Arbeitnehmer können beim Ausscheiden aus einem Unternehmen bereits jetzt zusätzliche Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung einzahlen. Bisher hing die maximale Höhe des steuerfreien Betrages von der Dienstzeit und den schon gezahlten Beiträgen ab. Diese Vervielfältigungsregelung wird zukünftig vereinfacht.
Bei Ausscheiden kann ein Betrag von 4 % der BBG multipliziert mit der Zahl der Beschäftigungsjahre (höchstens zehn Jahre) steuerfrei für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Anrechnung schon gezahlter Beiträge entfällt. Das vereinfacht die Handhabung und stellt die Arbeitnehmer deutlich besser.