Auto­versicherung

  • 100 Mio. € Deckungssumme
  • Mallorca-Police: Mietwagen-Schutz im europäischen Ausland
  • Kauf-/Neuwertentschädigung bis zu 36 Monaten möglich
Paar lachend im Auto.

Unsere Auto­versicherung ist weit mehr als eine Pflicht­versicherung: Denn Schäden, die durch Ihr Auto verursacht werden, sind mit unserer Kfz-Haftpflicht bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. bestens abgesichert. Zusätzlich beinhaltet unser Schutz eine Kasko­versicherung, sodass im Fall eines Schadens auch Ihr eigenes Fahrzeug finanziell abgesichert ist. So sind Sie rundum gut versichert.

Vorteile der Autoversicherung

Automatisch in Ihrer Auto­versicherung mitversichert: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Fairster Kfz-Serviceversicherer, Ausgezeichnet von Focus-Money.
Tierbiss-Schäden aller Art und deren Folgeschäden sind bis zu 5.000 Euro mitversichert.

Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht und Kasko

Merkmale der Kfz-Haftpflicht­versicherung

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung. Schäden, die durch Ihr Kraftfahrzeug verursacht werden, regulieren wir im Rahmen der Deckungssummen.

Mit der Deckung „100 Mio. Euro pauschal“ werden Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person ersetzt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt sogar bis zu 100 Mio. Euro.

 

Merkmale der Kasko­versicherung

Eine wichtige Ergänzung zu der Kfz-Haftpflicht­versicherung ist die Kasko­versicherung, die ein fester Bestandteil unserer Auto­versicherung ist.

Sie leistet Ersatz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

 

Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko

Die Teilkasko ist eine preiswerte Grunddeckung  für die gängigsten Schadenfälle wie beispielsweise Diebstahl oder Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren.

Insbesondere für Neufahrzeuge ist die Vollkasko zu empfehlen. Das Besondere an der Vollkasko ist, dass Schäden auch dann versichert sind, wenn diese selbst verschuldet werden oder durch Vandalismus fremder Personen entstehen.

Leistungen der Autoversicherung

Basis
Premium
Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme je Schadenfall
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
Teilkasko
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Sonderzubehör unbegrenzt mitversichert (Motortuning bis zu 10.000 Euro)
Genereller Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bei vollständiger, fachgerechter Reparatur
Tierbiss-Schäden an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten
Mit Erweiterung auf Folgeschäden bis zu 5.000 Euro
Schäden durch Dachlawinen (zusätzlich zu Berglawinen, Erdrutsch, Muren, Erdbeben und Vulkanausbruch)
Fährrisiko
Übernahme von Entsorgungskosten bei Totalschaden
Nach Totalschaden: Übernahme der Ab- und Anmeldekosten bis zu 150 Euro und der Überführungskosten des fabrikneuen Pkw bis zu 1.000 Euro
Nach Glasbruch: Erstattung der Umwelt- und Feinstaubplaketten sowie Vignetten
Vollkasko (inkl. Teilkasko)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
Eigenschäden bis zu 100.000 Euro je Schadenfall (SB 500 Euro)
Erweiterte Leistungen für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge
Totalschadenschutz: Mietwagen, Gebrauchtwagencheck, Taxifahrt und Ab- und Anmeldekostenerstattung

Zusatzleistungen der Autoversicherung

Genauso individuell wie Sie und Ihr Auto ist auch unsere Auto­versicherung. Erweitern Sie ganz einfach und individuell Ihren Schutz: mit unseren Kfz-Bausteinen.

Wählbare Bausteine für den Tarif Basis

Freie Werkstattwahl

Für Sie kommt die Werkstattbindung nicht infrage? Dann ist die Freie Werkstattwahl das Richtige für Sie!

SIGNAL IDUNA Schutzbrief

Für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und besonderen Notfällen - als Service oder Kostenerstattung.

Zusätzlich wählbare Bausteine für den Tarif Premium

GAP-Deckung

Ist wichtig für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sie schützt bei einem Totalschaden oder Diebstahl vor unkalkulierbaren Forderungen der Leasinggesellschaft.

Auslandsschadenschutz

Sie erleiden im europäischen Ausland unverschuldet einen Unfall und Ihr Unfallgegner hat keine ausreichende Kfz-Haftpflicht­versicherung, dann regulieren wir den Schaden.

Personenschutz

Bietet für Fahrer und Fahrzeug-Insassen nach einem Autounfall mit schweren körperlichen Folgen finanzielle Hilfe. Übernahme der Tierarztkosten für unfallverletzte Tiere bis zu 1.000 Euro je Ereignis.

Autoschutz

Erweitert die Neu- und Kaufwertentschädigung auf 36 Monate, sorgt für Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen, Schlösseraustausch bei Schlüsselverlust, schützt nach einem Cyber- oder Hackerangriff.

Fahrerschutz

Versichert Sie bei einem (mit-)verschuldeten Unfall und ersetzt bis zu 15 Mio. Euro bei unfallbedingten Personenschäden, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen durch Dritte haben.

Rabattschutz

Schützt Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung bei jeweils einem Schaden pro Kalenderjahr.

Fragen und Antworten

1. Wahl zwischen den Tarifen Basis und Premium:

Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis und Premium, die sich in den Leistungen unterscheiden. Bei Premium sind zum Beispiel zusätzlich Schäden durch Dachlawinen mitversichert. Eine detaillierte Auflistung der Leistungen pro Tarif finden Sie in unserer Leistungstabelle hier.

 

2. Wahl der Bausteine:

Zusatzleistungen der Auto­versicherung werden bei uns Bausteine genannt. Damit erweitern Sie ganz individuell Ihren Schutz. Sie können sich für drei Bausteine entscheiden, die Sie im Basis- und Premium-Tarif wählen können und für sechs Bausteine, die Sie zusätzlich im Premium-Tarif wählen können.

Zu den Basis- und Premium-Bausteinen gehören

  • Freie Werkstattwahl
  • Schutzbrief

Zu den Premium-Bausteinen gehören

  • GAP-Deckung
  • Rabattschutz
  • Auslandschadenschutz,
  • Fahrerschutz,
  • Personenschutz
  • Autoschutz

Was diese Bausteine genau leisten, erfahren Sie hier.

 

3. Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko:

Unsere Auto­versicherung ist eine Kfz-Haftpflicht­versicherung plus Kasko­versicherung. Die Kasko­versicherung leistet Ersatz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie haben die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Vollkasko­versicherung leistet beispielsweise auch bei Schäden durch einen Unfall, den Sie selbst verschuldet haben.

Kfz-Haftpflichtschutz:

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung bietet Schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (z.B. Isle of Man, Grönland, Färöer, Kanarische Inseln, Azoren, spanische Exklaven Ceuta und Melilla). 

 

In Ihrer internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) sind außerdem alle nichteuropäischen Länder genannt, in denen Versicherungsschutz gilt (soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind). Wir empfehlen Ihnen, die Grüne Karte im Ausland immer dabei zu haben. Denn mit der Karte haben Sie alle Fahrzeug-, Versicherungs- und Kontaktdaten auf einen Blick.

 

Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang im Besuchsland. Ihr Mindestschutz richtet sich aber immer nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags. Diese Regelung gilt für das europäische und außereuropäische Ausland.

 

Kasko­versicherung:

Auch die Kasko­versicherung bietet Schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. 

 

Mallorca-Police:

Die Mallorca-Police ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie im Ausland - innerhalb des Geltungsbereichs -  ein Auto mieten. Die korrekte Bezeichnung lautet Versicherung für den Gebrauch fremder, ­versicherungspflichtiger Fahrzeuge. Da vor allem Inselurlauber ein Auto mieten, hat sich Mallorca-Police als Begriff durchgesetzt.

 

Wenn die Mindest­versicherungssumme des Mietwagens zu niedrig ist, dann gleicht die Mallorca-Police die Differenz zwischen der Haftpflicht-Deckungssumme und den Kosten für den Schaden aus. Ohne Mallorca-Police muss der Fahrer eines Mietwagens diese Differenz selbst zahlen. Dieser Fall tritt relativ häufig ein, denn in vielen Ländern gelten für gemietete Fahrzeuge vergleichsweise niedrige Versicherungssummen.

Mit einer Zweitwagen­versicherung können Sie viel Geld sparen. Denn beim Abschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug auf Sie (oder Ihren Partner/Ihre Partnerin) gelten meistens Sondereinstufungen bei der Schadenfreiheitsklasse. Das ist deshalb ein Vorteil für Sie, da sich die Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse direkt auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirkt. Auch unsere Auto­versicherung bietet diesen Vorteil.

 

Damit wir Ihren Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse ½ einstufen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Das Erstfahrzeug (Pkw, Trike, Quad, Kraftrad mit amtl. Kennzeichen, Campingfahrzeug) ist auf Sie als Versicherungsnehmer oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin zugelassen und in der Kfz-Haftpflicht­versicherung mindestens in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft.
  2. Sie nutzen das Fahrzeug nicht gewerblich.

 

Damit wir Ihren Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse 3 einstufen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Der Erstwagen ist auf Sie als Versicherungsnehmer oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin zugelassen und es ist bei uns versichert. Darüber hinaus ist dieses Auto mindestens in Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft.
  2. Der jüngste Nutzer des Zweitwagens ist mindestens 24 Jahre alt.
  3. Sie nutzen das Auto nicht gewerblich.
  4. Das Geburtsdatum des jüngsten und ältesten Fahrers ist stets anzugeben.

Wenn Sie Halter eines Fahrzeugs sind, dann brauchen Sie auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflicht­versicherung. Denn diese Versicherung ist eine Pflicht­versicherung, die für Schäden aufkommt, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Die Kasko­versicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Ersatz für Schäden an Ihrem eigenen Auto leistet. Unsere Auto­versicherung ist eine Kfz-Haftpflicht plus Kasko­versicherung. Sie können wählen, ob Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkasko­versicherung abschließen möchten.

 

Leistungen unserer Kfz-Haftpflicht­versicherung:

  • Prüfung und Ersatz von berechtigten Ansprüchen der Unfallgegner.
  • Personenschäden werden bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigte Person ersetzt.
  • Die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt insgesamt sogar bis zu 100 Mio. Euro.
  • Mallorca-Police: Die Deckungssumme wird auch in der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs garantiert.
  • Kfz-Umweltschaden­versicherung: Ersetzt werden Umweltschäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden.

 

Leistungen unserer Teilkasko­versicherung:

Ersatz für

  • Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Brand oder Explosion.
  • Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Elementargewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung).
  • Schmorschäden an der Verkabelung des Fahrzeugs.
  • Schäden durch einen Zusammenstoß mit Tieren aller Art,
  • Schäden durch Tierbiss an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Manschetten.

Die Teilkasko ist eine preiswerte und unverzichtbare Lösung, um wesentliche Schadensfälle am eigenen Fahrzeug abzudecken.

 

Leistungen unserer Vollkasko­versicherung:

Wichtig zu wissen: Vollkasko schließt den Versicherungsschutz Teilkasko mit ein.

Darüber hinaus bietet die Vollkasko Ersatz für

  • Schäden durch einen Unfall, auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Für Neufahrzeuge und gut erhaltene ältere Fahrzeuge empfehlen wir Ihnen die Vollkasko­versicherung.

Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Versicherungsnehmer
  • Regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs
  • Fahrzeug
  • Jahresfahrleistung
  • Vor­versicherung
  • Gewählter Versicherungsschutz 
  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Schadenfreiheitsrabatt

 

Die Berechnung Ihres Beitrags erfolgt dann folgendermaßen:

 

Gewählter Versicherungsschutz

Ihre Beitragskosten hängen unter anderem vom gewählten Versicherungsschutz ab - also welchen Tarif Sie wählen, welche und wie viele Bausteine und ob Sie sich für Teilkasko oder Vollkakso entscheiden. Im Bereich der Kasko­versicherung spielt darüber hinaus die vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle. Selbstbeteiligung bedeutet konkret, dass Sie als Kunde im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Auch dadurch lässt sich die Höhe des Beitrags beeinflussen. 

 

Typklasse

Zur Berechnung Ihres Beitrags ist es für uns als Kfz-Versicherer wichtig, die Typklasse Ihres Autos zu kennen. Denn wenn für einen Autotyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt wurden, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft - das wirkt sich positiv auf Ihren Beitrag aus. 

 

In der Kasko­versicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Diebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt.

 

Faustformel: Je höher die Typklassen-Einstufung, desto mehr zahlt der Fahrzeughalter für die Versicherung.

 

Regionalklasse

Die Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanz einer bestimmten Region wider. Die Regionalklasse hängt in der Kfz-Haftpflicht­versicherung vom Fahrverhalten ab: Die Anzahl der Schäden wird in Relation zu den zugelassenen Fahrzeugen und der durchschnittlichen Schadenhöhe gestellt. Für die Kasko­versicherung spielen außerdem regionale Besonderheiten wie Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle eine Rolle.

 

Faustformel: Je höher die Regionalklassen-Einstufung, desto mehr zahlt der Fahrzeughalter für die Versicherung.  

 

Schadenfreiheitsrabatt

Wenn Sie als Versicherungskunde über viele Jahre schadenfrei fahren, können dadurch Ihre Beiträge sinken. Die Versicherer sprechen hier vom Schadenfreiheitsrabatt. Auch wir bei der SIGNAL IDUNA gewähren Ihnen als Kunde – je nach Anzahl der schadenfreien Jahre – einen finanziellen Nachlass. Umgekehrt zahlt ein Fahranfänger, der erstmals einen Versicherungsvertrag abschließt, in der Regel in der Kfz-Haftpflicht­versicherung und in der Vollkasko­versicherung vergleichsweise höhere Beiträge. Der Schadenfreiheitsrabatt ist maßgeblich für die Beitragshöhe Ihrer Auto­versicherung.

Laufzeit:

Die Laufzeit Ihrer Auto­versicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Versicherungswechsel:

Wenn Sie Ihre Auto­versicherung wechseln möchten, müssen Sie Ihre Vor­versicherung fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur Hauptfälligkeit Ihrer Auto­versicherung. Das bedeutet folgendes: Bei den meisten Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, müssen Sie das dann fristgerecht bis zum 30. November tun. Bis zu diesem Termin muss Ihre schriftliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. 

 

Neben dieser ordentlichen Kündigung gibt es auch noch die außerordentliche Kündigung. Die außerordentliche Kündigung ermöglicht es Ihnen, die Auto­versicherung außerhalb der Kündigungsfrist zu wechseln. Dafür müssen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Die häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind:

  • Beitragserhöhung
  • Neuzulassung/ Fahrzeugwechsel
  • Schadenfall

 

Gut zu wissen: Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie einen Kündigungsgrund angeben.

 

Neben der Kündigung der Vor­versicherung gehört zum Versicherungswechsel natürlich auch der Abschluss der neuen Auto­versicherung - bei uns geht das schnell und einfach online.

Wenn Sie Halter eines Elektroautos oder eines Plug-In-Hybridfahrzeugs mit E-Kennzeichen sind, dann können Sie in unserer Auto­versicherung Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die sich auf die Besonderheiten Ihres E-Autos beziehen. 

Voraussetzung: Sie wählen unsere Vollkasko­versicherung im Tarif Premium.

 

Das sind unsere besonderen Leistungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen:

  • Schadenersatz bei Tierbiss-Schäden an Antriebsakkumulatoren und Folgeschäden bis 20.000 €
  • Erweiterung der Neuwertentschädigung für den Antriebsakkumulator auf 36 Monate
  • Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bis zum 4. Betriebsjahr bei Antriebsakkumulatoren, danach erfolgt eine prozentuale Staffelung
  • Übernahme der Entsorgungskosten bei Totalschaden des Antriebsakkumulators bis 5.000 €
  • Schäden durch Kurzschluss, Überspannung und Blitzschlag während des Ladevorgangs bis 20.000 €
  • Raub und Diebstahl von Ladekabeln, innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs, sowie des mobilen Ladegeräts in unbegrenzter Höhe  
  • Raub und Diebstahl der Wandladestation (Wall Box) bis 3.000 €
  • Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung des Antriebsakkumulators bis 1.500 €
  • GAP-Deckung für den Antriebsakkumulator, sofern die GAP-Deckung vereinbart wurde
  • Eine erweiterte Pannenhilfe, sofern der Baustein Schutzbrief vereinbart wurde.

Auto - Glossar

Was bedeutet Werkstattbindung?

Mit der Werkstattbindung erklären Sie sich bei einem Kaskoschaden bereit, die Reparatur Ihres Autos in einer Werkstatt vornehmen zu lassen, die vom Versicherer festgelegt wurde. Die Werkstatt ist verpflichtet, beschädigte Fahrzeuge fachgerecht anhand der Herstellervorgaben zu reparieren.

 

Was ist der Vorteil für mich?

Eine Werkstattbindung bedeutet in der Regel niedrigere Versicherungsbeiträge und gleichzeitig einen sehr guten Service.

Welche Vorteile bietet die Werkstattbindung bei der SIGNAL IDUNA?

Wenn Sie bei uns eine Auto­versicherung haben, wird Ihr Kaskoschaden durch eine Partnerwerkstatt der SIGNAL IDUNA behoben. Die Partnerwerkstatt holt Ihr beschädigtes Fahrzeug ab und bringt es auch wieder zurück. Für die Dauer der Reparatur, die über einen Glasbruchschaden hinausgeht, steht Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Für die Instandsetzung werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet und die Abrechnung erfolgt direkt über uns. Das Beste: Sie erhalten außerdem auf die erbrachten Reparaturleistungen 6 Jahre Garantie!

 

Gibt es auch eine freie Werkstattwahl?

Wenn die Werkstattbindung für Sie persönlich nicht in Frage kommt, dann können Sie sich für die freie Werkstattwahl entscheiden. Das ist ein Baustein unserer Auto­versicherung, der Ihnen ermöglicht die Reparaturwerkstatt selbst auszusuchen.

 

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie ein Leasingfahrzeug oder ein kreditfinanziertes Auto besitzen, dürfen Sie Reparaturen in der Regel nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchführen lassen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall unbedingt den Baustein Freie Werkstattwahl.

Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht­versicherung

Mit dem Rabattschutz schützen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht­versicherung. Das bedeutet: Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursachen, bleiben Sie im Folgejahr in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Normalerweise würden Sie aufgrund des Schadens in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das bedeutet, Sie würden einen höheren Beitrag zahlen. 

Gut zu wissen: Wenn Sie in unserer Auto­versicherung den Baustein Rabattschutz wählen, haben Sie einen Schaden pro Kalenderjahr frei. Sie bleiben also trotz des Schadens auch im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse.

 

Rabattschutz in der Vollkasko­versicherung

Für Schäden am eigenen Auto gilt derselbe Rabattschutz wie in der Kfz-Haftpflicht­versicherung. Sie bleiben also in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse, wenn es sich um maximal einen Schaden pro Kalenderjahr handelt.  

 

Rabattschutz mit Alterseinschränkung

Beachten Sie, dass der Rabattschutz nur greift, wenn der unfallverursachende Fahrer mindestens 24 Jahre alt ist.

Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht­versicherung

Die Deckungssumme ist in der Kfz-Haftpflicht­versicherung die Summe, mit der die von Ihnen verursachten Schäden maximal gedeckt sind. Wenn die Höhe des Schadens die Deckungssumme überschreitet, dann müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Die Kfz-Haftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. 

 

Die gesetzliche Mindest­versicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss:

  • 7,5 Millionen € für Personenschäden
  • bis zu 1.220.000 € für Sachschäden
  • 50.000 € für reine Vermögensschäden

Diese Versicherungssummen sind niedrig. Denn wenn mehrere Personen durch einen Unfall verletzt werden, kann die Grenze für Personenschäden schnell überschritten werden. 

 

Deckungssumme bei SIGNAL IDUNA

Bei unserer Auto­versicherung sprechen wir bei der Deckungssumme von  „100 Mio. Euro pauschal“.

Das bedeutet: Personenschäden werden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person ersetzt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt sogar bis zu 100 Mio. Euro.

 

So helfen wir im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme

Bei Schadenersatzansprüchen des Unfallopfers helfen wir Ihnen folgendermaßen: 

  • Wir prüfen, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
  • Wenn Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, wehren wir unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch in einem Zivilprozess.
  • Wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, übernehmen wir die berechtigten Ansprüche der Gegenseite im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Die Mallorca-Police ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie im Ausland ein Auto mieten. Sie erweitert den Schutz der deutschen Kfz-Haftpflicht­versicherung auf Mietwagen im Ausland. Konkret bedeutet das: Wenn Sie im Ausland (meistens europäisches Ausland) ein Auto mieten und einen Schaden verursachen, springt die deutsche Versicherung für Schäden ein, die über die Deckungssumme der Haftpflicht­versicherung des Mietwagens hinausgehen.

Unser Baustein GAP-Deckung ist vor allem dann wichtig für Sie, wenn Sie ein Fahrzeug geleast oder kreditfinanziert haben: 

Denn die GAP-Deckung schützt Sie bei einem Totalschaden oder Diebstahl vor unkalkulierbaren Forderungen der Leasinggesellschaft. Das bedeutet, die GAP-Deckung (von englisch "Lücke") schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs und den offenen Restbeträgen aus einem Leasingvertrag. Das ist deshalb ein wichtiger Schutz, da der Wiederbeschaffungswert meist geringer ist, als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag.

 

Fazit: Nutzen Sie also unseren Baustein GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Dann übernehmen wir die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag. 

Neuwertentschädigung allgemein:

Wenn Sie in Ihrer Auto­versicherung eine Neuwertentschädigung vereinbart haben, dann wird Ihnen im Fall eines Schadens an Ihrem Fahrzeug die Summe ausgezahlt, die dem Neupreis entspricht. Der Verschleiß während der Nutzung Ihres Autos wird nicht berücksichtigt. Bei einem Totalverlust kommt die Versicherung also für ein neues Fahrzeug in der versicherten Ausführung auf. 

Wenn Sie keine Neuwertentschädigung vereinbart haben, dann erhalten Sie im Schadensfall nur die Summe, die dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Tag des Schadens entspricht- vorausgesetzt Sie haben eine Teil- oder Vollkasko­versicherung abgeschlossen. 

 

Neuwertentschädigung bei der SIGNAL IDUNA:

  • Wenn Sie den Tarif Basis gewählt haben, dann zahlen wir den Neuwert, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der Erstzulassung des Autos ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder die erforderlichen Reparaturkosten 80 % des Neuwertes übersteigen.
  • Wenn Sie den Tarif Premium gewählt haben, dann zahlen wir den Neuwert, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Autos ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder die erforderlichen Reparaturkosten 80 % des Neuwertes übersteigen.
  • Wenn Sie den Baustein Autoschutz gewählt haben, dann erweitern Sie damit die Neuwertentschädigung auf 36 Monate.

 

Gut zu wissen:

Sie erhalten dann eine Neuwertentschädigung, wenn Sie als Fahrzeughalter das Auto als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben haben. Als Erstzulassung gilt auch eine Zulassung als Neufahrzeug auf Sie, wenn das Fahrzeug zuvor kurzfristig auf den Händler oder Hersteller zugelassen war (Tageszulassung).

Kaufwertentschädigung allgemein: 

Wenn Sie in Ihrer Auto­versicherung eine Kaufwertentschädigung vereinbart haben, dann wird Ihnen im Fall eines Schadens an Ihrem Fahrzeug der Kaufwert erstattet. Diese Leistung gilt für Gebrauchtfahrzeuge. Wenn Sie einen Neuwagen besitzen, dann empfehlen wir Ihnen die Neuwertentschädigung.

Wenn Sie keine Kaufwertentschädigung vereinbart haben, dann erhalten Sie im Schadensfall eine Summe, die dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs entspricht - allerdings nur, wenn Sie eine  Teil- oder Vollkasko­versicherung abgeschlossen haben.

Die Kaufwertentschädigung erhalten Sie bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs. Der Kaufwert wird von einem Sachverständigen ermittelt und richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie als Fahrzeughalter.

 

Kaufwertentschädigung bei SIGNAL IDUNA:

  • Wenn Sie den Tarif Basis gewählt haben, dann erstatten wir in den ersten 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie als Fahrzeughalter den Kaufwert des Fahrzeugs.
  • Wenn Sie den Tarif Premium gewählt haben, dann erstatten wir in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie als Fahrzeughalter den Kaufwert des Fahrzeugs.
  • Wenn Sie den Baustein Autoschutz gewählt haben, dann erweitern Sie damit die Kaufwertentschädigung auf 36 Monate.

Gibt es bei SIGNAL IDUNA einen Schadenfreiheitsrabatt?

Wir gewähren Ihnen als Versicherungskunde einen Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie über viele Jahre schadenfrei fahren. Dadurch sinken Ihre Beiträge.

 

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

In unserer Auto­versicherung gibt es sowohl eine Schadenfreiheitsklassen-Staffel in der Kfz-Haftpflicht­versicherung, als auch in der Vollkasko. Die Staffeln reichen bis zur Schadenfreiheitsklasse 45.

 

Übertragung der Schadenfreiheitsklassen

Es besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Schadenfreiheitsklassen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie an einer Übertragung interessiert sind.

Die Regionalklassen in der Kfz-Versicherung dienen dazu, das Schadenrisiko in verschiedenen geografischen Gebieten Deutschlands zu bewerten. Man geht davon aus, dass in manchen Regionen mehr Unfälle passieren oder höhere Schäden entstehen als in anderen. Die Regionalklassen beziehen sich also auf die Schadensbilanz in einer bestimmten Region. 

Auslandsschadenschutz

Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzleistung, die wichtig ist, wenn Sie mit Ihrem Auto im europäischen Ausland unterwegs sind: Denn wenn Sie dort unverschuldet einen Unfall erleiden und Ihr Unfallgegner keine ausreichende Kfz-Haftpflicht­versicherung hat, regulieren wir den Schaden. So müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, ob der Unfallgegner ausreichend versichert ist und somit für den Schaden aufkommen kann oder nicht.

 

Leistungen des Auslandsschadenschutz:

  • Gilt für Fahrten im europäischen Ausland bis zu einer Dauer von 12 Wochen.
  • Kann als Baustein im Tarif Premium optional versichert werden.

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