Reiserücktritts­versicherung für Klassenfahrten

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Wer Klassenfahrten plant, investiert viel Zeit in die Planung der Reise. Doch egal, wie gut Sie als Lehrkraft vorbereitet sind: Unvorhersehbare Ereignisse können immer passieren. Wie Sie sich und Ihre Schülerinnen und Schüler mit einer Reiserücktritts­versicherung für Klassenfahrten auf alle Eventualitäten vorbereiten können.

Veröffentlicht am 10. August 2023

Eine Gruppe junger Leute steigt in einen Bus ein.

Kurzer Überblick

  • Eine Reiserücktritts­versicherung für Klassenfahrten schützt Reisegruppen vor Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Teilnehmende die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.
  • Zusätzlich empfiehlt sich, eine Reiseabbruch­versicherung abzuschließen. Denn damit sind Sie nicht nur vor, sondern auch während der Reise geschützt.
  • Damit die Klassenfahrt für alle Beteiligten zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sollten Sie die Reise rechtzeitig vorbereiten: Beginnen Sie spätestens zwölf Monate vorher mit der Planung. 

Rundum abgesichert bei Stornierung oder Abbruch der Reise

Unvergessliche Momente mit Freundinnen und Freunden erleben und neue Dinge außerhalb des Klassenzimmers entdecken – Klassenfahrten sind für Schülerinnen und Schüler ein Abenteuer fernab des Schulalltags.

Als Lehrkraft müssen Sie im Vorfeld jedoch einiges organisieren und investieren viel Zeit in die Planung. Umso wichtiger ist es, dass Sie auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet sind. Während der Reise kommt es zu einem Unfall? Ein Schüler erkrankt und es ist medizinisch notwendig, dass Sie ihn nach Hause schicken? Sie können die Reise erst gar nicht antreten, weil die Unterkunft nicht beziehbar ist?

In solchen Fällen helfen die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, dass Sie nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben. So sind Sie auch bei kurzfristigen Änderungen abgesichert.

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) für Klassenfahrten ist wichtig, damit unerwartete Zwischenfälle nicht zu hohen Kosten führen. Beispielsweise können Teilnehmende kurzfristig verhindert sein und dadurch Stornierungsgebühren anfallen. Unvorhergesehenes wie Streiks, plötzliche Erkrankungen von Teilnehmenden oder Naturkatastrophen können zudem dafür sorgen, dass eine Klassenfahrt abgesagt oder abgebrochen werden muss. Für diese Fälle sind Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen abgesichert. Während der Reise greift die Klassenfahrt-RRV selbst bei so genannten „Freigängen“ – also dann, wenn Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt unterwegs sind.

Beispiel: Norbert Meier ist Lehrer der Klasse 10c vom Heisenberg-Gymnasium in Bocholt und plant eine Klassenfahrt. Neben den geplanten Aktivitäten möchte er seinen Schülerinnen und Schülern abends auch Freizeit ermöglichen. Alle Jugendlichen ab 16 Jahren sollen bis 22 Uhr allein das Gelände der Jugendherberge erkunden können. Doch was ist, wenn dabei etwas passiert? Mit einer Reiserücktrittsversicherung wäre er im Ernstfall abgesichert: Müssen Schülerinnen und Schüler zum Beispiel nach einem Unfall vorzeitig abreisen, zahlt die Versicherung dadurch entstehende Kosten.

Die Klassenfahrt-Reiserücktrittsversicherung deckt Gruppen jeder Größe ab und erstattet die Kosten bei einer Stornierung – vorausgesetzt der Absagegrund ist versicherte Gefahr. Dabei sind nicht nur die Versicherten selbst, sondern auch begleitende Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer sowie Ersatzpersonen, die die Klassenfahrt kurzfristig begleiten, mitversichert.

Norbert Meier bittet seine Kollegin Daniela Wies und zwei Elternteile, als Begleitpersonen mitzukommen. Wenige Tage vor Reisebeginn erkrankt der Vater eines Kindes und muss die Klassenfahrt absagen. Stattdessen springt die Mutter einer anderen Schülerin ein. Als Ersatzperson ist sie in einer Klassenfahrt-Reiserücktrittsversicherung ebenfalls automatisch mitversichert. Zusätzlich übernimmt die Reiserücktrittsversicherung etwaige Kosten, die durch den Wechsel entstehen.

Kinder auf Klassenfahrt erkunden ein Feld.

Welche Leistungen übernimmt die Klassenfahrt-Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung schützt die gesamte Schulklasse sowie Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen, wenn einzelne Teilnehmende bei einem versicherten Ereignis die Reise nicht antreten können. Sollte Sie also wegen einer versicherten Gefahr entweder

  • nicht in der Lage sein, die Klassenreise anzutreten oder die gebuchte Unterkunft zu nutzen oder
  • gezwungen sein, die Klassenreise umzubuchen oder verspätet anzutreten,

übernimmt die Reiserücktrittsversicherung alle Storno- oder Umbuchungskosten sowie nachweislich entstandene Mehrkosten.

Sollte darüber hinaus eine nahestehende verwandte Person einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers (z. B. Ehepartner, Mutter oder Großvater) einer Reise plötzlich schwer erkranken oder versterben, übernimmt die RRV ebenfalls die Kosten für den Reiserücktritt.

Auf dem Nachhauseweg von der Arbeit hat Andrea Borchert einen schweren Autounfall. Sie wird ins Krankenhaus eingeliefert und muss dort länger stationär behandelt werden. Ihr Sohn Leonhard sagt die Klassenfahrt mit der 10c von Norbert Meier ab, um bei seiner Familie sein zu können. Die Reiserücktrittversicherung nimmt ihm und seinen Eltern zumindest die finanzielle Last von den Schultern: Er muss die Stornierungskosten nicht zahlen, die Kosten übernimmt der Versicherer.

Die folgenden Gefahren und Ereignisse sind im Rahmen der Klassenfahrt-Reiserücktrittsversicherung abgesichert: 
 
  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung eines nahestehenden Angehörigen (z. B. Lebenspartnerin, Ehepartner, Kind, Eltern- oder Geschwister- oder Großelternteil)
  • Impfunverträglichkeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Erweiterter Verspätungsschutz: 
    • Sicherheit bei Verpassen eines Anschlussverkehrsmittels durch unvorhergesehene Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel (mehr als zwei Stunden bei An- oder Rückreise) oder Unfall oder Panne des Fahrzeugs während der eigenen Anreise
    • Sicherheit bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug: Fahrzeugausfall durch Unfall oder Panne
    • Sicherheit bei Flugreisen mit Zwischenstopp: Beim Verpassen des Anschlussfluges aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges (mehr als zwei Stunden)

Norbert Meier und seine Klasse fahren an die Ostsee. Zwischendurch müssen sie von der Bahn in einen Shuttle-Bus umsteigen, der nur einmal täglich fährt. Leider kommt es auf der ersten Teilstrecke zu einer Panne am Zug, sodass dieser mehr als zwei Stunden verspätet am Zielbahnhof eintrifft. Da die Gruppe den Shuttle-Bus nicht mehr erreicht, muss Norbert Meier mehrere Taxen bestellen, die seine Schulklasse und ihn den Rest der Strecke fahren. Die zusätzlichen Kosten werden von der Reiserücktrittsversicherung übernommen.

Des Weiteren sind folgende Ereignisse abgesichert, die vor allem für erwachsene Begleitpersonen relevant sind:

  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigenheim (z. B. Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Feuer etc.)
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Scheidung
  • Gerichtliche Vorladung

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Sollte es notwendig sein, die Klassenreise vorzeitig abzubrechen, sind in der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten auch für den Reiseabbruch versicherte Gefahren berücksichtigt und automatisch mit enthalten:

  • Außerplanmäßige Beendigung der Klassenfahrt
  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwerer Unfall am Reiseort
  • Unterbrechung der Reise, z.B. durch einen schweren Unfall
  • Verspäteter Antritt der Rückreise
  • Elementarereignisse während der Reise

Die genannten Gefahren sind als Grund für den Reiseabbruch oder die Absage der Reise für alle Versicherten gültig.

Fröhliche Gruppe junger Leute auf einem Platz in Spanien.

Geht es bei der Klassenfahrt ins Ausland, ist auch für jede Einzelperson neben einer Reiserücktrittsversicherung eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Wenn Sie in ein anderes Land reisen, benötigen Sie Schutz über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung hinaus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beispielsweise keine Behandlungskosten in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU). Innerhalb der EU erstattet sie Kosten für medizinische Behandlungen nur teilweise und zahlt keine privatärztlich abgerechneten Leistungen.

Einmalversicherung vs. Jahresvertrag: Was lohnt sich bei Reiserücktrittsversicherungen für Klassenfahrten? 

Bei der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten setzt sich die Prämie aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dabei sind unterschiedliche Faktoren mitentscheidend für die Höhe der Prämie:

  1. Wer wird versichert (Gruppengröße)?
  2. Wie teuer wird die Reise?
  3. In welchem Alter sind die Reisenden? 

Checkliste für Klassenfahrten – an alles gedacht?

Eine Klassenfahrt benötigt eine gute Vorbereitung mit Vorlaufzeit. Damit Sie nichts Wichtiges vergessen, hilft Ihnen unsere Checkliste weiter.

1 Jahr im Voraus

  1. Abstim­mung mit der Schul­leitung und der Klasse
  2. Angebote einholen und vergleichen
  3. Eltern­abend einberufen, Zu­stimmung der Eltern einholen

10 Monate im Voraus

  1. Zahlungs­aufforderung an die Eltern ver­schicken
  2. Unter­kunft buchen
  3. Begleitung (z. B. weitere Lehr­kräfte, Eltern) fest­legen
  4. Reise­rücktritts­versicherung für Schul­klassen abschließen

8 Monate im Voraus

  1. Zug/ Flugzeug/ Bus für die An- und Ab­reise buchen

6 Monate im Voraus

  1. Dokumente aller Teil­nehmenden auf Gültigkeit prüfen
  2. Bei Reisen außerhalb Deutschlands: Reise­pässe prüfen
  3. Programm für die Klassen­fahrt erstellen

2 Monate vorher

  1. Erneut Personal­dokumente prüfen (lassen)
  2. Details und Daten sowie Notfall­kontakte mit den Eltern aus­tauschen
  3. Eltern nach Erkrankungen, Medikation etc. der Kinder fragen
  4. Zahlungs­eingänge prüfen, ggf. erneute Auf­forderung ver­schicken

4 Wochen im Voraus

  1. Pack­liste erstellen und allen Teil­nehmenden aushändigen
  2. Programm­details mit der Klasse ausarbeiten
  3. gemeinsame Regeln festlegen
  4. Versicherungs­schutz der RRV prüfen

Tipp: Bereits bei der anfänglichen Planung sollten Sie die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung in Ihr Budget einplanen. So vermeiden Sie, die Kosten pro Person später noch einmal anheben zu müssen.

 

Fragen und Antworten

Gilt die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten bei Covid-19-Erkrankungen?

Ja, einzelne Teilnehmende einer Gruppenreise sind abgesichert, falls sie aufgrund schwerer Symptome einer Covid-19-Erkrankung die Reise nicht antreten können. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie lediglich einen positiven Corona-Test ohne Symptome vorweisen können.

 

Im Falle von Covid-19-bedingten Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amtes für bestimmte Länder greift die Reiseabbruchversicherung nicht, wenn Sie im Reiseland (auch Deutschland bei innerdeutschen Klassenfahrten) an Covid-19 erkranken. Bei anderen schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Unfällen (z. B. mit Arm- oder Beinbruch) besteht jedoch trotz Reisewarnung Versicherungsschutz, falls Sie aus diesem Grund die Reise abbrechen müssen.

 

Wichtig zu wissen: Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur bei schwerer Erkrankung, Unfällen oder anderen versicherten Gründen, durch die Sie Ihre Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Die Reiserücktrittsversicherung springt grundsätzlich nicht bei Angst vor einer Erkrankung oder wegen einer Verbreitung des Coronavirus am Reiseziel ein. Auch ein positiver PCR-Test oder eine behördlich angeordnete Quarantäne zählen nicht zu den versicherten Gefahren im Sinne der Reiserücktrittsversicherung.

Bis wann muss eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten abgeschlossen werden?

Das Wichtigste vorab: Sie müssen eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten immer vor Antritt der Reise abschließen. Das können sie problemlos bis 30 Tage vor Reisebeginn tun. Bei Last-Minute-Reisen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn müssen sie die Reiserücktrittsversicherung spätestens am dritten Tag nach Buchung der Reise abschließen.

Gibt es bei Reiserücktrittsversicherungen für Schulklassen eine Selbstbeteiligung für Schülerinnen und Schüler?

Nein, bei einem eintretenden Ereignis, das über die RRV versichert ist, müssen sich weder versicherte Einzelpersonen noch die Institution (z. B. Schule) an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadensfall während der Klassenfahrt folgen Sie bitte diesen Anweisungen zur Einreichung einer Schadensmeldung: Rufen Sie die 24-Stunden-Notfallhotline an, um Hilfe bei der Organisation Ihrer Weiter- oder Rückreise zu erhalten, wenn die Klassenfahrt aufgrund eines versicherten Ereignisses abgebrochen oder mitversicherte Einzelpersonen von den Leistungen der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen müssen.

 

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Notfall-Nummer +49 221 8277557. Speichern Sie die Nummer am besten zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer im Handy ab, um beides jederzeit parat zu haben. Sie können auch eine Online-Schadensmeldung einreichen.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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