Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, mit dem der Gesetzgeber die vermögenswirksamen Leistungen ergänzen will. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten auf Zeit.
VL-Sparen können Sie zum Beispiel im Rahmen eines Fondssparplans oder eines Bausparvertrags. Für alle, die etwas risikobereiter sind, lohnt sich die Investition in einen Fondssparplan. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, erwerben oder sanieren möchten, und etwas sicherheitsorientierter sind, ist das Geld in einem Bausparvertrag gut angelegt.
Fondssparplan
Fondssparen ist unsere Empfehlung für diejenigen, die chancenorientiert am Kapitalmarkt investieren möchten. Beim VL-Sparen werden Investmentfonds gefördert, die einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben.
Der Vorteil: Die staatliche Prämie in Form der Arbeitnehmersparzulage liegt beim VL-Fondssparen mit 20 Prozent auf bis zu 400 Euro (Alleinstehende) bzw. 800 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) der jährlichen VL-Einzahlungen deutlich höher als bei anderen Sparformen. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt also 80 bzw. 160 Euro pro Kalenderjahr.
Bausparvertrag
Einen Bausparvertrag können Sie für den Erwerb oder die Renovierung der eigenen vier Wände nutzen. Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent – der geförderte Höchstbetrag liegt bei jährlich 470 Euro (Alleinstehende) bzw. 940 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) maximal erhalten Sie 43 Euro bzw. 86 Euro pro Person und Kalenderjahr. Die Zulage unterstützt Sie dabei, zusätzliches Eigenkapital für Ihre Immobilie zu sparen.
Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und des energetischen Sanierungsbedarfs ist FREIraum-Bauspartarif mit seinem niedrigen Darlehenszins eine gute Wahl.
Als Bausparerin oder Bausparer können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent erhalten, sprich, Sie profitieren von gleich zwei staatlichen Zuschüssen auf einen Sparvertrag. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt werden:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 35.000 Euro (Allerinstehende) bzw. 70.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) betragen.
- Das angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung Ihres Eigenheims investieren können. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr bzw. 1.400 Euro.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
- Bonus für junge Leute: Bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag können Sparerinnen und Sparer nach sieben Jahren frei über das geförderte Guthaben verfügen, sprich, sie sind nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage müssen Sie die Wohnungsbauprämie nicht in Ihrer Steuererklärung beantragen. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie als Kundin oder Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihrem Jahreskontoauszug – Sie müssen ihn nur noch ausfüllen und zurückschicken.
Falls Sie es mal vergessen sollten: Den Antrag können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen. Bis zum 31.12.2024 können Sie noch die Wohnungsbauprämie für 2022 beantragen.
Die Prämie erhalten Sie am Ende der Laufzeit, sobald die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen wurde. Auf dem jährlichen Kontoauszug erhalten Sie einen Überblick über Ihre beantragten Förderungen.