Ist es möglich, eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich, also nach Buchung der Reise abzuschließen? Falls ja, wann muss ich die Reise spätestens durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Zum ArtikelSie planen einen Urlaub mit der Familie, einen Städtetrip mit Freunden oder eine Gruppenreise mit dem Verein? Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) gibt Ihnen finanzielle Sicherheit für den Fall, dass die Reise kurzfristig abgesagt werden muss oder einzelne Teilnehmende nicht mitfahren können.
Wo normalerweise Stornokosten entstehen oder Sie Ihren bereits gezahlten Betrag nicht vom Reiseveranstalter erstattet bekommen, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Für den erfolgreichen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist die Angabe einiger Daten zur Reise nötig, die versichert werden soll. Für die Beitragsberechnung ist vor allem die Höhe der Reisekosten entscheidend. Auch der Reisebeginn muss beim Versicherungsabschluss angegeben werden. Viele Versicherer erfragen zudem auch das Reiseland, um den Beitrag zu berechnen.
Üblicherweise muss eine Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Reisebuchungen für Reisen, die in weniger als 30 Tagen beginnen, gelten kürzere Fristen zum Abschluss der RRV.