Kurz gesagt: Nein.
Buchen Sie beispielsweise Anfang des Jahres den Familienurlaub für die Sommerferien, spielt es keine Rolle, ob Sie die RRV am Tag der Buchung oder erst 30 Tage vor Reiseantritt abschließen – der Preis bleibt unverändert. Dennoch empfehlen wir, eine Reiserücktrittsversicherung möglichst früh abzuschließen. So haben Sie das Thema aus dem Kopf und können sich ganz auf die Urlaubsvorfreude konzentrieren.
Ein weiteres Argument für einen frühen Versicherungsabschlusses: Versicherungsfälle, die vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung eintretenen, sind nicht versichert. Ein gebrochenes Bein oder Kreuzbandriss im Knie machen Sie für mehrere Monate reiseunfähig. Ohne Reiserücktrittsversicherung tragen Sie die Kosten für die nicht angetretene Reise – da die Verletzung vor Versicherungsabschluss eingetreten ist, ist sie nicht mitversichert. Also: Lieber schnell abschließen!
Für Reisen, die weniger als 30 Tage nach der Buchung starten, gelten die bereits genannten besonderen Regelungen. Auch diese Reisen können durch eine RRV abgesichert werden, jedoch ist die übliche 30-Tage-Frist nicht anwendbar. Hier muss die RRV sofort, spätestens am dritten Werktag nach der Buchung abgeschlossen werden. Entscheidend ist das Datum der Buchungsbestätigung, die Sie nach der Buchung erhalten. Wenn Sie die 3-Tage-Frist einhalten, bleiben die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung gleich.