Private Haftpflichtversicherung
Geflüchtete sind bei einem Versicherungsnehmer automatisch mitversichert, wenn sie in dessen Zuhause oder in seiner Zweit- oder Einliegerwohnung unterkommen.
Außerdem kommen wir für alle Sachschäden bis 5.000 Euro auf, die Geflüchtete versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers verursachen.
Haustiere von Geflüchteten sind ebenfalls mit einer Deckungssumme bis zu 10.000 Euro versichert.
Die Leistungserweiterungen gelten auch für eine private Haftpflichtversicherung, die in die Betriebshaftpflicht integriert ist.
Hausratversicherung
Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte von Geflüchteten sind in der Wohnung oder im Haus des Versicherungsnehmers genauso mitversichert wie dessen eigenes Hab und Gut.
Dies gilt allerdings nicht außerhalb des Hauptwohnsitzes, zum Beispiel in einer Zweit- oder Einliegerwohnung. Hier greift der Versicherungsschutz bei fremdem Eigentum bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro.
Unfallversicherung
Allen Geflüchteten, die privat bei einem Versicherungsnehmer unterkommen, bieten wir während ihres Aufenthalts beitragsfreien Unfallschutz.
Zudem sind Geflüchtete im Basistarif unserer Unfallversicherung mit diesen Leistungen geschützt:
- 50.000 € Invalidität ohne Progression
- 50.000 € Bergungskosten inklusive Servicepaket
- 50.000 € Kosmetische Operationen (davon 2.500 € für Zahnersatz)
Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie Geflüchtete im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus unterbringen, müssen Sie uns dies nicht melden. An den Leistungen für Ihre Wohngebäudeversicherung ändert sich nichts.
Sie haben weiteren Fragen zu den Leistungserweiterungen für Geflüchtete? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da.