Ausbildungstarif: Schul-/Studiennachweis online einreichen

Sichern Sie sich die vergünstigten Beiträge für Schüler, Studenten und Auszubildende in der Kranken- und Pflege­versicherung. Schnell und einfach online.

So funktioniert's

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Beantworten Sie einige kurze Fragen und aktualisieren Sie Ihre Angaben.
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Laden Sie die Bescheinigung als Datei (z.B. PDF) hoch.
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Zum Ausbildungstarif

Fragen und Antworten

Für welche Versicherungen gilt der Ausbildungstarif?

Sie können den Ausbildungstarif für eine Vielzahl von Krankenversicherungstarifen beantragen. Für die Pflegepflichtversicherung wird in diesem Zusammenhang ein möglicher Nachlass geprüft. Auf weitere Versicherungsverträge hat der Ausbildungstarif keinen Einfluss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie können den Ausbildungstarif beantragen, wenn die Umstellung vom günstigeren Jugendlichen- in den höheren Erwachsenenbeitrag bevorsteht. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Versicherungsschutz. Sie erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung von uns.

Voraussetzungen für den Ausbildungstarif:

  • die versicherte Person gehört zu einer der folgenden Personengruppen wie z. B. Schüler, Schüler an weiterführenden Schulen, Studenten (auch Werksstudenten), Azubis, Beamtenanwärter, Praktikanten, Referendare und FSJ/FÖJ.

Für Krankenvollversicherte gilt:

  • Schüler und Studenten dürfen wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten
  • das Einkommen von Studenten, die während ihres Studiums auf selbstständiger Basis arbeiten, darf eine sich jährlich ändernde Bezugsgröße nicht überschreiten

Zusätzlich ab dem 25. Lebensjahr für die Pflegepflichtversicherung gilt:

  • das monatliche Einkommen darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten

Falls die Voraussetzungen nicht zutreffen sollten, prüfen wir den Ausbildungstarif individuell für Sie.

Welche Auswirkungen hat der Ausbildungstarif auf den Beitrag?

Ab einem gewissen Alter (abhängig vom Tarif) erfolgt die Umstellung vom Jugendlichen- in den Erwachsenenbeitrag. Das bedeutet, man zahlt ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge. Während der Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium hat man ggf. nicht so viel Geld zur Verfügung. Daher können Schüler/Studenten/Auszubildende Sonderbedingungen beantragen und in dieser Zeit vergünstigte Beiträge zahlen. Wichtig: Nach Beenden der Ausbildung erfolgt automatisch ein Wechsel zurück in den Erwachsenenbeitrag, der dann höher als zuvor ausfallen kann.

Zur Verlängerung des Ausbildungstarifes

Fragen und Antworten

Welche Angaben und Nachweise werden für den Ausbildungstarif benötigt?

Wir stellen einige konkrete Fragen zur Art und Dauer von Schule, Studium oder Ausbildung sowie zu eventuellen Einkünften und Nebenbeschäftigungen. Außerdem benötigen wir eine aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsnachweis. Diesen können Sie nach Beantwortung der Fragen einfach als Datei (z. B. PDF) hochladen.

Kann der versicherte Schüler/Student/Azubi den Nachweis selbst einreichen?

Diese und andere vertragliche Angelegenheiten können wir ausschließlich mit unserem direkten Vertragspartner, also dem Versicherungsnehmer, vereinbaren. Ist der jeweilige Schüler/Student/Azubi also selbst Versicherungsnehmer, kann er die benötigten Angaben und Bescheinigungen selbst einreichen.

Was ist zu tun, wenn der Nachweis noch nicht vorliegt?

Die aktuelle Bescheinigung sollte innerhalb von sechs Wochen nach unserer schriftlichen Aufforderung eingereicht werden. Sofern Ihnen innerhalb dieser Frist noch kein Nachweis vorliegt, können Sie telefonisch eine Fristverlängerung beantragen. Wir sind von montags-freitags 7:00-19:00 Uhr unter 040 4124-3333 für Sie da.

Gelten die vergünstigten Beiträge auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten?

Sie können für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen eine Überbrückung für maximal sechs Monate beantragen, um auch in dieser Zeit von den vergünstigten Beiträgen zu profitieren.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Warte-/Urlaubssemester
  • Zeitraum zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn (oder andersrum)
  • Zeitraum zwischen zwei Studiengängen (z.B. Bachelor und Master)

Wichtig:

  • Sie erhalten nach Ablauf der Überbrückung eine schriftliche Erinnerung, um einen aktuellen Ausbildungsnachweis einzureichen
  • Falls nach dem überbrückten Zeitraum keine weitere Ausbildung absolviert wird, erfolgt eine rückwirkende Umstellung zu Beginn des Überbrückungszeitraumes in den Normalbeitrag.
  • Die Überbrückung kann nur für eine Krankenversicherung, nicht aber für eine Pflegeversicherung beantragt werden, da die Beiträge zur Pflegeversicherung durch einen Verband festgelegt werden

Wie verhält es sich mit Auslandsaufenthalten?

Wenn die genannten Voraussetzungen zum Ausbildungstarif im Ausland erfüllt sind, gelten die Ausbildungsbedingungen auch während des Auslandsaufenthaltes (ggf. ist ein Auslandszuschlag zu entrichten).

Bleibt der Ausbildungstarif erhalten, wenn man in den Semesterferien arbeitet?

Wenn durch die Tätigkeit eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Was passiert mit dem Ausbildungstarif während eines Praktikums?

Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium oder der Ausbildung beinhalten. Wenn durch die Tätigkeit ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Was passiert nach Ende der Ausbildung/des Studiums?

Bitte informieren Sie uns über das Ende der Ausbildung/des Studiums. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf den Ausbildungstarif und Sie zahlen wieder den normalen Tarifbeitrag inkl. der Alterungsrückstellungen. Nach Umstellung erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein.

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