Menschenrechte

SIGNAL IDUNA verpflichtet sich, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

SIGNAL IDUNA Grundsatzerklärung

Beschwerdemöglichkeit

Wir stellen unseren Mitarbeitenden, aber auch potenziell Betroffenen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung (gemäß § 8 LkSG). Dort können jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA sowie in der gesamten Lieferkette gemeldet werden.  Sollte es zu einem Verstoß kommen, nutzen Sie gerne unser Beschwerdeformular.  Wir garantieren einen vertrauensvollen Umgang mit allen gemeldeten Beschwerden und Hinweisen.

Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Stand: 01.01.2023

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Wahrung der Menschenrechte sowie ein respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt sind schon seit jeher Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Daher verpflichtet sich die SIGNAL IDUNA, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Dementsprechend haben wir ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG für unsere Mitarbeitenden sowie potenziell Betroffene eingerichtet. Dort können jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA* sowie in der gesamten Lieferkette gemeldet werden.

*Zum eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA gehören auch die beherrschten Unternehmen im Sinne des LkSG.

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