben über Beschwerdefreiheit

 

Relevant sind:  

  • der aktuelle Gesundheitszustand, einschließlich eventueller Erkrankungen oder Beeinträchtigungen
  • Erkrankungen und Beeinträchtigungen aus den Vorjahren
  • die Zeitspanne: üblicherweise der Zeitraum der vergangenen drei bis zehn Jahre
  • ein diagnostizierter Verdacht auf eine Erkrankung
Eine Doktorin und ihre Patientin sehen sich gemeinsam ein Röntgenbild an.

Auch das gehört zur vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen: Hat ein Arzt oder eine Ärztin bei Ihnen den Verdacht auf eine bestimmte Krankheit diagnostiziert, müssen Sie diese Information angeben.

Versicherungsschutz und Anzeigepflicht

Vollständig und wahrheitsgemäße Angaben: Ihre Anzeigepflicht

Ganz wichtig: Bei der Gesundheitsprüfung sollten Ihre Angaben unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Verletzen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens Ihre sogenannte Anzeigepflicht, kann ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zudem können fehlende oder falsche Angaben im Nachhinein zu einem Risikozuschlag führen, den Sie unter Umständen über eine längere Zeit rückwirkend tragen müssen. 

Das sollten Sie bedenken: Benötigt ein Versicherer detailliertere Auskünfte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, kann er Sie um eine Schweigepflichtsentbindung bitten. Willigen Sie ein, kann das Versicherungsunternehmen an weitere Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand gelangen.

Wahrheitsgemäß sollten Sie außerdem antworten, wenn der Fragebogen explizit Angaben zu bereits abgelehnten PKV-Anträgen bei anderen Versicherern verlangt. Auch hier dürfen Sie nichts verheimlichen.

Kurz: Machen Sie Ihren Gesundheitszustand transparent. Mit falschen Angaben setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. Sind Sie in einzelnen Punkten unsicher, wenden Sie sich an Beraterinnen und Berater Ihres Anbieters. Eine Vorab-Anfrage können Sie häufig anonym machen.

Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Ablehnung: Welche Konsequenzen können Vorerkrankungen haben?

Entgegen der landläufigen Meinung sind Vorerkrankungen nicht generell ein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung. Und: Jeder Anbieter hat eigene Annahmerichtlinien, sprich: Das mit einer Vorerkrankung verbundene Risiko wird je nach Anbieter unterschiedlich gewichtet.

Manche Vorerkrankungen beeinflussen die Beitragskalkulation überhaupt nicht. Andere führen zu Risikozuschlägen, wieder andere können einen Leistungsausschluss oder eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben. Welche Vorerkrankungen das im Einzelnen sind und wie sich das auf Ihre Antragstellung und Ihren künftigen Beitrag auswirkt, müssen Sie direkt bei Ihrem Anbieter erfragen. Denn die Kriterien variieren.

Was tun nach einer Ablehnung? Tipps aus der Praxis

Wurde Ihr PKV-Antrag von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

 

  • Die Kriterien, nach denen Anbieter über Anträge entscheiden, sind höchst unterschiedlich. Ihr Vorteil: Hat das eine Versicherungsunternehmen Ihren Antrag abgelehnt, haben Sie bei einem anderen möglicherweise bessere Chancen. Allerdings erfasst eine zentrale Datenbank sämtliche Ablehnungen. Hierauf haben alle Versicherer Zugriff.  Dennoch kann sich ein neuer Versuch bei einem anderen Anbieter lohnen. Manchmal ist aufgrund unterschiedlicher Prüfungszeiträume die Versicherung bei einem anderen Unternehmen problemlos möglich.
  • Erhalten Sie eine Ablehnung, muss diese nicht dauerhaft gelten. Lassen Ihre Beschwerden nach, können Sie bei Ihrem Wunsch-Anbieter erneut einen Antrag stellen. 
  • Wissenswert: Sie können sich immer im Basistarif einer PKV versichern. 2008 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass ein solcher Antrag nicht mehr abgelehnt werden darf. 
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Sie sich jederzeit versichern. Die GKV ist verpflichtet, Antragstellende ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen.
  • Entscheiden Sie sich für die GKV, können Sie Ihren Schutz dennoch individuell erweitern: Eine private Zusatz­versicherung kann die Lücke für einen optimalen Leistungsumfang schließen. 
  • Ein Tipp: Bei PKV-Zusatz­versicherungen gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen. 

Fazit

Grundsätzlich sind Vorerkrankungen kein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung. Entscheidend ist der Einzelfall: Ihr individueller Gesundheitszustand sowie die Aufnahmekriterien des PKV-Anbieters. In der Gesundheitsprüfung, die Bestandteil der Antragsunterlagen ist, müssen Sie unter anderem Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Ihre Angaben sollten unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche oder fehlende Angaben können später Ihren Versicherungsschutz gefährden oder massive finanzielle Konsequenzen haben.

Leichte Vorerkrankungen wirken sich möglicherweise gar nicht auf die Beitragsberechnung aus, stärkere umso mehr. Je nach Sachlage müssen Sie mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder der Ablehnung Ihres Antrags rechnen. Da die Aufnahmekriterien der einzelnen Versicherungsunternehmen variieren, können Sie sich trotz einer Ablehnung gegebenenfalls problemlos bei einem anderen Anbieter versichern. Manche Versicherer bieten Interessierten eine unverbindliche Vorab-Anfrage an – als Orientierungshilfe für die zu erwartende Risikobewertung, auch bei Vorerkrankungen.

Fragen und Antworten

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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