Hausrat­versicherung

  • Beschädigten Hausrat zum Neuwert ersetzen
  • Abgesichert auch bei grober Fahrlässigkeit 
  • Fahrräder, Elementarschäden, Glasbruch und Smart Home Risiken mitversichern
Frau sitzt lachend im Sessel im Wohnzimmer

In Ihrem Zuhause befinden sich viele Gegenstände, die Ihnen lieb und teuer sind: der neue Flachbildfernseher, Ihr geliebter Silberschmuck, die schöne Wohnzimmereinrichtung. Doch was ist, wenn es brennt oder jemand in Ihre Wohnung einbricht? Dann springt unsere Hausrat­versicherung ein und entschädigt Ihre zerstörten oder beschädigten Sachen zum Neuwert. Sichern Sie Ihre Lieblingsstücke jetzt mit günstigen Beiträgen ab.

Überblick: Diese Schäden deckt unsere Hausratversicherung ab

  • Die Hausrat­versicherung ersetzt alle Gegenstände, die z. B. durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Raub beschädigt wurden – und das zum Neuwert
  • Den umfassendsten Schutz erhalten Sie mit einem Versicherungsbaustein, der auch Elementarschäden wie Erdbeben, Starkregen oder Überschwemmungen abdeckt.
  • Versichert sind alle beweglichen Dinge Ihres Haushalts, die nicht fest mit dem Boden oder der Wand verbunden sind. Das gilt auch für Gegenstände im Keller, Garten, in der Garage oder in anderen Nebenräumen.
  • Unser Versicherungsschutz greift weltweit, auch wenn Sie auf Reisen sind. Alle Gegenstände sind unterwegs durch die sogenannte Außen­versicherung abgedeckt: Kleidung, Elektronik und Gepäckstücke selbst.
  • Flexibel und unkompliziert: Wählen Sie den passenden Tarif aus, erweitern Sie Ihren Schutz individuell mit Zusatzbausteinen und schließen Sie Ihre Hausrat­versicherung einfach online ab.

Profitieren Sie von unseren Vorteilen – für den garantiert besten Schutz

Leistungsumfang ab Vertragsabschluss

Wenn Sie zu uns wechseln, profitieren Sie sofort von unseren Mehrleistungen – selbst dann, wenn Sie noch woanders versichert sind. Selbstverständlich ohne Zusatzkosten.
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Upgrade für Versicherungsschutz

Die Leistungen Ihrer alten Hausrat­versicherung gelten auch im neuen Vertrag. Ihr Bonus: Unsere Leistungen kommen automatisch hinzu.

Individuell bestens abgesichert

Kein Haushalt ist wie der andere – passen Sie den Versicherungsschutz mit unseren Zusatzbausteinen individuell an Ihre persönliche Situation an.

Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Schauen Sie sich einmal in Ihrer Wohnung um: Sicherlich sind mit vielen Gegenständen besondere Erinnerungen verbunden. Wenn diese Dinge verloren gehen, kann Ihnen niemand den emotionalen Wert ersetzen. Erschwerend kommen die Berge an Rechnungen hinzu, die Sie für Neuanschaffungen oder Reparaturen bezahlen müssen.

Wir können Ihnen nicht alles ersetzen. Unsere Hausrat­versicherung schützt Sie in so einem Fall zumindest vor der finanziellen Zusatzbelastung. Sie übernimmt alle Kosten, die zum Beispiel durch Einbruch, Feuer oder Wasserschäden entstehen – zum Neuwert und ohne Selbstbeteiligung. Sie müssen sich auch keine Gedanken über die Höhe der Versicherungssumme machen: Dank Unter­versicherungsverzicht deckt die Versicherung die Schäden an Ihrem Hausrat im vollen Umfang ab. Der Schutz greift sogar dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

Mit der Hausratversicherung Ihr Hab und Gut absichern

Was gehört eigentlich alles zu einem Hausrat? Grundsätzlich gilt: alle beweglichen Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld, Wertsachen und Haustiere sind ebenso mitversichert. Einige Beispiele:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Lampen, Sofas und Dekorations-Artikel
  • Elektronische Groß- und Kleingeräte wie Fernseher, Waschmaschine und Table
  • Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Sparbücher
  • Arbeitsgeräte und Werkzeuge
  • Textilien wie Kleidung
  • Sportgeräte, Musikinstrumente und Spielsachen
  • Gartenmöbel und -geräte 
  • Lebensmittel, Medikamente und weitere Verbrauchsgüter
  • Artgerecht in der Wohnung gehaltene Haustiere, wie Katzen oder Fische
Infografik mit einer Übersicht, was die Hausratversicherung absichert.

Schon gewusst? Eine Hausrat­versicherung übernimmt auch Schäden an Dingen, die Sie beruflich nutzen – und die durch Ihren Arbeitgeber gestellt werden. Dazu gehören z. B. Werkzeugkästen, Arbeitslaptops oder auch Headsets.

Leistungen und Tarife der Hausratversicherung

Pur
ab 1,95 € im Monat
Basis
ab 3,09 € im Monat
Premium
ab 4,31 € im Monat
Unbegrenzter Versicherungsschutz zum Neuwert bei korrekter Angabe der Wohnfläche
Unter­versicherungsverzicht bei korrekter Quadratmeterangabe
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
bis 2.500 €
bis 10.000 €
Feuer
Ruß-, Rauch-, Schmor- und Sengschäden
2.000 €
Überspannungsschäden durch Gewitter
1.000 €
Schäden durch Explosion oder Implosion
Schäden an Gefrier-/ Tiefkühlgut durch Stromausfall
Leitungswasser
Aquarien, Wasserbetten, Zimmerspringbrunnen, Wassersäulen
Fußbodenheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen
Flüssigkeitsverlust (Gas, Wasser, Öl) infolge Rohrbruchs
Einbruchdiebstahl/ Diebstahl
Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl
Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück inklusive Balkon, Loggia, Terrasse, Gemeinschaftsraum und Treppenhaus
5.000 €
Taschen- und Trickdiebstahl
1.000 €
Vermögensschaden durch Diebstahl von Zahlungsmittel- und Anmeldedaten z.B. durch Phishing und Pharming
500 €
1.000 €
Diebstahl am Arbeitsplatz, aus Kfz, Krankenzimmern, Dachboxen, von Kinderwagen, uvm.
1.000 €
Sturm und Hagel
Sturm-/ Hagelschäden auch außerhalb des Gebäudes/der Wohnung auf dem versicherten Grundstück (z.B. Trampolin oder Gartenmöbel)
5.000 €
Weitere Leistungen
Mobildeckung/ Außen­versicherung
Weltweiter Versicherungsschutz
3 Monate
6 Monate
zeitlich unbegrenzt
Entschädigungsgrenze
75 €/ qm
150 €/ qm
500 €/ qm
Hausrat in Zweitwohnungen und Feriendomizilen
3 Monate
6 Monate
Wertsachen
Entschädigungsgrenze insgesamt (bitte beachten Sie, dass besondere Entschädigungsgrenzen gibt - s. unten)
75 €/ qm
150 €/ qm
500 €/ qm
Bargeld außerhalb eines Tresors, Safers o.ä., max.
500 €
2.000 €
4.000 €
Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden außerhalb eines Tresors, Safes o.ä., max.
500 €
5.000 €
10.000 €
Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Medaillen, Sachen, aus Gold/Platin außerhalb eines Tresors, Safes o.ä., max.
5.000 €
30.000 €
40.000 €
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Silber und Antiquitäten, max.
75 €/ qm
150 €/ qm
250 €/ qm
Inhalt von Kundenbankschließfächern bis zu der Enschädigungsgrenze der Wertsachen
Versicherte Kosten
Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
75 €/ Tag bis 100 Tage
150 €/ Tag bis 100 Tage
500 €/ Tag bis 365 Tage
Transport- und Lagerkosten
bis 100 Tage
bis 100 Tage
bis 365 Tage
Beseitigung von Rohrverstopfungen
Kosten für Aufräumung, Abbruch, Entsorgung
Schlossänderungskosten und Kosten für Bewachung bis zu 72 Stunden sowie Bewegungs- und Schutzkosten
Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Umzugskosten bei Unbewohnbarkeit
2.500 €
Optionale Zusatzbausteine
Elemantarschäden, Unterwegs, Fahrraddiebstahl, Smart Home, Glasschäden, Cyber

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA ersetzt Ihr gesamtes Hab und Gut, wenn es durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wurde. Dazu zählen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Ein paar Beispiele gefällig?

Bei einem Gewitter schlägt der Blitz ein und der Strom fällt aus. Nach kurzer Zeit geht das Licht wieder an – der Fernseher hingegen nicht mehr. Es gab einen Überspannungsschaden. Wenn es brennt, der Blitz einschlägt oder ein Akku explodiert, können Sie sich auf Ihren Versicherungsschutz verlassen.

Ein heftiger Hagel-Sturm tobt vor Ihrem Fenster. Das Unwetter ist nach ein paar Stunden vorüber, der Gartentisch auf Ihrer Terrasse jedoch zerstört. Hagelkörner haben die Glasplatte beschädigt. Bei Sturm und Hagel deckt die Versicherung direkte Schäden an Ihrem Hausrat im Garten ebenfalls ab. 

In der Küche läuft unbemerkt die Spülmaschine aus und setzt alles unter Wasser. Als Sie es bemerken, sind Ihre Küchenmöbel bereits ruiniert. Wenn Leitungswasser ungewollt austritt, deckt die Hausrat­versicherung die entstandenen Schäden ab – egal, ob ein Rohr bricht oder das Aquarium ausläuft. 

Als Sie etwas aus dem Keller holen wollen, ist der Schreck groß. Jemand hat das Kellerabteil aufgebrochen und Ihre gesamte Snowboard-Ausrüstung gestohlen. Auch bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus kommt die Versicherung für den finanziellen Schaden auf. Die Premium Diebstahl-Erweiterung schützt sogar vor Taschendiebstahl oder Identitätsmissbrauch im Internet.

In Ihrer Wohnung gibt es einen Kabelbrand. Da sie danach unbewohnbar ist, müssen Sie fürs erste in einem Hotel übernachten. Die Hausrat­versicherung deckt auch verschiedene Kosten, die in der Folge des Schadens entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie ein neues Schloss benötigen oder Aufräumarbeiten bezahlen müssen. 

Zusatzleistungen der Hausratversicherung von SIGNAL IDUNA

Mit den Zusatzbausteinen schneiden Sie Ihren Schutz passgenau auf Ihren Hausrat und Ihre Bedürfnisse zu. So zahlen Sie ausschließlich für Leistungen, die zu Ihnen passen und sichern alles individuell ab, was Sie besitzen.

Elementarschäden

Schützen Sie Ihren Hausrat für den Fall vor Schäden durch elementare Naturereignisse mit einer Elementar­versicherung. So sind Sie zum Beispiel bei Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen abgesichert.

Unterwegs

Sichern Sie persönliche Gegenstände bis 5.000 € auf Reisen und unterwegs ab. Was Sie aus dem Hausrat dabeihaben (wie Laptop, Koffer oder Kleidung) ist z. B. gegen Verlust oder Diebstahl abgesichert.

Fahrraddiebstahl

Versichern Sie Ihr Fahrrad Tag und Nacht gegen Diebstahl – auch außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks. Je nach Bedarf kann die Versicherungssumme zwischen 1.000 € und 10.000 € betragen.

Smart Home

Mit diesem Baustein schützen Sie Ihre vernetzte Smart-Home Technik. Dazu zählen Gegenstände des Hausrats wie der Smart-Kühlschrank oder -Backofen, aber auch Fernbedienungen oder Computer.

Glasschäden

Versichern Sie Ihre Gebäude- oder Möbelverglasung sowie Ihr Ceranfeld, und Ihre Duschkabine bei Glasbruch.

Cyberrisiken

Schützen Sie sich auch im Internet vor Gefahren — z. B. Missbrauch Ihrer Identitätsdaten, Hacking, Cyber-Mobbing, Schadsoftware oder Betrug beim Online-Kauf.
Online-Schule, Technologie, Familienkonzept. Glückliche Eltern, die ihren Kindern helfen, zu Hause zu lernen
Smart-Home-Baustein: Was ist das?

Der Baustein „Smart Home“ versichert Ihre losen, vernetzten und internetfähigen Geräte sowie die Haustechnik, die in Ihr Smart Home eingebunden ist. Sie genießen eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass nicht nur die in der Hausrat­versicherung versicherten Gefahren (z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl) abgedeckt sind, sondern auch darüber hinaus. Wir ersetzen Ihr Gerät zum Neupreis (Versicherungssumme: 5.000 €/Jahr). Beachten Sie bitte, dass Sie den Smart-Home-Baustein nur als Ergänzung zum Basis- oder Premium-Tarif abschließen können. Zudem fällt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent oder mindestens 150 Euro an. 

  • Versicherte Geräte: z. B. Smartphone, Tablet, Computer, Smart-TV, Kamera, Spielekonsole, Smartwatch sowie smarte Haushaltsgeräte

  • Versicherte Gefahren: z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Hacking, Fall-, Bruch- und Feuchtigkeitsschäden

Geltungsbereich: Wo ist der Hausrat versichert?

Gilt der Schutz Ihres Hab und Guts nur in den eigenen vier Wänden? Mit einer Hausrat­versicherung schützen Sie alle Gegenstände, die sich innerhalb des versicherten Wohnraums befinden. Dazu zählen neben Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung auch Kellerabteile, Gartenhäuschen oder die Garage. Ebenso sind zum Beispiel Balkonmöbel bei einem Hagelschaden mitversichert. Der Versicherungsschutz greift sogar in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind also ebenfalls abgedeckt, auch wenn Sie sich einen Waschkeller mit Ihren Nachbarn teilen.

Die Hausrat­versicherung gilt außerdem:

  • Unterwegs und weltweit auf Reisen
  • Wenn Sie umziehen – zwei Monate lang in der neuen und alten Wohnung gleichzeitig
  • In verschließbaren Gemeinschaftsräumen, zum Beispiel einem Fahrradkeller
  • Wenn Sie unterwegs bedroht und beraubt werden
  • In Sportstätten, Ihrer Ferienwohnung oder im Wohnwagen

Gut zu wissen: Wann zahlt die Hausratversicherung, wann nicht?


In diesen Fällen greift die Hausrat­versicherung:
  • Der Blitz schlägt ein und es entsteht eine Überspannung, wodurch der Kühlschrank kaputt geht.

  • Ein starker Sturm beschädigt die Gartenmöbel auf der Terrasse.

  • Nach einem Brand ist die Wohnung unbewohnbar und Sie müssen im Hotel übernachten.

  • Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche unter Wasser und beschädigt Möbel, Küchengeräte und sämtliche Nahrungsvorräte.

  • Eine brennende Kerze verursacht ein Feuer und beschädigt große Teile der Wohnzimmereinrichtung, bevor der Brand gelöscht werden kann.

  • Ein Sturm drückt das Fenster auf und es hagelt in die Wohnung – dabei werden ein Teppich und Möbel ruiniert.

  • Hacker greifen die Zugangsdaten zum Online-Banking ab und leeren das Konto.

  • Während eines Spaziergangs stehlen Taschendiebe den Geldbeutel aus dem Rucksack (gilt nicht bei allen Tarifen).


In diesen Fällen greift die Hausrat­versicherung nicht:
  • Ihre Katze zerkratzt die Polstermöbel.

  • Sie wohnen in einer bereits möblierten Wohnung und die beschädigten Möbel gehören Ihnen nicht.

  • Beim Wohnungsputz fällt der Eimer mit Putzwasser um und läuft über den Fernseher.

  • Sie beschädigen absichtlich Ihre Einrichtung.

Wichtige Unterschiede zu anderen Versicherungen

Wann zahlt welche Versicherung? Nicht immer greift der Schutz der Hausrat­versicherung. Wann welche Versicherung greift, sehen Sie in unserer Übersicht.

Wenn Sie selbst einen Schaden bei jemand anderem verursachen, zahlt Ihre Haftpflicht­versicherung. Abgedeckt werden Schäden an Gegenständen, Personen und Vermögen.

 

Wenn Sie zum Beispiel das Handy einer Freundin fallen lassen, ersetzt Ihre Privathaftpflicht das Gerät – allerdings zum aktuellen Zeitwert. Im Gegensatz dazu greift die Hausrat­versicherung, wenn eigene Gegenstände beschädigt werden. Geht also bei einem Wasserrohrbruch in Ihrer Wohnung Ihr eigenes Smartphone kaputt, ist das ein Fall für die Hausrat­versicherung. Sie übernimmt die Kosten vollständig zum Neuwert.

Die Wohngebäude­versicherung sichert vom Dach bis zur Kellertür alles ab, was ein fester Bestandteil eines Gebäudes ist. Darin unterscheidet sie sich von der Hausrat­versicherung, die Schäden an beweglichen Gegenständen des Haushalts abdeckt.

 

Die Wohngebäude­versicherung schützt ebenfalls vor Schäden, die durch Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser verursacht wurden. Wird der Boden im Badzimmer Ihres Einfamilienhauses beschädigt, weil ein Rohr in der Wand geplatzt ist, übernimmt die Wohngebäude­versicherung die Kosten für den Schaden.

Auch Ihr Fahrrad zählt zum Hausrat – solange es sich in Ihren versicherten Räumen befindet. Wenn Diebe in Ihr Kellerabteil einbrechen und das Fahrrad stehlen, ist es ein Fall für die Hausrat­versicherung. Das gilt für alle Fahrräder, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Allerdings greift der Schutz nicht mehr, wenn Sie unterwegs sind. Bei hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes empfiehlt sich daher womöglich eine Fahrrad­versicherung.

 

Bei SIGNAL IDUNA können Sie zwischen zwei Optionen wählen: Entweder erweitern Sie Ihre Hausrat­versicherung mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl und sichern Ihr Bike gegen Diebstahl inklusive Fahrradzubehör ab. Oder Sie schließen eine Fahrrad­versicherung ab, die unabhängig von Ihrer Hausrat­versicherung gilt. Das rentiert sich vor allem dann, wenn Sie auch weitere Kosten abdecken wollen. So übernimmt eine Fahrrad­versicherung zum Beispiel auch kostspielige Reparaturen, Pannen oder Verschleiß.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Bei uns können Sie den Preis für Ihre Hausrat­versicherung individuell bestimmen. Sie zahlen nur die Leistungen, die Sie wirklich brauchen. Egal ob sie Ihren Kühlschrank oder ein hochwertiges Rennrad absichern wollen – Sie gestalten den Preis flexibel und ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Diese Faktoren beeinflussen den Preis Ihrer Versicherung:

Die Versicherungssumme ist die maximale finanzielle Entschädigung, die Ihnen Ihr Versicherer im Schadenfall zahlt. Die Höhe dieser Summe finden Sie üblicherweise im Versicherungsschein der Hausrat­versicherung. Wenn Sie eine Hausrat­versicherung bei SIGNAL IDUNA abschließen, müssen Sie keine Versicherungssumme vereinbaren. Geben Sie lediglich die Wohnfläche in Quadratmetern an und profitieren Sie vom unbegrenzten Versicherungsschutz mit automatischem Unter­versicherungsverzicht. Dieser garantiert, dass SIGNAL IDUNA Ihnen den Schaden in vollem Umfang zum Neuwert ersetzt.

Da in Großstädten in der Regel häufiger Schäden auftreten als auf dem Land, kostet eine Versicherung für den Hausrat dort meist mehr.

Je länger Ihr Vertrag läuft, desto geringer kann der Betrag für die Hausrat­versicherung werden. Bei mehrjähriger Vertragsdauer kann z. B. auch ein Dauernachlass gewährt werden.

 

Übrigens: Die Hausrat­versicherung gilt pro Haushalt – nicht pro Person. Überprüfen Sie Ihre Versicherungen, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben oder als Paar in eine gemeinsame Wohnung ziehen. So vermeiden Sie unnötige Kosten.

Preisbeispiele für die Kosten einer Hausratversicherung

1,95 €
monatlich
  • Tarif-Variante Pur 
  • 40 qm Wohnung in 58507 Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen) 
  • Zusatzbausteine: Keine 1-Jahres-Vertrag ohne generellen Selbstbehalt
9,12 €
monatlich
  • Tarif-Variante Basis 
  • 51 qm Wohnung in 20359 Hamburg (Hamburg) 
  • Zusatzbaustein: Fahrraddiebstahl mit 3.000 € 
  • 3-Jahres-Vertrag ohne generellen Selbstbehalt
7,36 €
monatlich
  • Tarif-Variante Premium
  • 72 qm Wohnung in 76646 Bruchsal (Baden-Württemberg)
  • Zusatzbaustein: Elementarschäden (Selbstbehalt: 250 €)
  • 3-Jahres-Vertrag ohne generellen Selbstbehalt

Fragen und Antworten

Natürlich können Sie Ihre bestehende Hausrat­versicherung bei einem Umzug problemlos mitnehmen. Wichtig ist nur, dass Sie den Versicherer darüber informieren, dass Sie umgezogen sind. Denn durch eine neue Wohnung verändern sich die Bedingungen – wie zum Beispiel Anschrift oder Wohnfläche. Eventuell muss Ihre Hausrat­versicherung an die neue Wohnsituation angepasst werden.

 

Übrigens: Bei einem Umzug sind vorübergehend beide Wohnungen versichert. Bei uns gilt der doppelte Schutz für maximal zwei Monate. Sobald Sie komplett in Ihrem neuen Zuhause angekommen sind, sollten Sie den Vertrag umgehend aktualisieren. 

Wenn ein Schaden durch Unvorsichtigkeit entsteht, kürzen manche Versicherungen die Entschädigungssumme. Etwa, wenn Sie ein gekipptes Fenster übersehen, bevor Sie in den Urlaub fahren oder die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen. 

 

Bei SIGNAL IDUNA müssen Sie sich deswegen keine Sorgen machen. Wir garantieren auch dann den Versicherungsschutz, wenn Schäden fahrlässig oder sogar grob fahrlässig herbeigeführt wurden – und zwar in allen Tarifen.

 

Je nachdem, welchen Tarif Sie gewählt haben, variiert die maximale Obergrenze:

  • Tarif Pur: 2.500 Euro
  • Tarif Basis: 10.000 Euro
  • Tarif Premium: unbegrenzt

 

Wichtig: Das gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Obliegenheiten (z. B. vertraglich vereinbarte Beitragszahlung, Schadenmeldung oder korrekte Angabe der Wohnfläche) verletzen oder Sicherheitsvorschriften bewusst missachten.

Bei uns ist Ihr Hausrat auf Reisen im In- und Ausland versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Entschädigungsgrenze und die Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland sind abhängig vom Tarif:

  • Tarif Pur: 3 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 75 €/qm
  • Tarif Basis: 6 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 150 €/qm
  • Tarif Premium: zeitlich unbegrenzter Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 500 €/qm

 

Im Premium Tarif ist auch der Hausrat in Ihrer Ferienwohnung mitversichert. Sollten Sie eine Ferienimmobilie im Ausland besitzen, empfehlen wir Ihnen diesen Tarif. 

Der Schutz Ihres Hausrats greift auch in Zweitwohnungen, Sportstätten, Wochenend- oder Ferienhäusern. Ihr Hausrat ist für die Dauer Ihres Aufenthalts mitversichert. Beachten Sie jedoch, dass der Schutz unter Umständen nur zeitlich begrenzt gilt. 

 

Wie lange der Versicherungsschutz greift, hängt von Ihrem Tarif ab: 

  • Pur: 3 Monate 
  • Basis: 6 Monate 
  • Premium: zeitlich unbegrenzt 

 

Sollten Sie sich zum Beispiel regelmäßig über einen längeren Zeitraum in Ihrer Zweitwohnung aufhalten, kann sich der Premium-Tarif für Sie rentieren. 

Sie können Ihre Hausrat­versicherung mit dem Baustein "Smart Home" ganz einfach erweitern. Der Baustein bietet Schutz für Ihre losen, vernetzten und internetfähigen Geräte sowie für Smart Home-Haustechnik, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Hierunter fallen zum Beispiel: Smartphones, Computer und smarte Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank.

Ja. Über die Außen­versicherung besteht auch weltweiter Schutz für den Hausrat auf Reisen im Hotelzimmer, in Wohnwagen/-mobilen sowie in verschlossenen Räumen und Abteilen auf Schiffen, in Bahnen und Bussen. Der Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz ist hingegen nur über unseren Premium-Tarif abgedeckt. 

 

Die Entschädigungsgrenze für Schäden und die Dauer des Versicherungsschutzes sind abhängig vom Tarif: 

  • Tarif Pur: 3 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 75 €/qm 
  • Tarif Basis: 6 Monate Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 150 €/qm 
  • Tarif Premium: zeitlich unbegrenzter Schutz, die Entschädigungsgrenze beträgt 500 €/qm. 

Wenn Sie Ihre Wertsachen wie Bargeld in verschlossenen Wertschutzschränken (verschließbarer Tresor oder Stahlschrank) aufbewahren, sind sie ebenfalls mitversichert. Die Entschädigungsgrenze ist abhängig vom gewählten Tarif und berechnet sich pro Quadratmeter. Bewahren Sie Ihr Bargeld außerhalb von Wertbehältnissen auf, zahlt die Versicherung bis zu einer festgesetzten Versicherungssumme.  

 

Folgende Entschädigungsgrenzen gelten für Bargeld innerhalb bzw. außerhalb eines Wertschutzschrankes: 

  • Pur: 75 €/m² bzw. 500 € 
  • Basis: 150 €/m² bzw. 2.000 € 
  • Premium: 500 €/m² bzw. 4.000 € 

Wenn Ihr Hausrat mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme, sind Sie unterversichert. Kommt es zu einem Totalschaden Ihres Hausrats, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.

 

Mit einem Unter­versicherungsverzicht sichern Sie sich dagegen ab, da diese Kürzung von vornherein ausgeschlossen wird. Bei SIGNAL IDUNA genießen Sie unbegrenzten Schutz bei der Hausrat­versicherung. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie die Wohnfläche in Quadratmetern korrekt angeben. 

 

Wenn Ihr Fahrrad bei einem Einbruch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Keller gestohlen wird, zahlt die Hausrat­versicherung. Darüber hinaus können Sie in unserer Hausrat­versicherung Ihr Fahrrad optional mit der Zusatzleistung "Fahrraddiebstahl" auch außerhalb Ihrer Wohnung versichern. Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Ihr Fahrrad unterwegs gestohlen wird. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrrad mit einem Schloss sichern.  

 

Besonders: Unser Schutz für Ihr Fahrrad gilt Tag und Nacht und beinhaltet auch Kostenübernahmen für Zubehör wie Fahrradkorb oder Kindersitz, falls dieses mit dem Fahrrad gestohlen wird. 

 

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wird, sollten Sie den Diebstahl innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei anzeigen. Durch Vorlage der Anzeige bei Ihrer Versicherung machen Sie Ihren Versicherungsanspruch geltend. 

 

Tipp: Machen Sie Fotos vom Tatort und behalten Sie das aufgebrochene Schloss als Beweismittel.  

Mit der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA sichern Sie auch alle Gegenstände im Homeoffice ab. Dazu gehören beruflich genutzte Arbeitsgeräte wie Laptops oder Headsets und Büromöbel wie Schreibtisch und Stühle. 

Grundsätzlich zählt bei der Hausrat­versicherung die Wohnfläche. Ob sich Ihr Hausrat in einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus befindet, ist nicht relevant. Wenn Sie jedoch ein Einfamilienhaus besitzen, sollten Sie auf einige Punkte im Versicherungsvertrag achten. 

 

Denn nicht in jedem Tarif sind beispielsweise Gartenmöbel, Gartengeräte oder der Grill mitversichert. Auch wenn Sie größere Glasflächen besitzen – etwa einen Wintergarten – könnte der Zusatzschutz einer Glas­versicherung für Sie interessant sein. 

Eine der wichtigsten Angaben bei einer Hausrat­versicherung ist die Wohnfläche. Deshalb sollte sie genau ermittelt werden. Die gesamte Wohnfläche ist die Summe der Quadratmeter aller Räume des Hauses oder der Wohnung, die privat genutzt werden. Räume, die rein beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnfläche. Eine Ausnahme bilden Räume, die nur über die Wohnung betreten werden können, z. B. ein Arbeitszimmer. 

 

Balkone und Terrassen sowie Garagen und Kellerflächen sind ebenfalls Teil der Wohnfläche, wenn sie zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Gemeinschaftskeller oder Dachterrassen zur allgemeinen Verfügung zählen nicht dazu. 

 

Als Grundlage zur Ermittlung der Wohnfläche kann eine Berechnung des Vermieters, Hausvorbesitzers oder Architekten genutzt werden. 

Wenn das Glas eines Aquariums bricht, können Sie den Schaden über den Zusatzbaustein Glas geltend machen. Wenn durch ein defektes Aquarium ein Wasserschaden entsteht und das austretemde Wasser die Einrichtung beschädigt, besteht hierfür Schutz über die Hausrat­versicherung. Nicht mitversichert ist jedoch der Inhalt des Aquariums – wenn die Aquariumsbewohner durch den Wasserverlust zu Schaden kommen.  

Handys und Smartphones gehören ebenfalls zum Hausrat und damit zu den versicherten Gegenständen. Wird das Smartphone zu Hause beschädigt oder aus der Wohnung gestohlen, ist es über die Hausrat­versicherung geschützt.

 

Gut zu wissen: In einigen Tarifen greift unsere Absicherung gegen Trick- und Taschendiebstahl sogar bei einfachem Diebstahl. Hier sind auch Handys inbegriffen. Lesen Sie mehr zum Thema: Was übernimmt die Hausrat­versicherung im Fall von Diebstahl?

 

Noch umfangreicheren Schutz bietet der Zusatzbaustein Smart Home. Dieser schützt z. B. bei Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Feuchtigkeitsschäden.

Eine Hausrat­versicherung gilt für die gesamte Hausgemeinschaft – also auch für Kinder, die mit im Haushalt leben. Der Versicherungsschutz greift selbst dann, wenn ein Kind auszieht, um zu studieren, den Bundesfreiwilligendienst abzuleisten oder ein freies soziales Jahr einzulegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder in einem Studentenwohnheim oder einer eigenen Wohnung leben. Solange sie nicht vollständig aus dem Elternhaus ausgezogen sind und kein eigener Erstwohnsitz angemeldet wurde, sind Kinder bei der elterlichen Hausrat­versicherung mitversichert. 

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