Wenn ein Missgeschick passiert, kann das schnell teuer werden, denn es gibt keine Obergrenze für die Schadenersatzpflicht. Das bedeutet, Sie haften bei entsprechendem Verschulden im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen und auch mit zukünftigen Einkünften. Haben Sie einen Schaden verursacht, ist es daher sehr wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Wir erklären, auf was Sie achten müssen, und wie Sie einen Haftpflichtschaden richtig melden.
1. Den Schaden dokumentieren
Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten gemeldeten Haftpflichtschäden um Sachschäden, nicht um Personenschäden. Haben Sie einen Sachschaden verursacht, beispielsweise ein teures Elektrogerät oder fremdes Mobiliar beschädigt, sollte Sie im Interesse aller Beteiligen die Art und den Umfang des Schadens dokumentieren. Am besten geht das durch Foto- oder Videoaufnahmen. Machen Sie verschiedene Aufnahmen von allen Seiten und aus verschiedenen Perspektiven. So können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Sachlage und den Grad der Beschädigung nachweisen.
Wenn möglich, sollten Sie bzw. die geschädigte Person die betroffenen Sachen aufbewahren. Das ist natürlich nicht immer möglich. Eine zerbrochene Fensterscheibe kann nicht aufbewahrt und eventuell sogar zur Prüfung durch einen Gutachter eingeschickt werden. Ein kaputtes Tablet oder Smartphone aber schon. Bei Personenschäden sollten Sie zusätzlich nach Augenzeugen suchen.
2. Alle wichtigen Informationen sammeln
Ist Ihnen der Geschädigte nicht bekannt, vergessen Sie bitte nicht, Adressen und Telefonnummern auszutauschen. Gleiches gilt für Augenzeugen. Auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll ist empfehlenswert, denn Ihre Versicherung wird Sie bitten den Schadenshergang zu rekonstruieren. Es reicht, wenn Sie sich dazu die wichtigsten Stichpunkte in chronologischer Reihenfolge notieren. Das hilft Ihnen auch später noch als Gedächtnisstütze.
3. Ihre Versicherung kontaktieren
Setzen Sie sich im Ernstfall so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Das gilt insbesondere für Personenschäden und übrigens auch unabhängig davon, ob Sie tatsächlich für einen Unfall oder Sachschaden verantwortlich waren oder nicht. Je eher Ihr Versicherer von einem Schaden weiß, desto schneller kann er Ihnen helfen, die Kosten übernehmen oder für Sie unberechtigte Ansprüche abwehren. Grundsätzlich ist es ratsam, die Versicherung sofort zu informieren. Innerhalb einer Woche sollte die Schadensmeldung allerspätestens beim Versicherer eingehen.
Die meisten Versicherer bieten ein Webportal zur Schadensmeldung und sind auch über Telefon oder eine App erreichbar. Zur schnellen Meldung eines Haftpflichtschadens, sind diese Wege empfehlenswerter als der Postbrief. Zulässig ist die Meldung per Post aber auch. Oder Sie können sich in eine Filiale oder zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort begeben und den Haftpflichtschaden auch dort melden.
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Alleingänge! Lassen Sie jeden Versicherungsfall zunächst durch Ihren Versicherer prüfen, um festzustellen, ob die Schadenersatzansprüche gegen Sie rechtens sind. Daher ist es wichtig, dass Sie der geschädigten Person gegenüber keine Zugeständnisse machen, keine Forderungen nach Schadenersatz anerkennen und auch keine eigenmächtigen Zahlungen in die Wege leiten. Leiten Sie auch alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen, in denen Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden, sofort an Ihre Versicherung weiter.