Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.
Arbeits-Rechtsschutz
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungsgründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.
Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Vermieter Ihrer Privatwohnung erhöht die Miete. Sie sind damit nicht einverstanden. Es kommt zu einem Mietprozess.
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst bewohnten Wohneinheiten.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, dass wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten worden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.
Versicherungsschutz besteht auch für die personenbezogenen Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen (z. B. bei Streitigkeiten aus einem Unfallversicherungsvertrag oder wegen des Krankentagegeldes).
Steuer-Rechtsschutz
Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.
Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz
Die Folgen eines Betriebsunfalls verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen.
Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten vorangehen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.
Straf-Rechtsschutz
Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht eine Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten. Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 1.000,- Euro je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (in den Produktlinien Basis und Premium)
Wegen Alzheimererkrankung wird gegen Ihren Ehemann die Betreuung durch einen Betreuungsverein angeordnet. Sie möchten die Betreuung selbst übernehmen und gehen gegen die Betreuungsanordnung rechtlich vor.
Photovoltaik-Rechtsschutz (in den Produktlinien Basis und Premium)
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung. Voraussetzung: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein-oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben.
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem ersten telefonischen Beratungsgespräch) durch einen kompetenten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Auf diese Rechtsangelegenheiten muss deutsches Recht anwendbar sein.
Rechtsschutz in Mediationsverfahren
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 3.000,- Euro je Mediation und 6.000,- Euro in einem Kalenderjahr für Mediationsverfahren. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist:
jede - insbesondere auch vertragliche - Streitigkeit im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit.