Reiserücktritts­versicherung in der Schwangerschaft

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Schwanger und wanderlustig? Mit dem Bauch wächst nicht nur die Vorfreude auf den Urlaub, sondern auch die Sorge um das ungeborene Baby – vor allem, wenn Komplikationen auftreten. Wie Sie eine Reiserücktritts­versicherung finanziell absichert.

Veröffentlicht am 28. Februar 2025

Eine schwangere Frau steht am Meer und hält ihren Bauch fest.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft sinnvoll?

Die Gesundheit Ihres Babys ist das Allerwichtigste. Deswegen ist eine Schwangerschaft in der Reiserücktrittsversicherung (RRV) versichert, wenn Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Das kann etwa passieren, weil die Reise Ihre Schwangerschaft gefährden könnte, oder weil Sie erst nach Versicherungsbeginn von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Ebenso können auch mitversicherte Partnerinnen und Partner oder Familienmitglieder zurücktreten, falls sie nicht reisen können. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie ohne Sorgen einen Urlaub planen und sind dennoch abgesichert, falls etwas Unerwartetes passiert. 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft?

Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen, einer ärztlichen Empfehlung oder einer frisch festgestellten Schwangerschaft die Reise nicht antreten können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits schwanger waren oder die Schwangerschaft erst nach Versicherungsabschluss festgestellt wurde – die Reiserücktrittsversicherung schützt in allen drei Fällen:

  1. Bei Abschluss noch nicht schwanger: Der Versicherungsschutz greift, wenn nach Versicherungsbeginn die Schwangerschaft festgestellt wird oder Komplikationen auftreten.
  2. Bei Abschluss bereits schwanger: Hier sind unvorhersehbare Komplikationen nach Versicherungsabschluss versichert.
  3. Reisedatum in fortgeschrittener Schwangerschaft: Die Versicherung zahlt, wenn aufgrund gesundheitlicher Risiken oder einer Frühgeburt die Reise nicht angetreten werden kann. 

Was passiert, wenn meine Schwangerschaft nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung festgestellt wurde?

Die Reise ist gebucht, die Reiserücktrittsversicherung auch – und nun stellen Sie fest, dass Sie schwanger sind. Unter bestimmten Bedingungen greift die RRV auch, wenn:

  • unvorhersehbare Komplikationen auftreten, wie starke Beschwerden, die eine Reise unmöglich machen.
  • ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Reisen aufgrund der Schwangerschaft medizinisch nicht ratsam ist.

In solchen Fällen erstattet die Versicherung die anfallenden Stornokosten, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zu Ihrer Versicherung auf. 

Wie weise ich meiner Versicherung nach, dass ich die Reise wegen meiner Schwangerschaft nicht antreten kann? 

Die Reiserücktrittsversicherung leistet nur, wenn alle geforderten Nachweise vollständig erbracht wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • Ärztliches Attest: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin attestieren, dass Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einem medizinischen Risiko nicht reisen können.
  • Diagnose und Reiseverbot: Das Attest sollte die Diagnose enthalten und klar darlegen, warum die Reise gesundheitlich entweder für Sie oder das Kind nicht ratsam ist.
  • Einreichung bei der Versicherung: Senden Sie das ärztliche Attest sowie die Stornierungsbestätigung Ihrer Reise an Ihre Versicherung, um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen.

Eine frühzeitige Kommunikation mit der Versicherung ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. So läuft ein Reiserücktritt bei einer Schwangerschaft entspannt ab.

Ein Mädchen berührt den Bauch ihrer schwangeren Mutter

Eine Schwangerschaft allein ist kein Grund, eine Reise abzusagen. Treten Komplikationen auf und Sie müssen den Urlaub unerwartet absagen, schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor Stornokosten. 

Wie schließe ich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere ab?

Als werdende Mutter gehen Sie am besten in fünf Schritten vor, um eine passende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen:

  1. Bedarf ermitteln: Überlegen Sie, welche Risiken abgedeckt sein sollen, etwa Schwangerschaftskomplikationen.
  2. Tarife vergleichen: Suchen Sie nach Versicherungen, die Schwangerschaft als versichertes Ereignis anerkennen, und vergleichen Sie die Leistungen.
  3. Versicherung auswählen: Wählen Sie einen Anbieter aus, der einen umfassenden Schutz für Schwangere bietet.
  4. Antrag stellen: Füllen Sie den (Online-)Antrag aus und geben Sie alle erforderlichen Angaben zur Reise und Schwangerschaft an.
  5. Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, warum die Reise storniert werden muss.

Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen während der Schwangerschaft gut abgesichert sind.

Wann ist der beste Zeitpunkt für Reisen in der Schwangerschaft?

Die sicherste Zeit für eine Reise während der Schwangerschaft ist im zweiten Trimester, also zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. In dieser Phase fühlen sich viele Frauen am wohlsten, die morgendliche Übelkeit ist meist vorbei, und das Risiko für Komplikationen ist niedriger. Im dritten Trimester wird Reisen zunehmend beschwerlicher.

Auch von Fluggesellschaften kann es Einschränkungen geben. So erlauben einige Fluggesellschaften Schwangeren das Fliegen bis zur 36. Schwangerschaftswoche, also bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab der 28. Schwangerschaftswoche verlangen sie häufig ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bestätigt und den genauen Schwangerschaftsverlauf dokumentiert. 

Da jede Fluggesellschaft ihre eigenen Regeln macht, empfiehlt sich vor der Buchung ein Blick in deren Bestimmungen. Sollten Sie auf ärztliches Anraten nicht fliegen dürfen, springt hier selbstverständlich die Reiserücktrittsversicherung ein.  

Falls Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen: Was deckt die Auslandskrankenversicherung für Schwangere ab?

Sie freuen sich auf Ihr Baby – und auf den Urlaub. Wenn Ihrer Reise nichts im Wege steht, können Sie sich sicher sein: Dieser Urlaub wird unvergesslich, denn mit einem Baby im Bauch erleben Sie Ihre Reise auf ganz besondere Weise. Dennoch kann eine Schwangerschaft während einer Reise auch eine Herausforderung sein, vor allem wenn Komplikationen auftreten oder eine unerwartete Entbindung nötig ist. Zum Glück deckt eine Auslandskrankenversicherung (AKV) viele dieser Szenarien ab, sodass Schwangere im Ernstfall abgesichert sind. 

Als Versicherungsfall gelten: 

  • medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, 
  • Früh- und Fehlgeburten, 
  • medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. 

Diese im Ausland angefallenen Kosten werden erstattet:  

  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen 
  • medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche 
  • Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche 
  • Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche 
  • Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche 

 

Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten? Dann erstattet die Versicherung die im Ausland anfallenden Kosten für:  

  • maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen 
  • zwei Ultraschalluntersuchungen. Auch werden die Kosten für weitere Untersuchungen erstatten, wenn diese wegen besonderer Umstände medizinisch notwendig sind. 
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen 
  • Ambulante oder stationäre Entbindung. Erstattet werden die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist. 
  • medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche 
  • Geburtshelfer und Hebammen 
  • postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen 

 

 

In diesen Fällen hilft die Auslandskrankenversicherung für Schwangere:

  • Schwangerschaftskomplikationen im Ausland: Treten während Ihrer Reise unvorhersehbare Komplikationen auf, wie etwa vorzeitige Wehen oder gesundheitliche Probleme, die ärztliche Behandlungen erfordern, deckt die Versicherung diese Kosten. Auch übernimmt sie die ärztliche Versorgung vor Ort und notwendige Eingriffe, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.

 

  • Entbindung im Ausland (unvorhergesehen oder frühzeitig)
    Wenn es zu einer unvorhergesehenen oder frühzeitigen Entbindung im Ausland kommt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die medizinische Versorgung. Das schließt auch die Betreuung durch Geburtshelfer und Hebammen sowie postnatale Versorgung ein. Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche und die damit verbundenen Heilbehandlungen für das Neugeborene sind ebenfalls abgedeckt. 

 

Wenn der Geburtstermin in die Reisezeit fällt, sollten Sie besonders sorgfältig planen, da viele Fluggesellschaften ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat Einschränkungen für Flüge haben. Die meisten Versicherungen übernehmen allerdings nicht die Kosten, wenn Sie die Geburt bewusst im Ausland planen. In der Regel gilt der Schutz ausschließlich für unvorhergesehene medizinische Notfälle wie Frühgeburten. Wenn Sie jedoch eine sehr lange, mehrmonatige Reise unternehmen und beispielsweise mit einem Van um die Welt fahren, kann die Geburt gegebenenfalls auch mitversichert sein. In jedem Fall kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, um medizinische Kosten abzudecken, einschließlich möglicher Komplikationen oder einer unvorhergesehenen Entbindung. 

Eine schwangere Frau sitzt auf einem Sofa und schaut in ihr Handy.

Bereit für die Auszeit? Informieren Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, worauf sie als Schwangere beim Reisen achten sollten.

Schwanger fliegen: Was muss ich beachten?

Bis zu welcher Schwangerschaftswoche kann ich grundsätzlich fliegen? 

  • In der Regel bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Viele Fluggesellschaften verlangen jedoch ab der 28. Woche eine ärztliche Bescheinigung. 
     

Gibt es besondere Dinge, auf die ich achten muss? 

  • Ärztlichen Rat einholen: Vor dem Flug sollten Sie sich das ärztliche OK holen.
  • Bewegung im Flugzeug: Regelmäßig aufstehen und bewegen, um das Risiko von Thrombosen zu reduzieren.
  • Kompressionsstrümpfe tragen: Diese helfen, die Blutzirkulation zu fördern.
  • Genügend Wasser trinken: Das beugt einer Dehydrierung vor. 
  • Gurtplatzierung: Platzieren Sie den Sicherheitsgurt unterhalb des Bauchs, um den Druck auf den Bauch zu vermeiden. 

Wichtige Tipps für die Reise während der Schwangerschaft

Durch eine umfassende Absicherung können Sie sich auch auf Reisen sicher fühlen und im Ernstfall auf die notwendige medizinische Unterstützung zurückgreifen. Es ist jedoch wichtig, vor Reiseantritt die genauen Bedingungen der Versicherung zu prüfen und darüber hinaus sicherzustellen, dass alle relevanten Szenarien abgedeckt sind. 

  • Notfallplan: Erstellen Sie einen Plan für medizinische Notfälle und recherchieren Sie Krankenhäuser oder Kliniken in der Nähe Ihres Reiseziels. 
  • Impfungen: Prüfen Sie, welche Impfungen für das Reiseziel erforderlich sind. Manche Impfungen sind in der Schwangerschaft nicht empfohlen, daher sollte dies mit dem Arzt oder der Ärztin besprochen werden. 
  • Medikamente und Notfallausrüstung: Packen Sie alle notwendigen Medikamente ein und führen Sie Ihren Mutterpass stets bei sich.  
  • Autoreisen: Bei langen Autofahrten sollten Sie regelmäßige Pausen einlegen, um sich zu strecken und die Blutzirkulation zu fördern. Tragen Sie den Sicherheitsgurt so, dass der Beckengurt unter dem Bauch und der Schultergurt zwischen den Brüsten platziert sind. 

Fazit: Deshalb lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere

Auch während der Schwangerschaft können Sie die Welt entdecken und einen wunderbaren Urlaub erleben. Doch damit Sie im Fall von Problemen oder einem ärztlich bestätigten Reiseverbot nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders für werdende Mütter sinnvoll

Versicherungsschutz greift bei unvorhersehbaren Ereignissen nach Versicherungsabschluss, wie einer Risikoschwangerschaft oder plötzlichen Beschwerden. Empfehlenswert ist die Versicherung für alle, die teure Reisen gebucht haben oder bei Risikoschwangerschaften bereits vorab ein höheres Risiko für Komplikationen besteht. Ein frühzeitiger Abschluss bietet Ihnen dabei maximale Sicherheit und schützt vor finanziellen Verlusten.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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