Beste Versorgung, Einzelzimmer im Krankenhaus, individuelle Leistungen: Diese und weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) können nicht nur Selbstständige genießen. Auch Angestellte ab einem bestimmten Brutto-Jahreseinkommen (Versicherungspflichtgrenze) gewinnen durch einen Wechsel mehr Spielraum für einen erstklassigen Gesundheitsschutz.
Mehr Leistung, mehr Komfort
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Flexibler Schutz:
Sie wählen die Leistungen nach Bedarf – ob im guten Komfort-Tarif oder im Hochleistungstarif mit Rundumschutz.
Attraktive Rückerstattungen:
Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen und sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten Sie hohe Beitragsrückerstattungen (bis zu 2.500 Euro und mehr im Jahr).
Großes Leistungsspektrum:
So individuell wie Sie: vielfältige Leistungen wie Psychotherapie, Heilpraktiker oder spezieller Gesundheitsschutz für Familien.
Ab wann kann ich mich privat versichern?
Wenn Ihr fiktives Jahresarbeitsentgelt zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für die nächsten zwölf Monate eine bestimmte Grenze übersteigt (die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze), so sind Sie versicherungsfrei.
Das heißt: Sie dürfen sich privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird laufend angepasst (2025: 73.800 Euro).
Welche Vorteile bringt mir ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV)?
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Krankenversicherungsschutz nach Maß:
In der PKV können Sie sich Ihren Bedürfnissen und Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend absichern. Die PKV von SIGNAL IDUNA bietet attraktive Mehrleistungen, die weit über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen.
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Viel Leistung zum attraktiven Beitrag:
Gesundheit ist das wichtigste Gut. Deswegen sollten die Leistungen an erster Stelle stehen. Trotzdem ist in vielen Fällen der PKV-Beitrag geringer als der Höchstbeitrag in der GKV. Wer als höherverdienender Angestellter für eine PKV infrage kommt, zahlt in der GKV immer den Höchstbeitrag.
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Beiträge aktiv mitgestalten:
Durch den gewählten Tarif sowie einen Selbstbehalt bestimmen Sie die Höhe Ihres PKV Beitrages. Außerdem können Sie durch gesundheitsorientiertes Verhalten, zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, von hohen Rückerstattungen profitieren.
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Planungssicherheit genießen:
Die private Krankenversicherung steht Angestellten verlässlich zur Seite: Die Leistungen sind vertraglich garantiert und unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Dank tariflich enthaltener Rückstellungen und eines wahlweise hinzuversicherten Beitragsentlastungstarifs bleiben Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar.
Gesetzlich oder privat versichert? Die wichtigsten Unterschiede
Die Systeme unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – von den Kriterien für die Aufnahme bis hin zum Versicherungsschutz im Ausland. Hier ein Überblick:
Gesetzlich krankenversichert
Es gibt keine formellen Voraussetzungen.
Privat krankenversichert
- Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze (73.800 Euro Bruttejahresgehalt)
- Gesundheitsprüfung
Gesetzlich krankenversichert
Nach dem Sachleistungsprinzip:
- Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arztpraxis/ Krankenhaus und Krankenkasse
Privat krankenversichert
Nach dem Kostenerstattungsprinzip:
- Über den Behandlungsvertrag mit den Behandelnden können privat Krankenversicherte viele Aspekte der Behandlung selbst mitbestimmen
- Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei ihrer PKV ein
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es kaum Spielraum.
Privat krankenversichert
Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes selbst festlegen – vom Einstiegsschutz bis zum Hochleistungsschutz.
Gesetzlich krankenversichert
- Höherverdienende Arbeitnehmende zahlen grundsätzlich den Höchstbeitrag in der GKV abzüglich des Arbeitgeberanteils.
- Teilweise Rückerstattung durch Bonusprogramme
Privat krankenversichert
- Richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
- Abhängig vom gewählten Tarif
- Rückerstattungen sind möglich
Gesetzlich krankenversichert
Nein.
Privat krankenversichert
Ja. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei Abschluss der Versicherung je nach gewähltem Tarif auswählen. Ein höherer Selbstbehalt wirkt sich beitragsmindernd aus.
Gesetzlich krankenversichert
Sehr wenige, zum Beispiel:
- Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertragsärztinnen und -ärzte
- Sie müssen in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
- Sie sind im Mehrbettzimmer untergebracht
- Grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen
Privat krankenversichert
Viele. Je nach Tarif zum Beispiel:
- Sie wählen selbst, welche Arztpraxis Sie aufsuchen möchten
- Sie entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen möchten. Sie entscheiden, ob Sie vom Chefarzt behandelt werden möchten und in einem 1- oder 2-Bettzimmer liegen.
- Sie bevorzugen für Ihre Behandlung naturheilkundliche Heilmethoden.
Gesetzlich krankenversichert
Ja. Die gesetzliche Grundversorgung ist lückenhaft und enthält Eigenbeteiligungen. Zum Beispiel:
- Für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge und Zuzahlungen
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen
- Für Brillenfassungen gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur für stärker Sehbeeinträchtigte übernommen
- Bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantate) müssen Sie mit hohen Eigenleistungen rechnen
Privat krankenversichert
Nicht unbedingt. Zum Beispiel:
- Je nach Tarif sind die Leistungen in den häufigsten Fällen so bemessen, dass Sie keine Eigenbeteiligungen haben. Nur bei bestimmten sehr hochwertigen Leistungen (z. B. teure Brillen) kann es zu Eigenbeteiligungen kommen.
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen
- Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes werden Rechnungen nicht erstattet (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb des tarifabhängigen Vorsorgebudgets)
Gesetzlich krankenversichert
Grundsätzlich nein. Sie haben Anspruch auf die gesetzliche Verdienstausfallabsicherung ab dem 43. Tag (Krankengeld).
Privat krankenversichert
Nein. Sie sollten diese gesondert abschließen, um ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit (Ende der Lohnfortzahlung) finanzielle Einbußen abzufedern.
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Der Leistungskatalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch V). Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mitversorgen müssen, ist mit Einschränkungen bei den Leistungen und mit höheren Beitragssätzen zu rechnen.
Privat krankenversichert
Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Bestimmte Leistungsbeträge (z. B. für Sehhilfen) können an die allgemeine Kostensteigerung (Inflation) zu Ihrem Vorteil angeglichen werden und bleiben so in Zukunft wertstabil.
Da die Kosten im Gesundheitswesen steigen, sind auch in der PKV Beitragsanpassungen nicht auszuschließen.
Gesetzlich krankenversichert
Nicht überall: Sie sind nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen geschützt, teils mit hohem Eigenanteil. Kosten für einen Rücktransport sind nicht gedeckt.
Privat krankenversichert
Ja. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Vereinbarung auch für zwölf Monate ins außereuropäische Ausland.
Gesetzlich oder privat versichert? Die wichtigsten Unterschiede
Die Systeme unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – von den Kriterien für die Aufnahme bis hin zum Versicherungsschutz im Ausland. Hier ein Überblick:
Gesetzlich krankenversichert
Privat krankenversichert
- Selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf
- Gesundheitsprüfung
Gesetzlich krankenversichert
Nach dem Sachleistungsprinzip:
- Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arztpraxis/ Krankenhaus und Krankenkasse
Privat krankenversichert
Nach dem Kostenerstattungsprinzip:
- Über den Behandlungsvertrag mit den Behandelnden können privat Krankenversicherte viele Aspekte der Behandlung selbst mitbestimmen
- Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei ihrer PKV ein
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es kaum Spielraum.
Privat krankenversichert
Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes selbst festlegen – vom Einstiegsschutz bis zum Hochleistungsschutz.
Gesetzlich krankenversichert
- Selbstständige zahlen grundsätzlich den Höchstbeitrag
- Bei Nachweis niedrigerer Einkünfte sind günstigere Beiträge möglich; es ist aber ein Mindestbeitrag zu zahlen
- Teilweise Rückerstattung durch Bonusprogramme
Privat krankenversichert
- Richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
- Abhängig vom gewählten Tarif
- Rückerstattungen sind möglich
Gesetzlich krankenversichert
Nein.
Privat krankenversichert
Ja. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei Abschluss der Versicherung je nach gewähltem Tarif auswählen. Ein höherer Selbstbehalt wirkt sich beitragsmindernd aus.
Gesetzlich krankenversichert
Sehr wenige, zum Beispiel:
- Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertragsärztinnen und -ärzte
- Sie müssen in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
- Sie sind im Mehrbettzimmer untergebracht
- Grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen
Privat krankenversichert
Viele. Je nach Tarif zum Beispiel:
- Sie wählen selbst, welche Arztpraxis Sie aufsuchen möchten
- Sie entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen möchten. Sie entscheiden, ob Sie vom Chefarzt behandelt werden möchten und in einem 1- oder 2-Bettzimmer liegen.
- Sie bevorzugen für Ihre Behandlung naturheilkundliche Heilmethoden.
Gesetzlich krankenversichert
Ja. Die gesetzliche Grundversorgung ist lückenhaft und enthält Eigenbeteiligungen. Zum Beispiel:
- Für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge und Zuzahlungen
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen
- Für Brillenfassungen gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur für stärker Sehbeeinträchtigte übernommen
- Bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantate) müssen Sie mit hohen Eigenleistungen rechnen
Privat krankenversichert
Nicht unbedingt. Zum Beispiel:
- Je nach Tarif sind die Leistungen in den häufigsten Fällen so bemessen, dass Sie keine Eigenbeteiligungen haben. Nur bei bestimmten sehr hochwertigen Leistungen (z. B. teure Brillen) kann es zu Eigenbeteiligungen kommen.
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen
- Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes werden Rechnungen nicht erstattet (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb des tarifabhängigen Vorsorgebudgets)
Gesetzlich krankenversichert
Grundsätzlich nein. Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Verdienstausfallabsicherung ab dem 43. Tag (Krankengeld).
Privat krankenversichert
Nein. Sie sollten diese gesondert abschließen, denn bei Selbstständigkeit bringt jede Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einbußen.
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Der Leistungskatalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch V). Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mitversorgen müssen, ist mit Einschränkungen bei den Leistungen und mit höheren Beitragssätzen zu rechnen.
Privat krankenversichert
Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Bestimmte Leistungsbeträge (z. B. für Sehhilfen) können an die allgemeine Kostensteigerung (Inflation) zu Ihrem Vorteil angeglichen werden und bleiben so in Zukunft wertstabil.
Da die Kosten im Gesundheitswesen steigen, sind auch in der PKV Beitragsanpassungen nicht auszuschließen.
Gesetzlich krankenversichert
Nicht überall: Sie sind nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen geschützt, teils mit hohem Eigenanteil. Kosten für einen Rücktransport sind nicht gedeckt.
Privat krankenversichert
Ja. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Vereinbarung auch für zwölf Monate ins außereuropäische Ausland.
Was leistet die private Krankenversicherung?
Weit mehr als gesetzlicher Schutz:
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung reichen weit über den gesetzlichen Schutz hinaus. Bei SIGNAL IDUNA stehen Ihnen drei Tarifvarianten zur Wahl – vom soliden Einstiegsschutz bis hin zum Exklusivschutz mit besten Leistungen.
Pluspunkte der PKV von SIGNAL IDUNA:
- Zahnersatz: bis zu 90 % Kostenerstattung
- Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer
- Wahlarzt-Behandlung (inklusive Chefarzt) möglich
- Hilfsmittel: Hörgerät, Rollstuhl etc.
- Sehhilfen/Sehschärfenkorrektur
- Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen
- Familienleistungen: vom Kinderwunsch bis zur Absicherung des Nachwuchses
- ambulante Transporte
- hohe jährliche Rückerstattungen
- Zugang zur digitalen SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt
Welt des Wohlbefindens
Die private Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA verschafft Ihnen kostenlos Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Dort finden Sie attraktive digitale Services rund um Ihre Gesundheit, zum Beispiel Präventionsprogramme, Online-Kurse, Gesundheitsberatung oder digitale Sprechstunden.
Übersicht der Tarifvarianten
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
bis zu 900 €
bis zu 900 €
bis zu 300 €
Volle Leistung für die ganze Familie
Eine Familie zu gründen ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie im Leben treffen können. Unsere private Krankenversicherung begleitet Sie auf dem Weg vom Kinderwunsch bis zum gemeinsamen Familienalltag.
Kinderwunsch
Der Weg zum Wunschkind ist nicht immer einfach. Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung bei medizinisch notwendigen Kinderwunschbehandlungen und, je nach Tarif, beim Einfrieren von Eizellen und Samen.
Schwangerschaft
Während Ihrer Schwangerschaft genießen Sie besonderen Schutz. Alle wichtigen Untersuchungen und Leistungen sind enthalten, abhängig vom Tarif auch die Kosten für Pränataldiagnostik und vieles mehr.
Mutterschutz
Wenn Sie Ihre PKV um eine private Krankentagegeldversicherung ergänzen, erhalten Sie im Mutterschutz zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Elterngeld
Wir bieten Ihnen auch während der Elternzeit umfassende Leistungen und unterstützen Sie zum Beispiel mit Beitragsentlastungsmöglichkeiten während des Elterngeldbezugs.
Wiedereinstieg
Nach der Babypause unterstützen wir Sie bei der Rückkehr in den Beruf. Dank unserer flexiblen Tarifoptionen lässt sich Ihr Versicherungsschutz unkompliziert an Ihre neue Lebenssituation anpassen.
Familienalltag
Ihr Kind ist bei uns vom ersten Tag an optimal versichert – mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten. Unsere Kinderbeiträge sind nicht nur besonders günstig, da sie keine Alterungsrückstellung bilden, sondern ein Großteil ist auch steuerlich absetzbar.
Den Schutz sinnvoll ergänzen
Mit den folgenden Bausteinen ergänzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Krankenversicherungsschutz sinnvoll:
- Krankentagegeldversicherung
Dieser Baustein schützt Sie vor Einkommenseinbußen, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit lange Zeit krankgeschrieben sind.
- Private Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die private Pflegeversicherung von SIGNAL IDUNA gewährt Ihnen über die gesetzliche Grundsicherung hinaus wertvolle Leistungen und kostenlosen Service rund um das Thema Pflege.
- Beitragsentlastungstarif
Mit dem Beitragsentlastungstarif BE-SI können Sie individuell festlegen, um welchen Betrag sich Ihre PKV-Beiträge im Alter reduzieren.
- Pflegezusatzversicherung
Das PflegeSchutz-Programm von SIGNAL IDUNA ergänzt Ihre Pflegeversicherung individuell nach Ihren Wünschen – bis hin zur leistungsstarken Rundumabsicherung.
- Krankenhaustagegeldversicherung
Dieses Extra sichert Ihnen finanzielle Flexibilität bei Krankenhausaufenthalten und kann frei verwendet werden.
- Kurtagegeldversicherung
Damit profitieren Sie vor Allem bei stationären Kuren von noch besseren Leistungen.
Wann zahlt die PKV, wann nicht?
Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.
Versichert
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Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche
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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
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Psychotherapie
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Heilpraktikerleistungen
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Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)
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Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
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Auf Familien zugeschnittene Leistungen
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Heilbehandlungen in Europa
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Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)
Nicht versichert
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Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen
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Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
-
Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle
-
Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind
Was kostet die private Krankenversicherung?
Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist individuell. Er richtet sich nach…
- Ihrem Alter,
- Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
- den Leistungen, die Sie wählen, bzw. dem Tarif, den Sie buchen.
Pauschal gilt: Je jünger Sie in die PKV einsteigen und je besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto günstiger sind die Beiträge Ihres gewählten Tarifs.
Arbeitgeberanteil in der PKV
Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte, maximal so viel wie der höchstmögliche Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (in 2025: 471,32 Euro + 99,23 Euro für die Pflegepflichtversicherung (außer Sachsen) im Monat).
In die PKV wechseln
Ein Wechsel in die PKV ist nicht nur bei Antritt einer neuen Stelle möglich, sondern auch in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn …
... Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie freiwillig in der GKV versichert sind.
Sie können Ihre GKV-Mitgliedschaft jederzeit zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten beenden und sich im Anschluss privat krankenversichern.
… Sie im Laufe des Jahres eine Gehaltserhöhung bekommen, sodass Ihr hochgerechnetes Jahres-Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Sie können sich zum 1. Januar des Folgejahres privat krankenversichern. Sie müssen die Versicherungspflichtgrenze des Folgejahres auch überschreiten.
… Sie eine Beschäftigung neu aufnehmen – zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel oder einem Studium – und Ihr erwarteter Jahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Sie können sich sofort ab Beginn der Beschäftigung privat krankenversichern.
Gut zu wissen:
- Ob Sie aufgrund Ihres Jahresverdienstes versicherungsfrei sind oder nicht, stellt Ihr Arbeitgeber fest. Er meldet es der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Sie erhalten daraufhin eine Information, sodass Sie einen Wechsel in die PKV erwägen können.
- Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, müssen Sie sich sofort wieder gesetzlich krankenversichern (Ausnahmen: z. B. vorübergehende Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder Bezug von Elterngeld). Unter Umständen ist dann eine Befreiung möglich.
Aus dem Leben gegriffen
Einkommen über der Pflichtgrenze
Irina Melnyk (47) ist Abteilungsleiterin im Personalmanagement eines Marktforschungsinstituts und gesetzlich krankenversichert. Ihre Tochter beginnt nächsten Monat ihre Ausbildung und ist dann nicht mehr in der Familienversicherung versichert. In letzter Zeit häufen sich die gesundheitlichen Einschläge in Irinas Freundeskreis, sodass sie sich nun besser absichern möchte. Mit einem Jahresverdienst von 74.200 Euro erfüllt sie die Voraussetzung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung.
Sie entscheidet sich für den Hochleistungstarif von SIGNAL IDUNA: Tarif EXKLUSIV-SI 1. Die hochwertigen Leistungen sind ihr wichtig. Dafür ist sie auch bereit, einen angemessenen Beitrag zu zahlen. Außerdem kann sie jetzt ihre vorhandenen Zahnzusatz- und stationäre Zusatzversicherung kündigen.
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Beitrag GKV: 570,54 €*
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Beitrag PKV: 616,52 €**
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Effektivbeitrag: 378,61 €***
Jobwechsel
Die gelernte Softwareentwicklerin Simone Kellerhoff (33) ist im vergangenen Jahr zum ersten Mal Mutter geworden und aktuell in Elternzeit. Sie hat die Elternzeit genutzt, um sich beruflich neu zu orientieren. In drei Monaten zieht sie mit ihrer Familie nach München, wo sie als IT-Projektmanagerin bei einem Konzern anfängt. Durch den Arbeitgeberwechsel konnte sie ihr Jahreseinkommen von 65.250 auf 85.700 Euro steigern und könnte nun in die PKV wechseln. Da Simone die Hauptverdienerin ist und ihr Mann gesetzlich krankenversichert, müsste sie ihr Kind mit in die PKV nehmen.
Ihr Tarif KOMFORT-SI 1 liegt leistungstechnisch im gehobenen Bereich einer PKV – und damit weit über den Leistungen einer GKV. Simones Kind bekommt den Hochleistungstarif KOMFORT-SI 0.
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GKV: 570,54 €*
inkl. kostenloser Familienversicherung für das Kind -
PKV: 479,48 €**
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Effektivbeitrag: 252,11 €***
Der erste Job
Nach Abschluss seines Maschinenbaustudiums tritt Jascha Grischek (25) zum 1. Juli eine Stelle in einem Ingenieurbüro an. Sein verhandelter Jahresverdienst liegt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei 74.900 Euro. Jascha kann somit gleich zu Beginn seiner Beschäftigung in die PKV wechseln, auch wenn er bis zum Ende des Kalenderjahrs mit seinem tatsächlichen Verdienst noch nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht.
Als Berufseinsteiger entscheidet sich Jascha für den Tarif KOMFORT-SI 2 mit einem Selbstbehalt von 1.000 Euro. Wenn er sich später noch mehr Leistungen wünscht, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36, 60 und 84 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn in einen höherwertigen Tarif wechseln („Optionsrecht“), mit Gesundheitsprüfung jederzeit.
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Beitrag GKV: 603,62 €*
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Beitrag PKV: 323,72 €/Monat**
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Effektivbeitrag: 164,68 €***
* monatlicher GKV Beitrag nach Abzug des Arbeitgeberanteils, inkl. 2,5 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag
** monatlicher Beitrag inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld in Höhe von 185 Euro, abzüglich Arbeitgeberanteil
*** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Kalenderjahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen bis 750 Euro pro Jahr) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.500 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils und der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.
Fragen und Antworten zur PKV für Angestellte
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beiträge richten sich nach dem Lebensalter und dem gesundheitlichen Zustand bei Vertragsbeginn sowie nach den gewählten Leistungen.
Je nach individueller Konstellation kann die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche sein, zudem bietet sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sparpotenzial gibt es in der PKV zudem durch Tarife mit Selbstbeteiligung. Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten senken zudem den effiktiven Beitrag.
Für einen Wechsel in die PKV muss Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, das heißt: Ihr voraussichtliches regelmäßiges Brutto-Jahresarbeitsentgelt muss sowohl im aktuellen, wie auch im kommenden Jahr zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegen. Diese wird laufend angepasst (2025: 73.800 Euro). Sollten Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht erfüllen, können Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sein, zum Beispiel eine Krankenhauszusatzversicherung, eine ambulante Zusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung.
Das sollten Sie individuell für sich entscheiden. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Sie die gewünschten Leistungen und den Beitrag an Ihre persönliche Situation anpassen können. Während die Beiträge und Leistungen der GKV politischen Entscheidungen unterliegen, wissen Sie in der PKV, was auf Sie zukommt und worauf Sie sich verlassen können.
Ja. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so beteiligten Arbeitgeber sich auch hier in der Regel mit 50 Prozent an den Kosten für die private Krankenversicherung – maximal bis zum GKV-Höchstbeitrag.
Ja. Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dasselbe gilt für die Beiträge für Kinder und mitversicherte (Ehe-)Partnerinnen bzw. Partner. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung können Sie sogar zu 100 Prozent von der Steuer absetzen.