Pflegeangebote

Hier finden Sie Informationen und Hilfestellung, sowie Angebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Gemeinsam mit unseren Servicepartnern unterstützen wir Sie in Ihrer Pflegesituation.

Die Pflegeangebote der SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt

Ein lachender junger Mann schiebt einen fröhlichen älteren Herrn im Rollstuhl.

 

Ein plötzlich eingetretener Pflegefall stellt viele Betroffene vor neue Herausforderungen im Alltag. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige häufen sich Fragen rund um die Themen Antragstellung, die optimale Gestaltung des Pflegealltags und Unterstützungsmöglichkeiten für die Angehörigen. Wir bieten Ihnen Informationen, digitale Services und Ansprechpartner für Ihre individuelle Pflegesituation.

Wissenswertes zum Pflegeantrag

Seniorin sitzt am Laptop

 

Bevor Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflege­versicherung gestellt werden. Erfahren Sie, wie Sie einen Antrag richtig stellen, welche Unterlagen zur Begutachtung benötigt werden und welche Schritte Sie bei einer Begutachtung durchlaufen.

Sie oder Ihre Angehörigen können den Antrag schnell, digital und kostenlos über unseren Servicepartner edith.care stellen (Personen ab 18 Jahre). Mit edith.care werden Sie in wenigen Minuten durch den Antragsprozess geleitet und ihr Antrag wird im Anschluss digital an SIGNAL IDUNA übermittelt. Laden Sie sich alternativ zur Antragsstellung über edith.care das Formular „Antrag auf Pflegeleistungen“ herunter. Anträge für Kinder unter 18 Jahre können aktuell nur schriftlich gestellt werden. Die private Pflegeberatung „compass“ kann Sie zusätzlich zum grundsätzlichen Antragsprozess beraten.


Ein Erstantrag auf Eilstufung in einen Pflegegrad kann nur unter bestimmten Voraussetzungen während eines Krankenhausaufenthalts gestellt werden (z. B. ein Pflegebett ist bei der Entlassung in die häusliche Pflege erforderlich).

 

Hier finden Sie alle weiteren Informationen:
Digitale Antragstellung über edith.care
Beratung durch compass private pflegeberatung

Nach dem Antragseingang bei der Versicherung beauftragt diese den medizinischen Dienst “Medicproof” mit der Feststellung eines Pflegegrades. Zur Terminabsprache meldet sich vorab ein Gutachter bei Ihnen oder Ihrer Kontaktperson.

 

Die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. hat vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 insgesamt 11.370 Gutachten bei MEDICPROOF in Auftrag gegeben. Davon sind 69,4 % (25-Arbeitstage-Frist) und 57,6 % (verkürzte Fristen) fristgerecht bearbeitet worden.  

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Zur Medicproof Webseite

Die Begutachtung findet situationsabhängig im häuslichen Umfeld, in der Pflegeeinrichtung oder per Telefoninterview statt. Danach wird ein Pflegegutachten erstellt und der Pflegegrad ermittelt. Eine grobe Einschätzung zu der Höhe Ihres Pflegegrades können Sie mit dem Pflegegradrechner von “pflege.de” erhalten.

 

Die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. hat vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 insgesamt 7.730 fristrelevante Gutachten bei MEDICPROOF in Auftrag gegeben. Davon sind 49,3  (25-Arbeitstage-Frist) und 37,8% (verkürzte Fristen) fristgerecht bearbeitet worden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Begutachtung
Allgemeine Informationen zu den Pflegegraden
Pflegegradrechner von pflege.de

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Es handelt sich um Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 der niedrigste ist und Pflegegrad 5 der höchste. Diese unterteilen sich nach dem Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der Person. Die Höhe des festgestellten Pflegegrades bedingt teilweise die Höhe der Kosten, die aus der Pflege­versicherung erstattet werden können. Eine voraussichtliche Einschätzung Ihres Pflegegrades können Sie mit dem Pflegegradrechner von "pflege.de" erhalten.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Allgemeine Informationen zu den Pflegegraden
Pflegegradrechner von pflege.de

Pflegeleistungen beantragen

Für alle Geld- und Sachleistungen rund um die Pflege können Sie oder Ihre Angehörigen schnell und einfach einen Antrag digital einreichen. Dieses Antragsverfahren wird Ihnen über unseren Servicepartner edith.care zur Verfügung gestellt.

Den Pflegealltag gestalten

Großvater gießt mit seinem Enkel Blumen

 

Informieren Sie sich über die vielen Organisationsformen zur reibungslosen Gestaltung der Pflege. Zusätzlich erfahren Sie, welche Kosten von der Pflege­versicherung erstattet werden und erhalten hilfreiche Tipps zu den Themen Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.

Es gibt verschiedene Anbieter und Angebote für die häusliche Pflege. Neben einer privaten Pflegeperson können auch ein ambulanter Pflegedienst, ein Betreuungsdienst, eine Tagespflege oder weitere Anbieter zur Alltagsunterstützung bei Ihnen zum Einsatz kommen. Bei “pflegeberatung.de” erhalten Sie einen schnellen Überblick von zugelassenen Anbietern in Ihrer Nähe. Falls Sie eine individuelle Vermittlung von ambulanten Pflegeangeboten wünschen, kontaktieren Sie gerne unseren Partner “ARZ.care”.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Sollte die Pflege nicht zu Hause, sondern in einer vollstationären Pflegeeinrichtung durchgeführt werden, kann Ihnen unser Partner “ARZ.care” innerhalb von 48 Stunden einen wohnortnahen Pflegeheimplatz in Deutschland vermitteln. Eine Übersicht über Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe erhalten Sie auch auf “pflegeberatung.de”.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht notwendigerweise dauerhaft, denn der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Verringert sich die Selbstständigkeit oder nehmen weitere Fähigkeiten ab, sollten Sie eine Höherstufung bei der Pflege­versicherung beantragen. In diesem Fall wird im Rahmen einer erneuten Begutachtung ein neues Pflegegutachten erstellt. Möchten Sie einen Höherstufungsantrag stellen, ist dies schnell und unkompliziert über „edith.care“ möglich. Sie können alternativ das Formular „Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades“ herunterladen und ausfüllen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Wir bieten Ihnen und Ihren Angehörigen eine kostenfreie und unabhängige Beratung zu allen allgemeinen Pflegethemen durch "compass private pflegeberatung" an. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch vor Ort durchgeführt werden. Wünschen Sie eine kurzfristige und individuelle Beratung zu Themen wie der Vermittlung und Organisation von Pflegediensten, Pflegeheimplätzen, Haushaltshilfen und anderen Services? Dann rufen Sie bei unserem Servicepartner “ARZ.care” an. Dieser berät Sie kostenfrei auch zu der Pflege von speziellen Krankheitsbildern (z. B. Demenz) und zu weiteren Themen wie z. B. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Die Pflegeart wird durch den Ort der Pflegetätigkeit (z. B. häusliche oder vollstationäre Pflege) und durch die Personengruppe, die die Pflege durchführt, beeinflusst. Abhängig von der Pflegeart können unterschiedliche Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Der medizinische Dienst “Medicproof” stellt diesen bei einer Begutachtung fest.

Pflegesachleistungen
Es wird ein anerkannter Pflegedienst genutzt, der körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Unterstützung bei der Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Beaufsichtigung) oder Hilfen bei der Haushaltsführung durchführt. Sie können diese Leistung nutzen, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben. Bei Pflegegrad 1 erfolgt die Erstattung über den Entlastungsbetrag. Die Rechnung reichen Sie bei der Pflege­versicherung zur Prüfung ein.

 

Pflegegeld
Das monatliche Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person (z. B. ein Freund oder ein Nachbar) die Pflegetätigkeit übernimmt. Mit dem Pflegegeld kann aber auch eine Pflegekraft aus dem Ausland finanziert werden. Das Pflegegeld kann von Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch genommen werden.

 

Kombinationsleistungen
Wenn sowohl ein Pflegedienst als auch eine private Pflegeperson pflegen, handelt es sich um eine Kombinationsleistung. Sie reichen die Rechnung des Pflegedienstes bei Ihrer Pflege­versicherung ein und erhalten, sofern der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist, ggf. ein anteiliges Pflegegeld. Sie können diese Leistung ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen.

 

Beratungseinsatz
Der Besuch am häuslichen Pflegeort dient u. a. dazu, der Pflegeperson Tipps für die tägliche Pflege zu geben und diesbezügliche Fragen zu beantworten. Der Beratungseinsatz kann durch “compass private Pflegeberatung”, einer Sozialstation, einem Pflegedienst, einer anerkannten Beratungsstelle oder einem Pflegeberater durchgeführt werden. Bei dem Bezug von Pflegegeld schreibt der Gesetzgeber bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz vor. Bei dem Pflegegrad 1 kann dieser auf Wunsch halbjährlich in Anspruch genommen werden.

 

Entlastungsbetrag 

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten. Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, welche dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Die Auswahl der nutzbaren Angebote umfasst nach Landesrecht anerkannte

 

  • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, beispielsweise der Besuch von Demenzcafés, Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
  • Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (z.B. Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (z.B. Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)

 

Außerdem können folgende Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen genutzt werden: Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (u. a. für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)

 

Teilstationäre Pflege
Es handelt sich hierbei um Tages- bzw. Nachtpflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung. Diese kann beispielsweise zur Entlastung der Pflegeperson stundenweise genutzt werden. Einen Anspruch auf die teilstationäre Pflege ist für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 vorgesehen.

 

Verhinderungspflege
Auch die Pflegeperson benötigt mal Urlaub oder Zeit für z. B. Arztbesuche. Wenn die Pflegeperson die Pflege nicht durchführen kann, weil sie verhindert ist, greift die Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass für die Ausfallzeit der Pflegeperson beispielsweise eine andere Person oder ein anerkannter Pflegedienst einspringen kann. Um die Leistung beanspruchen zu können, muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 haben. Das Formular für die Verhinderungspflege steht Ihnen als Download zur Verfügung.

 

Pauschaler Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 1 haben, können neben den Leistungen der ambulanten Pflege unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Wohngruppenzuschlag erhalten. Die ambulante Wohngruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen damit der pauschale Wohngruppenzuschlag von der Pflege­versicherung gezahlt werden kann. Es müssen beispielsweise bei der häuslichen Pflege in einer ambulant betreuten Wohngruppe mindestens 3 und maximal 12 Personen, davon mind. 3 Pflegebedüftige, durch eine Präsenzkraft unterstützt werden. Eine Zahlung des pauschalen Wohngruppenzuschlags erfolgt monatlich. Einen Antrag können Sie mit dem zum Download verfügbaren Formular bei der Pflege­versicherung stellen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

Download von Unterlagen:

Vollstationäre Pflege
Bei der dauerhaften Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einem anerkannten Pflegeheim handelt es sich um vollstationäre Pflege. Die pflegebedürftige Person wird in der vollstationären Einrichtung von dem Pflegepersonal ganzheitlich betreut und versorgt. Einen Zuschuss zu den Kosten erhalten alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5.

 

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege beinhaltet einen vorübergehenden Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim. Sie findet beispielsweise zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt statt oder wird genutzt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden ab dem Pflegegrad 2 bezuschusst. Eine Anfrage zur Kurzzeitpflege kann über “edith.care” gestellt werden.

 

Teilstationäre Pflege
Es handelt sich hierbei um Tages- bzw. Nachtpflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung. Diese kann beispielsweise zur Entlastung der Pflegeperson stundenweise genutzt werden. Einen Anspruch auf die teilstationäre Pflege ist für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 vorgesehen.

 

Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe
Es handelt sich um stationäre Einrichtungen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben der Gemeinschaft, die Bildung und schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund des Einrichtungszweckes stehen. Diese Leistung kann ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

 

Download von Unterlagen:

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebett, fahrbarer Lifter), zur Linderung der Beschwerden (z. B. Auflagen aus Weichlagerungsmaterialien) oder um der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen (z. B. Hausnotrufsystem, Rollator). Pflegehilfsmittel können ab Pflegegrad 1 bei der Pflege­versicherung beantragt werden. 
Eine Versorgung mit Hilfsmitteln kann über den jeweiligen Kooperationspartner der Pflege­versicherung erfolgen oder durch ein Sanitätshaus Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass wir maximal die Kosten gemäß der Vereinbarung mit unserem Kooperationspartner für Pflegehilfsmittel erstatten. Falls Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen möchten, wenden Sie sich gern schriftlich oder telefonisch an die Pflege­versicherung. Unsere Mitarbeiter besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen und können bei Bedarf die Hilfsmittel direkt bei unseren Kooperationspartnern beauftragen. Eine Auflistung aller Pflegehilfsmittel finden Sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis.

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zu den Verbrauchshilfsmitteln gehören beispielsweise Windeln, saugende Inkontinenzvorlagen, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Verbrauchshilfsmittel können ab Pflegegrad 1 bei der Pflege­versicherung beantragt werden. Wenn Sie eine regelmäßige Versorgung mit Verbrauchsmitteln wünschen, können Sie die curabox von “pflege.de” nutzen. Sie können sich ihr Paket individuell zusammenstellen und jederzeit die Versorgung und Lieferung anpassen. Eine Auflistung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finden Sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

Download von Unterlagen:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden in der Pflege­versicherung auch Wohnraumanpassung genannt. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Einbau eines Treppenlifts, das Anbringen von Haltegriffen, den barrierefreien Badumbau, die Beseitigung von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer. Viele dieser Maßnahmen sollten bei der Pflege­versicherung vorab beantragt werden damit der Zuschuss geprüft werden kann. Falls Sie einen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung stellen möchten, wenden Sie sich gern schriftlich oder telefonisch an die Pflege­versicherung. Unsere Mitarbeiter besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen. Auch über die digitale Pflegeassistentin edith.care ist eine Anstragsstellung möglich. Unverbindliche und kostenlose Angebote für einen barrierefreien Badumbau oder den Einbau eines Treppenlifts können Sie auch über unseren Servicepartner pflege.de erhalten.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Die App pflegecompass richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf, ihre Familien, Freund*innen und Bekannten. Die App unterstützt Sie mit Ihren Informationen bei der Organisation der ambulanten und stationären Pflege. Zudem ermöglicht die App die Suche nach entsprechenden Pflegeeinrichtungen. Aber auch alle, die sich auf eine Pflegesituation vorbereiten möchten, finden in dieser App ebenfalls alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflege sowie spannende Tools wie beispielsweise einen Pflegekostenrechner. Dieser ermöglicht eine Einschätzung der anfallenden Kosten, wenn ein Pflegedienst in der häuslichen Pflegesituation unterstützen muss.

 

Die App pflegecompass ist für iPhones und alle Android Smartphones konzipiert: 

 

Unterstützung für pflegende Angehörige

Großvater spielt mit seinen Kindern.

 

Ehrenamtlich pflegende Personen investieren neben Energie und Zuwendung auch jede Menge Zeit in die Pflege. Zeit, in der sie selbst nur eingeschränkt oder überhaupt nicht berufstätig sein können. Sie sind daher für die Zeit der Pflegetätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen in der (gesetzlichen) Renten-, Arbeitslosen- und Unfall­versicherung versichert.

Dauerhaft ehrenamtliche Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Renten- und Arbeitslosen­versicherungsbeiträge für ihre Pflegetätigkeit von der Pflege­versicherung abgeführt bekommen. Um einen Antrag bei der Pflege­versicherung stellen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sein. Zudem darf die ehrenamtliche Pflegeperson für die Zahlung von Renten­versicherungsbeiträgen nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig sein und die Pflegetätigkeit muss an mindestens 2 verschiedenen Wochentagen mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen.

Bei der Inanspruchnahme von Pflegezeit können sich nahe Angehörige (Arbeitsverhältnis als Beschäftigter) bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um das Familienmitglied in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Während der Inanspruchnahme der Pflegezeit kann die Pflege­versicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Sozial­versicherungsbeiträgen zahlen. Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 1 oder höher haben, um Leistungen bei der Pflege­versicherung beantragen zu können.

Bei einer akuten Pflegesituation können nahe Angehörige (Arbeitsverhältnis als Beschäftigter) unter bestimmten Voraussetzungen eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen. Diese bietet Angehörigen die Möglichkeit, sich kurzfristig Zeit für die Organisation von akuten Pflegemaßnahmen des Familienangehörigen zu nehmen und erste Vorkehrungen im Pflegefall innerhalb der Familie zu treffen. Der Angehörige kann bei der Pflege­versicherung des Familienmitglieds einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen. Diese prüft, ob dem Angehörigen eine anteilige Lohnersatzzahlung für den kurzen Zeitraum der Arbeitsverhinderung gezahlt werden kann. Zudem können auch Sozial­versicherungsbeiträge direkt an die zuständigen Stellen abgeführt werden.

Ein Pflegekurs oder Pflegetraining kann von ehrenamtlichen Pflegepersonen genutzt und vor Ort oder online durchgeführt werden. Die Pflegeperson erhält Wissen zu theoretischen Grundlagen der Pflegetätigkeit und hilfreiche Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag. Ein Pflegetraining vor Ort bietet Ihnen der medizinische Dienst “Medicproof” an. Über unseren Servicepartner “Angehörige pflegen” können Sie Online-Kurse zu den Themen „Grundlagen der häuslichen Pflege“  oder „Demenz – Wie sie den Alltag gestalten“ belegen. Auch über compass privtate Pflegeberatung werden Online-Pflegekurse angeboten.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Pflegetraining vor Ort durch Medicproof
Online-Pflegetraining von Angehörige pflegen
Online-Pflegekurs mit compass private Pflegeberatung 

Die Kurzzeitpflege beinhaltet einen vorübergehenden Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim. Sie findet beispielsweise zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt statt oder wird genutzt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden ab dem Pflegegrad 2 bezuschusst. Eine Anfrage zur Kurzzeitpflege kann über “edith.care” gestellt werden.

Die Pflegeperson benötigt auch mal Urlaub oder Zeit für z. B. Arztbesuche. Wenn die Pflegeperson die Pflege nicht durchführen kann, weil sie verhindert ist, greift die Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass für die Ausfallzeit der Pflegeperson beispielsweise eine andere Person oder ein anerkannter Pflegedienst einspringen kann. Um die Leistung beanspruchen zu können, muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 haben. Das Formular für die Verhinderungspflege steht Ihnen als Download zur Verfügung

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Pflegeanträge stellen über edith.care

 

Download von Unterlagen:

Mit unserem Servicepartner memoresa können wichtige Informationen und Unterlagen für die Notfallvorsorge sowie die einfache Nachlassplanung auf der smarten Notfallkarte digital und datenschutzkonform hinterlegt werden. memoresa bietet eine innovative und nachhaltige Lösung, um im Ernstfall schnell und unkompliziert auf alle wichtigen Daten des Pflegebedürftigen zugreifen zu können. So kann z. B. im Notfall die bedarfsgerechte Erstversorgung durch Rettungskräfte sichergestellt werden.

 

SIGNAL IDUNA Krankenversicherte erhalten einen Rabatt von 30% auf die analoge Notfallkarte mit digitaler Notfallseite und zahlen nur 11 Euro. Es können bis zu 3 Angelegenheiten kostenlos hinterlegt werden. Sie erhalten Ihren Rabattcode unter gesundheitswelt@signal-iduna.de.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:  Smarte Notfallkarte von memoresa

Digital Ihre Pflegeanträge mit edith.care stellen

Sparen Sie Zeit und schonen Sie die Umwelt. Stellen Sie Ihre Anträge für Pflegegrade, für Geld- und Sachleistungen oder Widerspruch schnell und digital mit edith.care.