Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
Wählen Sie einen passsenden Berater für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-4PRH-9U9L1-50 bei der DIHK Berlin.
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Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung.
Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vieles mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.
Wen schützt die ALLRECHT?
Versicherungsschutz besteht:
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Wichtiger Hinweis:
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe!
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie errichten für einen Kunden einen Wintergarten im Wert von 15.499 EUR. Dieser bemängelt angeblich schlafraubende Knackgeräusche in der Konstruktion und weigert sich, die volle Summe zu zahlen. Er bietet 50% an. Sie müssen auf Zahlung des Restbetrages klagen.