Lastenrad­versicherung

  • Erstattung des Neuwerts – unabhängig vom Alter Ihres Lastenrads, immer ohne Selbstbeteiligung
  • Festes und loses Zubehör sind mitversichert 
  • Umfangreicher Schutz bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust plus Pannen- und Unfallhilfe
Eine Mutter transportiert zwei Kinder im Lastenrad.

Wer in die Pedale tritt, tut etwas für die eigene Gesundheit und die Umwelt, spart sich die Parkplatzsuche und ist im Stadtverkehr oft auch schneller am Ziel. So weit so gut. Doch was, wenn die Kinder in die Kita müssen oder die drei Kästen Wasser vom Supermarkt nach Hause transportiert werden wollen? Hier kommt das klassische Zweirad, egal ob mit E-Motor oder ohne, an seine praktischen Grenzen. Doch mit dem Lastenrad gibt es jetzt eine echte Alternative, um auch Besorgungen und kleinere Transporte ohne Auto zu meistern. Stabil gebaut, mit Platz für jede Menge Ladung und oft durch einen Elektromotor unterstützt, sind Lastenräder praktische Alltagshelfer.

Doch wer mehrere Tausend Euro in ein Lastenrad investiert, sollte es unbedingt ausreichend versichern. Die Lastenrad-Versicherung der SIGNAL IDUNA schützt Sie zuverlässig vor den Kosten einer Neuanschaffung, wenn Ihr Lastenrad gestohlen wird. Drüber hinaus sichern wir Sie gegen Schäden Unfälle und Pannen ab. Sie haben rund um die Uhr Versicherungsschutz. Weltweit.  

Lastenrad-Versicherung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Das Alter Ihres Lastenfahrrads spielt für uns keine Rolle, wir erstatten immer den Neuwert, ohne Abzug einer Selbstbeteiligung.
Unterwegs kann viel passieren, deswegen genießen Sie weltweiten Rundum-Schutz. Wird Ihr Lastenrad gestohlen oder beschädigt übernehmen wir die Kosten – inkl. umfassendem Schutz für den Akku.
Das gibt es nur bei SIGNAL IDUNA: Im Tarif-Paket L ist Ihr Lastenrad ist auch gegen Abhandenkommen oder einfachen Diebstahl versichert – selbst, wenn es mal nicht durch ein Schloss gesichert ist.

Warum ist eine Lastenrad-Versicherung sinnvoll?

Vorne die Kinder oder der Wocheneinkauf, hinten der Fahrende: Lastenräder sind aus dem Verkehrsbild nicht mehr wegzudenken. Wirklich günstig sind Cargo-Bikes allerdings nicht. Einsteigermodelle ohne Elektromotor sind ab etwa 1.500 Euro zu haben. Wer ein hochwertigeres Rad mit E-Antrieb haben möchte, muss tiefer in den Geldbeutel greifen. Hier müssen Sie realistisch rund 5.000 bis 6.000 Euro kalkulieren. 

Das Lastenrad ist sportlich, cool und nachhaltig - und damit inzwischen auch ein urbanes Statussymbol, das Begehrlichkeit weckt. Im besten Fall ernten Sie für Ihr neues Cargo-Bike vom Nachbarn neidische Blicke, im schlimmsten Fall kommen Sie aus dem Supermarkt und das gute Stück ist weg.

Ein Blick auf die Statistik verrät: Mehr als 700 Fahrräder werden in Deutschland pro Tag geklaut. Die wenigsten Diebstähle werden jedoch aufgeklärt. Eine gute Lastenrad-Versicherung kann Sie zwar nicht vor Diebstahl, sehr wohl aber davor schützen, auf den Kosten sitzenzubleiben. 

Eine Versicherung für Ihr Lastenrad bietet zuverlässigen Rundum-Schutz – und zwar für das komplette Fahrrad inklusive Zubehör. Bei uns sind Sie weltweit gegen Diebstahl und Sachschäden versichert. Egal ob Ihr Lastenfahrrad geklaut oder beschädigt wurde, egal ob Tag oder Nacht, egal ob angeschlossen oder nicht. Gibt es Ärger mit dem Lastenrad, sind wir für Sie da.

Lastenrad, E-Lastenrad oder Fahrrad: Was sind die Unterschiede

Backpacker, Longtail-Bikes, Long-John-Räder, Trikes, Bäcker- oder Postfahrrad – das Angebot an verschiedenen Lastenrad-Typen wird immer größer. Alle zeichnen sich jedoch durch ihre stabile Bauweise aus. Schließlich sind sie als Transportmittel konzipiert.

 

Damit Lastenräder rechtlich als „normales“ Fahrrad gelten, gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Das Lastenrad darf bis zu 2,5 Meter hoch und 4 Meter lang sein.
  • Bei einspurigen Cargo-Bikes liegt die maximale Breite bei 1 Meter.
  • Bei mehrspurigen Lastenfahrrädern (dreirädrige Cargo-Bikes) liegt die maximale Breite bei 2 Metern.
  • Bei E-Lastenrädern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.

Wer mit so einem Lastenrad unterwegs ist, darf Radwege benutzen und hat die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Radfahrenden. Es wird kein Führerschein oder eine Zulassung benötigt und weder für den Fahrenden noch für mitfahrende Personen besteht Helmpflicht.

 

Dann gilt das Lastenrad als S-Pedelec

Fährt Ihr E-Lastenrad schneller als 25 km/h, fällt es juristisch in die Kategorie der S-Pedelecs. Diese werden wie Kleinkrafträder behandelt und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM bewegt werden. Es besteht Helmpflicht und es muss eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden. 

 

Lastenrad Versicherung: Auf diese Leistungen können Sie sich verlassen

Sinnvoller Schutz. Volle Flexibilität. Vom reinen Diebstahlschutz bis zur Vollkasko für Ihr Lastenrad – Sie entscheiden, wie umfangreich Ihr Versicherungsschutz sein soll.

 

Diese Highlights sind für Sie in jedem Paket inklusive:

  • Neuwertentschädigung ohne Selbstbeteiligung
  • Wir versichern neue und gebrauchte Lastenfahrräder und E-Lastenräder ohne Altersbegrenzung, auch aus Privatkauf
  • Alle privat genutzten Lastenräder bis 25km/h sind bis 25.000 Euro können versichert werden 
  • Festes und loses Fahrrad-Zubehör, das zusammen mit Ihrem Lastenrad entwendet wurde, ist bei uns mitversichert
  • Kein Ärger im Ausland: Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit.

Das bietet Ihnen die Lastenrad-Versicherung

Ein Diebstahl ist schon ärgerlich genug, da ist es beruhigend zu wissen, dass Sie zumindest nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bei uns erhalten Sie immer eine Entschädigung zum Neuwert. Unabhängig von der Zeit zu der Ihr Lastenrad gestohlen wurde. Egal ob draußen mit einem Schloss gesichert oder zuhause eingeschlossen. 

Bei der ersten Fahrt mit dem nagelneuen Lastenrad kommen Sie auf einer Bodenwelle ins Schlingern und stürzen, sodass die zweite Fahrt direkt in die Werkstatt führt.

 

Ob Unfall, Sturz, Vandalismus oder die eigene Unachtsamkeit: Wird Ihr Lastenrad beschädigt, kommen wir für die Reparaturkosten aus. Gleiches gilt auch bei Reparaturen, die durch Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nötig werden. Außerdem sind Sie bei uns auch gegen Feuchtigkeitsschäden (Rostschäden ausgenommen) und Elektronikschäden am Akku versichert. Und sollten einzelne Teile Ihres Cargo-Bikes wie Reifen oder Bremsen in die Jahre kommen, bezahlen wir unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Instandsetzung.

Schnell zum Bäcker Brötchen holen, das Rad nur ganz kurz abgestellt und einen unachtsamen Moment später ist es weg. Das kann leider schnell passieren. 

 

Doch auch wenn Ihr Lastenfahrrad nicht mit einem Schloss gesichert war, können Sie sich auf uns verlassen. Als einziger Versicherer bieten wir für solche Fälle den Baustein „Verlieren/Verlegen“ an. Ist das Lastenrad weg, bekommen Sie den Neuwert erstattet.

Bei schönstem Wetter machen Sie mit der Familie einen Fahrradausflug. Doch nach 25 Kilometer fleißigen Tretens reißt die Kette. Die nächste Fahrradwerkstatt ist 10 Kilometer entfernt und der Rücktransport muss organisiert werden.

 

Sollte unterwegs etwas passieren, sind Sie auf der sicheren Seite. Und das europaweit. Wir organisieren bei Pannen oder Unfällen vor Ort oder einen Abschleppdienst, der Ihr Lastenrad zur nächsten Fahrradwerkstatt bringt. Außerdem haben Sie bei uns Mobilitätsgarantie. Das bedeutet, wir übernehmen die Kosten für Taxi, Bahn, oder Mietrad sowie für Ihre Weiterreise oder ein Hotel.

Alle Leistungen im Überblick

Paket S
Paket M
Paket L
Diebstahl von Fahrrad und/oder Akku
Unfall- und Sturzschäden
Verschleiß inkl. Akku, Bremsen und Reifen
Pannen- und Unfallhilfe
Verlust von ungesichertem Fahrrad mit/ohne Akku
Weitere Leistungen
unsachgemäße Handhabung und Bedienfehler
Vandalismus
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Elektroschäden am Akku
Überschwemmung und eindringende Feuchtigkeit

Lastenräder gegen Diebstahl sichern. Drei Tipps:

1
Bewahren Sie den Kaufbeleg und weitere Lastenradunterlagen immer auf und notieren Sie die Rahmennummer. Bei Diebstahl oder anderen Schäden dienen diese als Nachweis.
2
Damit Ihr Versicherungsschutz greift, ist es wichtig, dass ihr Lastenrad zum Schadenzeitpunkt nachweislich in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war.
3
Ist der Ernstfall eingetreten sollten Sie einen Schaden durch Diebstahl, Vandalismus, Verlieren oder Liegenlassen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und Ihrem Versicherer melden.

Fragen und Antworten

Ja. Sie können alle privat genutzten Lastenräder bis 25 km/h Maximalgeschwindigkeit jeder Marke im Wert ab 1.000 Euro bis 25.000 Euro versichern. Ob es ein neues oder gebrauchtes Bike ist, spielt keine Rolle.

 

Auch wenn allgemeinhin vom „E-Bike“ als Oberbegriff gesprochen wird, es gibt Unterschiede, die dafür sorgen, dass für manche Lastenfahrräder ist eine Kfz-Zulassung gesetzlich vorgeschrieben ist, für andere jedoch nicht. Denn rechtlich wird zwischen Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike unterschieden. Entscheidend ist die maximale Geschwindigkeit. 

 

  • Die meisten Lastenfahrräder gelten laut Straßenverkehrsordnung als Fahrräder. Dafür benötigen Sie keine Zulassung.
  • Ein Lastenfahrrad fällt allerdings nur unter die Kategorie Fahrrad, wenn es maximal 25 km/h fahren kann.
  • Bei höheren Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h wird eine Zulassung benötigt. Diese schnellen E-Fahrräder gelten rechtlich als Kleinkrafträder und Sie müssen im Besitz einer Betriebserlaubnis, eines Versicherungskennzeichens sowie eines Führerscheins der Klasse AM oder höher sein. Zudem besteht Helmpflicht. 

 

Sie können alle gängigen Lastenräder und Lasten-E-Bikes aller Marken versichern, die nicht zulassungs- bzw. ­versicherungspflichtig sind, sowie für deren Funktion dienende Teile (vor allem: Akku) und dazugehöriges Zubehör. Nicht versicherbar sind dagegen zulassungspflichtige Lastenräder, die als Kleinkrafträder klassifiziert sind.

Ja, in einer Police können Sie bis zu fünf Lastenräder versichern.

Egal ob Sie sich für oder gegen eine Versicherung für Ihr Lastenfahrrad entscheiden, ein solides Fahrradschloss ist ein Muss. Nur so können Sie Ihr Cargo-Bike effektiv vor Diebstahl schützen. Gute Schlösser schrecken potenzielle Diebe nämlich ab: Je stabiler ein Schloss, desto schwieriger und langwieriger ist es zu knacken. Gut gesicherte Lastenräder werden also eher verschont. Geeignet sind z. B.: Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss. Ring- oder Kabelschlösser sind weniger empfehlenswert, da sich diese schnell aufbrechen lassen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Schloss für Ihr E-Bike über ein Prüfsiegel verfügt. Vertrauenswürdige Siegel sind z. B. das des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC und das VdS-Siegel.

 

Doch wenn es um die E-Bike Versicherung geht, fragen Sie sich wahrscheinlich, welches Schloss Sie nutzen müssen, damit die Versicherung bei Diebstahl greift? Die Antwort ist simpel. Ihr E-Bike oder Pedelec sollte zum Schadenzeitpunkt nachweislich und in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert sein. Ein handelsübliches Schloss, das mit einem Schlüssel oder persönlichen Code verschlossen werden kann, reicht dafür aus. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihr Elektrorad immer an einem festen Gegenstand absperren, um es Dieben so schwer wie möglich zu machen. Ist der Akku Ihres E-Bikes mitversichert, muss dieser ebenfalls nachweislich gegen einfachen Diebstahl gesichert sein.

Versichert ist nur das Zubehör, das zum Schadenzeitpunkt fest mit dem Lastenrad verbunden war sowie das Fahrradzubehör und -gepäck, dass Sie in der Versicherungssumme angegeben haben. Loses Zubehör muss dem regelmäßigen Gebrauch des Rades dienen und mit dem Lastenrad abhandengekommen sein.

 

Versichert sind:

 

  • Teile, die sind fest mit dem Lastenrad bzw. E-Lastenfahrrad verbunden sind sowie 
  • Teile, die für regelmäßigen Gebrauch notwendig sind (z.B. Sattel, Lenker, Lampen). 
  • Teile, die mittels Schnellspanner befestigt bzw. mit dem Lastenrad fest verschraubt wurden
  • Loses Fahrradzubehör, das für den regelmäßigen Gebrauch notwendig ist (z.B. Kindersitz, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Satteltasche, aufsteckbare Beleuchtung, Flick- und Werkzeug) und zusammen mit dem Rad abhandenkommt.

Für loses Zubehör erhalten Sie eine Entschädigungsleistung in Höhe des jeweiligen Neuwerts, sofern dieses in der Versicherungssumme berücksichtigt wurde.

 

Nur teilweise, denn im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern haben Lastenräder einen wesentlich höheren Wert, der im Rahmen des üblichen Fahrraddiebstahlschutzes einer Hausrat­versicherung oft nicht abgedeckt ist. Über die Lastenrad-Versicherung sind darüber hinaus auch weitere Schäden und Leistungen mitversichert, die in der Hausrat­versicherung nicht enthalten sind.

Natürlich. Schließlich kann es auch außerhalb von Deutschland zum Verlust oder zur Beschädigung des Lastenfahrrads kommen. Unser Versicherungsschutz gilt daher weltweit und ohne zeitliche Einschränkung. Und unser Schutzbrief sichert Ihnen europaweit Pannen- und Unfallhilfe.

Nein. Sie können die Werkstatt frei wählen.

Das ist einfach erklärt: Als Versicherungssumme nennen Sie bitte den tatsächlich gezahlten Kaufpreis des Lastenrades. Haben Sie z.B. beim Kauf einen Rabatt bekommen oder das Rad in einer Sonderaktion gekauft haben, gilt der von Ihnen gezahlte Kaufpreis als Versicherungssumme, auch wenn der reguläre Marktpreis höher liegt. Zusätzlich werden sowohl die Kosten für Teile, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind, als auch loses Zubehör und Gepäck zum Zeitpunkt des Erstkaufes berücksichtigt.

 

Bei gebrauchten Lastenrädern wird der ursprüngliche Kaufpreis beim Ersterwerb als Versicherungssumme angegeben. Sollte sich dieser Betrag nicht mehr ermitteln lassen, verwenden Sie den Kaufpreis, den Sie selbst für das gebrauchte Cargo-Bike bezahlt haben, als Bemessungsgrundlage.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen auf einem herkömmlichen Fahrrad Kinder nur bis zum Alter von sieben Jahren von einem Erwachsenen im Kinderanhänger oder Kindersitz mitgenommen werden. Bei einem Lastenrad gibt es jedoch keine Altersbegrenzung mehr, hier dürfen auch Kinder über sieben Jahre mitfahren.

 

Die STVO erlaubt den Transport ohne Altersbegrenzung unter folgenden Bedingungen:

 

  • Die fahrende Person ist über 16 Jahre alt.
  • Das Lastenrad ist hinsichtlich passender Sitze, Radverkleidungen, Tragfähigkeit etc für den Personentransport geeignet. 

Ob ein Lastenrad für den Personentransport geeignet ist, hängt damit von Konstruktion und Ausrüstung ab. In der Straßenverkehrsordnung Paragraph 21, Absatz 3 wird dies genau erklärt:

„Auf Fahrräder dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alte Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.“

 

 

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