Fortsetzung Ihrer betrieb­lichen Kranken­­­versicherung (bKV)

  • Gewohnten Gesundheitsschutz sichern 
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Sofortiger Schutz
Fokussierte Frau

Ihre arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung endet? Keine Sorge, wir haben die Lösung für Sie! Erfahren Sie, wie Sie Ihren Versicherungsschutz nahtlos fortsetzen können und welche Vorteile Sie dadurch haben. 

Vorteile der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung

Einfach und unkompliziert fortführen: Kontakt aufnehmen und Versicherung ohne Gesundheitsprüfung weiterführen.
Kontinuität in der medizinischen Versorgung: Erstattungen für gewohnte Leistungen und laufende Behandlungen sichern.
Assistance-Leistungen 24/7: Ein erfahrenes Experten-Team kümmert sich mit umfangreichen Gesundheitsservices um Sie.

Ausführliche Informationen zu den Assistance-Leistungen finden Sie hier.

In zwei Schritten zur Fortsetzung Ihrer bKV

Sie haben das Angebot zur Fortsetzung der betrieblichen Krankenversicherung erhalten und möchten dieses annehmen?

So einfach geht´s:

  • Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf des Angebotsschreibens.
  • Schritt 2: Vereinbaren Sie mit Ihrem Ansprechpartner einen Termin zur Vertragsfortführung.

Das Beste: Eine Gesundheitsprüfung ist für das Fortsetzungsangebot nicht notwendig.

Tarifinformationen

Hier finden Sie Leistungsinhalte zu den Tarifen.  Die individuellen Beiträge entnehmen Sie Ihrem Tarifangebot.

Achtung: Das Fortsetzungsangebot gilt nur für die im Angebotsschreiben dargestellte Tarifkombination!

GesundAKTIV+AN

Der GesundAKTIV+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV). Je nach versicherter Budgetstufe steht Ihnen ein Höchst-Erstattungsbetrag (Budget) für die nachstehend aufgeführten Leistungen je Versicherungsjahr zur Verfügung.

 

Die Höhe des Budgets entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebotsschreiben.*

 

Ambulante Leistungen 

  • 100 % für Sehhilfen bis zu einer Erstattung von maximal 300 EUR im Versicherungsjahr 
  • 100 % für Operationen zur Sehschärfenkorrektur 
  • 100 % für Vorsorgeuntersuchungen (inklusive individuelle Gesundheitsleistungen) und Schutzimpfungen 
  • 100 % für gesetzlich durchgeführte Präventionsmaßnahmen (mind. 80%ige Kursteilnahme erforderlich) 
  • 100 % für Naturheilkundliche Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte einschließlich verordneter Arznei-/Verbandmittel
  • 100 % für Kinesiologisches Taping bis zu einer Erstattung von maximal 100 EUR im Versicherungsjahr 
  • 100 % für gesetzliche Zuzahlungen 
  • 100 % für Restkosten für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte)

 

Zahnärztliche Behandlung 

  • 100 % für Zahnbehandlung (inkl. Füllungen und Aufbissbehelfe) 
  • 100 % für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inkl. professioneller Zahnreinigung bis maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr) 
  • 100 % für zahnaufhellende Maßnahmen bis maximal 100 EUR pro Versicherungsjahr 
  • 100 % für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z.B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) 
  • 100 % für Zahnersatz 
  • 100 % für Kieferorthopädie nach Unfällen 

 

Die Leistungen gelten jeweils inklusive der Vorleistung der GKV oder PKV.

 

Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

 

* Für ambulante und zahnärztliche Behandlungen ist die Erstattung in Abhängigkeit von der versicherten Tarifstufe je Versicherungsjahr insgesamt begrenzt, und zwar auf 

  • 300 EUR (GesundAKTIV+1AN)
  • 600 EUR (GesundAKTIV+2AN)
  • 900 EUR (GesundAKTIV+3AN)
  • 1.200 EUR (GesundAKTIV+4AN)
  • 1.500 EUR (GesundAKTIV+5AN)

ZahnOptimal+AN

Der ZahnOptimal+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.

 

Zahnärztliche Leistungen

  • 100 % für Zahnbehandlung (inklusive Füllungen und Aufbissbehelfe) 
  • 100 % für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inkl. professioneller Zahnreinigung bis maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr 
  • 100 % der Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen bis maximal 100 EUR pro Versicherungsjahr 
  • 100 % für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z.B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose)

 

Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV oder PKV. 

 

Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig. 

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

ZahnBest+AN

Der ZahnBest+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.

 

Zahnärztliche Leistungen

  • 100 % für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung 
  • 70 % für Zahnersatz (außerhalb der Regelversorgung) 
  • 70 % für Kieferorthopädie bis maximal zu einem Betrag von 1.500 EUR, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat (die Altersgrenze entfällt bei Unfall)

 

Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV oder PKV.

 

Die Tarifleistungen sind insgesamt begrenzt und zwar im ersten Versicherungsjahr, je nach Versicherungsbeginn, bis zu 750 EUR, im zweiten bis vierten Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht keine Begrenzung. Die Leistung des ersten Versicherungsjahres ist abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif ZahnBest+AN beginnt. 

 

Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig. 

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

ZahnPerfekt+AN

Der ZahnPerfekt+ AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.

 

Zahnärztliche Leistungen

  • 90 % für Zahnersatz (außerhalb der Regelversorgung) 
  • 90 % für Kieferorthopädie bis maximal zu einem Betrag von 3.000 EUR, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat (die Altersgrenze entfällt bei Unfall)

 

Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV, PKV und des Tarifes ZahnBest+AN.

 

Die Tarifleistungen sind insgesamt begrenzt, und zwar im ersten Versicherungsjahr, je nach Versicherungsbeginn, bis zu 750 EUR, im zweiten bis vierten Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht keine Begrenzung. Die Leistung des ersten Versicherungsjahres ist abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif ZahnPerfekt+AN beginnt.

 

Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

KlinikPrivat+AN

Der KlinikPrivat+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für stationäre Behandlungen in Deutschland.

 

Stationäre Heilbehandlung in Deutschland 

  • 100 % für freie Krankenhauswahl (bei Wahl eines anderen Krankenhauses werden die entstehenden Mehrkosten übernommen; im Zusammenhang damit entstehende Krankentransportkosten werden nach Vorleistung der GKV bis 300 Euro erstattet)
  • 100 % für wahlärztliche Behandlung ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auch für die vor- und nachstationäre Behandlung nach Vorleistung der GKV 
  • 100 % für stationäre Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 
  • oder Ersatz-Krankenhaustagegeld bis maximal 50 EUR/ Tag (30 EUR/Tag bei Verzicht auf die wahlärztliche Behandlung sowie die freie Krankenhauswahl und 20 EUR/Tag bei Verzicht auf die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer) 
  • 100 % für ambulanten Operationen, die eine stationäre Behandlung ersetzen nach Vorleistung der GKV. Der Versicherer ist im Vorfeld über eine entsprechende Maßnahme in Kenntnis zu setzen
  • 100 % für gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus (max. für 28 Tage pro Kalenderjahr) 

 

Stationäre Heilbehandlung im Ausland nach Unfall bzw. bei akut aufgetretenen Erkrankungen 

  • 100 % für Krankenhausbehandlung und Krankentransport zum Krankenhaus 
  • 100 % für Rückführungskosten 
  • 100 % für Bestattungskosten bzw. Überführungskosten (bis 11.000 EUR)

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

UnfallPrivat+AN

Der UnfallPrivat+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für unfallbedingte stationäre Behandlungen in Deutschland.

 

Stationäre Heilbehandlung in Deutschland nach Unfall 

  • 100 % für freie Krankenhauswahl (bei Wahl eines anderen Krankenhauses werden die entstehenden Mehrkosten übernommen; im Zusammenhang damit entstehende Krankentransportkosten werden nach Vorleistung der GKV bzw. PKV bis 300 Euro erstattet)
  • 100 % für wahlärztliche Behandlung ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auch für die vor- und nachstationäre Behandlung nach Vorleistung der GKV bzw. PKV
  • 100 % für stationäre Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer 
  • oder Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 EUR/Tag bei Verzicht auf die wahlärztliche Behandlung, freie Krankenhauswahl und auf die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • 100 % für ambulanten Operationen, die eine stationäre Behandlung ersetzen nach Vorleistung der GKV bzw. PKV. Der Versicherer ist im Vorfeld über eine entsprechende Maßnahme in Kenntnis zu setzen
  • 100 % für gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus (max. für 28 Tage pro Kalenderjahr) 

 

Zusätzlich versichert ist ein Pflegegeld entsprechend des festgestellten Pflegegrades bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit:

Dieses beträgt je Kalendermonat bei...

  • Pflegegrad 1 = 150 EUR 
  • Pflegegrad 2 = 500 EUR 
  • Pflegegrad 3 = 800 EUR 
  • Pflegegrad 4 = 1.200 EUR 
  • Pflegegrad 5 = 1.500 EUR 

 

Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach mindestens Pflegegrad 4 wird zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 4.500 EUR gezahlt.

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

Vorsorge+AN

Der Vorsorge+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

 

Ambulante Vorsorgeleistungen

  • 100 % für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen zwischen Vollendung des 18. und dem jeweils in den Bedingungen genannten Lebensjahres 
  • 100 % für im Tarif genannte weitergehende Vorsorgemaßnahmen ab Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

Ambulant+AN

Der Ambulant+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und beinhaltet folgende Leistungen:

 

Ambulanter Ergänzungstarif 

  • 100 % für Sehhilfen bis zu einer Erstattung von 300 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren 
  • 100 % für Operationen zur Sehschärfenkorrektur bis 1.000 EUR alternativ zur Sehhilfeversorgung 
  • 100 % für gesetzliche Zuzahlungen bis zu einer Erstattung von 300 EUR im Versicherungsjahr 
  • 100 % der Restkosten für Hilfsmittel bis zu einer Erstattung von 300 EUR im Versicherungsjahr 
  • 80 % für Heilpraktikerleistungen, Naturheilkunde durch Ärzte und einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel bis zu einer Erstattung von 1.000 EUR im Versicherungsjahr
  • 100 % für Kinesiologisches Taping bis zu einer Erstattung von 100 EUR im Versicherungsjahr

 

Für die ersten Versicherungsjahre gelten gesonderte tarifliche Höchstleistungen. Dabei ist die Leistung der ersten Versicherungsjahre abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif Ambulant+AN beginnt. 

 

Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

Fragen und Antworten

Fortführung der bKV

Was passiert, wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, in den Ruhestand gehen oder Ihr Arbeitgeber Ihre bKV beendet?

Eine bKV ist nicht zwingend an Ihren Arbeitgeber gebunden. Sie können Ihre arbeitgeberfinanzierten Tarife in die entsprechenden arbeitnehmerfinanzierten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen und eigenfinanziert fortführen.

Was ist eine arbeitnehmerfinanzierte Krankenversicherung?

Eine arbeitnehmerfinanzierte Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, in der Sie nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen Ihren über den Arbeitgeber bestehenden Krankenversicherungsschutz fortführen können.

In welchem Zeitraum kann ich die Fortsetzung beantragen?

Sie können die Fortsetzung  innerhalb von zwei Monaten nach dem Beendigungstermin bzw. nach Erhalt unseres Weiterführungsangebotes beantragen.

Wird meine bKV bei einem Arbeitgeberwechsel von meinem neuen Arbeitgeber übernommen?

Nein. Eine bKV ist nicht zwingend an Ihren Arbeitgeber gebunden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können Sie ihre arbeitgeberfinanzierten Tarife in die entsprechenden arbeitnehmerfinanzierten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen und eigenfinanziert fortführen.

Was passiert, wenn mein neuer Arbeitgeber auch eine bKV anbietet?

Eine Weiterversicherung ist nur dann möglich, wenn der neue Arbeitgeber die bKV nicht zu den gleichen Leistungsbereichen anbietet.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Wird der Versicherungsschutz direkt im Anschluss an die arbeitgeberfinanzierte Absicherung fortgeführt, verzichten wir auf die Gesundheitsprüfung.

Sind Wartezeiten zu berücksichtigen?

Nein, die üblichen Wartezeiten entfallen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn.

Wer zahlt die Beiträge?

Sie als Versicherungsnehmer übernehmen für Ihre arbeitnehmerfinanzierten Tarife die Beitragszahlung.

 

Wie reiche ich die Rechnungen ein?

Die Rechnungen können Sie über das Meine SI KundenportalMeine SI Mobile App oder per Post zur Erstattung einreichen.

Downloads

Weitere Informationen zur arbeitnehmerfinanzierten bKV zum Download: