Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe und KMU

  • existenziell für Kleingewerbe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • maßgeschneidert je nach Branche und Bedarf
  • schützt vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen   

Schützen Sie Ihre Existenz

Zwei Stromkabel falsch verbunden, die Dauerwelle verpatzt: Fehler sind menschlich – auch im Arbeitsalltag. Schnell kann durch eine kleine Unachtsamkeit ein teurer Schaden entstehen. Wer ein Unternehmen führt, braucht finanziellen und rechtlichen Rückhalt bei Schadenersatzforderungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten und sichert Ihre Existenz bedarfsgerecht ab.

Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung

Umfassende Leistungen

bei Personen- und Sachschäden, Vermögens- und Mietsachschäden

Variable Deckungssumme

je nach Bedarf und individuellem Risiko

Kleiner Beitrag – große Wirkung

Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen

Haftungsschaden: schnell passiert – lange Folgen

Ob Sie mit Feinkost oder Hardware handeln, Gärten gestalten oder Hunde frisieren: Was Sie sich mit viel Mühe aufgebaut haben, verdient Schutz. Vor allem, wenn Sie Verantwortung für Mitarbeitende, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel tragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert Kleingewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umfassend gegen Haftungsschäden ab.

 

Kleingewerbe oder KMU?

Als Kleingewerbe gelten sehr kleine Einzelunternehmen und GbR, die oft nur aus einer Person bestehen. Diese Unternehmen sind nicht im Handelsregister eingetragen.

Zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen

  • Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende),
  • Kleinunternehmen (< 50 Mitarbeitende) und
  • mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeitende).

KMU können einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro haben. Meist sind sie im Handelsregister verzeichnet.

 

Welche Haftungsschäden versichert die BHV?

Personenschäden

Beispiel: In Ihrem Blumengeschäft rutscht eine Kundin auf einer Pfütze auf dem Fliesenboden aus. Sie bricht sich den rechten Arm und verlangt Schadenersatz. Die BHV prüft die Forderung und übernimmt die daraus entstandenen Personenschäden samt Kosten, zum Beispiel für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Schmerzensgeld sowie den Verdienstausfall der Frau.

 

Sachschäden

Beispiel: Bei Elektroarbeiten im Haus Ihres Kunden bohrt Ihr Mitarbeiter versehentlich in ein Heizungsrohr. Die BHV kommt für die Kosten des entstandenen Sachschadens auf: das Beseitigen des Wasserschadens, notwendige Malerarbeiten und weitere Folgeschäden des Missgeschicks.

 

Vermögensschäden

Die BHV deckt „unechte“ Vermögensschäden. Das sind Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden auftreten. „Echte“ Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile zum Beispiel durch falsche Beratung bei der Geldanlage.

Beispiel: Sie haben bei einem Logistikunternehmen eine komplizierte IT-Anlage für die Lagersteuerung installiert. Durch einen Programmierfehler Ihrerseits kommt es zu Lieferproblemen. Ihr Kunde fordert Schadenersatz.  Die BHV erstattet Ihrem Kunden die entgangenen Einnahmen.

 

Mietsachschäden

Beispiel: Sie feiern mit Ihrem Team das Betriebsjubiläum. Als Sie spätabends die angemieteten Büroräume verlassen, vergessen Sie, eine Kerze zu löschen. Bis Nachbarn den Brand entdecken, ist in den Räumlichkeiten ein erheblicher Schaden entstanden. Die BHV übernimmt die anfallenden Kosten des Mietsachschadens wie zum Beispiel die Renovierungskosten.

Die BHV

  • schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch den Betrieb bei Dritten entstehen,
  • deckt Schäden, die Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden, Ihre Betriebsmittel oder Produkte verursachen,
  • leistet Schadenersatz, wenn Ihre Kundschaft zu Recht Anspruch darauf erhebt.

Wussten Sie das? Wer ein Kleingewerbe betreibt, zum Beispiel eine Schneiderei, eine Boutique oder ein Café, haftet bei berechtigten Schadenersatzansprüchen in der Regel mit seinem Privatvermögen – und zwar in unbegrenzter Höhe. 

Warum ist die BHV für Kleingewerbe und KMU so wichtig?

Als Unternehmerin oder Unternehmer laufen Sie täglich Gefahr, dass Ihre Kundschaft Sie für die Folgen eines Fehlers, einer falschen Entscheidung oder eines Missgeschicks verantwortlich macht. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

Sie kommen für den Schaden auf. Das heißt, Sie müssen

  • Reparatur- oder Behandlungskosten bezahlen,
  • Schmerzensgeld zahlen oder
  • einen Gewinnausfall ausgleichen.

Sie wehren die Schadenersatzforderung ab. Dafür müssen Sie

  • Rat von Sachverständigen einholen, um die Haftungsfrage zu prüfen,
  • die Forderung anfechten – möglicherweise mit rechtlichem Beistand.

All das kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld. Im schlimmsten Fall können berechtigte und sogar unberechtigte Schadenersatzansprüche die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.

Schnell-Check: Brauche ich eine Betriebshaftpflicht?

  • Führen Sie einen Handwerksbetrieb? Dann kann es passieren, dass Sie oder Ihre Mitarbeitenden bei einem Einsatz versehentlich Kundeneigentum beschädigen (zum Beispiel einen Parkettboden durch herabfallendes Werkzeug).
  • Betreiben Sie einen Hotel- oder Gastronomiebetrieb, oder empfangen Sie Kundschaft in Ihrem Ladenlokal, Friseursalon oder Yogastudio? Dann haften Sie, wenn eine Kundin oder ein Gast durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt (zum Beispiel durch eine falsche Behandlung oder eine Stolperfalle).
  • Leiten Sie ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel ein Übersetzungsbüro? Dann kann ein Übersetzungsfehler dazu führen, dass Ihr Kunde eine Broschüre auf Ihre Kosten erneut drucken lassen muss.
  • Betreiben Sie einen Online-Handel, zum Beispiel für Hardware? Dann müssen Sie sich womöglich gegen Schadenersatzansprüche von Kundinnen und Kunden wehren, die sich falsch beraten fühlen.
  • In diesen und ähnlichen Fällen ist eine Betriebshaftpflicht absolut empfehlenswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zwei oder 200 Mitarbeitende haben und in welcher Branche Sie tätig sind.

Warum lohnt sich die BHV für Kleinunternehmen?

Für Kleingewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung existenziell. Auch Existenzgründerinnen und -gründer sollten sich mit einer BHV absichern.

Die BHV von SIGNAL IDUNA bietet Ihnen die folgenden Vorteile:

Ein Schadenersatzanspruch kann schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen oder sogar in die Millionen gehen. Die BHV deckt die Kosten von Schäden, die in Ihrem Arbeitsalltag passieren. 

Die BHV kommt für Schäden auf, die Mitarbeitende oder Sie selbst beim Ausüben Ihrer Tätigkeit verursachen. Sie deckt zudem Schäden ab, die durch Ihr Unternehmen entstehen zum Beispiel Umweltschäden.

Die BHV schützt Sie bei unechten Vermögensschäden: Sie greift, wenn Ihre Kundschaft durch einen von Ihrem Betrieb verursachten Sach- oder Personenschaden einen finanziellen Verlust erleidet.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist in der BHV von SIGNAL IDUNA inklusive. Sie schützt Ihr Unternehmen vor Schadenersatzforderungen, die durch fehlerhafte Produkte entstehen.

Ist die Schadenersatzforderung überhaupt berechtigt? Das prüft die BHV und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Bei einer Klage übernimmt sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Fehler passieren – wichtig ist, verantwortungsvoll damit umzugehen. Dazu zählt das professionelle Regulieren von Schäden, die Sie unabsichtlich Dritten zugefügt haben. Die BHV übernimmt diese Aufgabe.

Ob Kiosk oder Gourmet-Tempel, Kfz-Werkstatt oder Autohaus: Kleinunternehmen sind vielfältig. Die BHV bietet passende Deckungskonzepte für alle Branchen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.


BHV leistet

  • bei Personenschäden: Bei Arbeiten Ihres Dachdeckerbetriebs verletzt ein herabfallender Dachziegel eine Passantin. Die BHV zahlt Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und den Verdienstausfall.

  • bei Sachschäden: Eine Mitarbeiterin Ihrer Fensterreinigung beschädigt mit einem Teleskopstiel versehentlich die hochwertige Deckenleuchte Ihres Kunden. Die BHV reguliert den Schaden.

  • bei unechten Vermögensschäden: Sie produzieren Gussformen für Pralinen. Eine fehlerhafte Form führt dazu, dass Ihr Kunde seine komplette Tagesproduktion als zweite Wahl verkaufen muss. Die BHV kommt für den Verlust auf.

  • bei Mietsachschäden: In Ihrer Büroküche schalten Sie nach Feierabend die Spülmaschine ein. Wegen einer Undichtigkeit kommt es zu einem Wasserschaden in den gemieteten Räumen. Die BHV bezahlt die Trocknungs- und Renovierungskosten.


BHV leistet nicht

  • bei Schäden an eigenen Sachen: Die Materialkosten für die zerbrochenen Dachziegel ersetzt die BHV nicht.

  • bei Schäden durch Vorsatz: Die Mitarbeiterin beschädigt die Deckenlampe absichtlich, weil sie sich über den Kommandoton des Hausherrn ärgert. Dafür kommt die BHV nicht auf.

  • bei Vertragsstrafen: Sie liefern die Gussformen zu spät, sodass Ihr Kunde mit der Produktion in Verzug gerät. Den finanziellen Schaden durch Ihre Vertragsverletzung ersetzt die BHV nicht.

  • bei Bußgeldern und Strafen: Mit Ihrem Dienstwagen geraten Sie auf dem Weg zu einem Kundentermin in die Radarfalle. Das Bußgeld übernimmt die BHV nicht.

Was kostet die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe und KMU?

Unternehmen unterscheiden sich nicht nur nach Größe, sondern auch in ihrem betrieblichen Risiko. Deshalb richten sich die Beiträge zur BHV nach individuellen Faktoren wie:

  • Branche und Art der Tätigkeit
  • Umsatz
  • Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Zusatzleistungen (z. B. Privathaftpflicht)

Die Betriebshaftpflicht von SIGNAL IDUNA gibt es je nach individuellem Risiko schon ab wenigen hundert Euro im Jahr. Das ist im Vergleich zu teuren Haftungsschäden ein überschaubarer Beitrag. Lassen Sie sich zur Höhe der Deckungssumme eingehend beraten. 

Aus dem Arbeitsalltag

So schützt die Betriebshaftpflicht

Eine Frau garniert Essen

Ein heißes Firmen-Event

Die gelernte Köchin Maria Bianchi hat sich mit ihrem Catering-Unternehmen einen Lebenstraum erfüllt. Für die Buchhaltung beschäftigt sie eine Bürokraft und nach Bedarf Servicekräfte für Veranstaltungen. Der jährliche Umsatz des Catering-Unternehmens liegt bei rund 150.000 Euro. Für ein Firmenjubiläum hat Maria ein 20-köpfiges Team zusammengestellt. Der Garten des Unternehmens ist mit weißen Pavillons bestückt. Da es am Tag der Jubiläumsfeier recht windig ist, hat Marias Mitarbeiter Schwierigkeiten beim Entzünden der Gasflammen an den Wärmebehältern. Wieder und wieder erlischt das Stabfeuerzeug. Doch plötzlich zündet das Gas. Die Flamme schlägt so hoch, dass ein Pavillon in Brand gerät. Obendrein gerät durch Funkenflug das Kleid eines Gastes in Brand. Die Dame muss mit Brandverletzungen ins Krankenhaus. Das ist der Ruin, denkt Maria verzweifelt.

Doch sie hat Glück im Unglück: Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bewahrt sie vor der Pleite. Die BHV ersetzt den beschädigten Pavillon und die Kleidung der verletzten Dame, zudem übernimmt sie die Behandlungskosten im Krankenhaus und das Schmerzensgeld – insgesamt knapp 28.000 Euro. Maria muss nur ihre Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro bezahlen; der Rest ist durch ihre Versicherungsprämie von 174,00 Euro jährlich gedeckt.  

Ein Mann zeichnet Schmuckstücke in seinem Werkstattatelier

Am falschen Ende gespart

Oliver Witt hat mitten in der Fußgängerzone ein kleines, aber feines Ladenlokal angemietet. Dort möchte der Schmuckdesigner ein Werkstattatelier eröffnen. Die Alarmanlage installiert er am Tag vor der Eröffnung selbst – so spart er einige tausend Euro. Doch mitten in der Nacht reißt der Rufton seines Handys den Alleinunternehmer aus dem Schlaf: Ein falsch konfigurierter Bewegungsmelder im Schaufenster hatte durch vorbeifahrende Autos einen Fehlalarm ausgelöst. Der Sicherheitsdienst und die Polizei fuhren zum vermeintlichen Einbruchsort. Die Folgen sind dramatisch: Oliver muss nicht nur die Eröffnung seines Ateliers verschieben, sondern auch fast 2.000 Euro bezahlen – für die Einsätze von Sicherheitsdienst und Polizei und um die Nachbarschaft für die entgangene Nachtruhe zu entschädigen. Und all das aus der eigenen Tasche. Denn an eine Betriebshaftpflichtversicherung hatte der Schmuckdesigner noch nicht gedacht.

Für 394,24 Euro pro Jahr kann Oliver sein Unternehmen künftig mit einer BHV (Deckungssumme 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) umfassend absichern.  

Ein Handwerker zerschneidet Platten für den Trockenbau

Wasserschaden durch Trockenbau

Emre Toprak führt ein Trockenbauunternehmen mit fünf Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von rund 600.000 Euro. Für ein großes Wohnungsbauunternehmen übernimmt seine Firma die Trockenbauarbeiten in zwanzig Neubauwohnungen. Der Einzugstermin naht und alle beteiligten Gewerke arbeiten unter großem Zeitdruck. Am Ende eines langen Arbeitstages passiert dem Firmenchef ein folgenreicher Fehler: Unabsichtlich und ohne es zu bemerken, beschädigt Emre bei der Montage einer Gipskartonwand ein Wasserrohr. Erst bei der Bauabnahme entdeckt der Architekt den Schaden, der durch das austretende Wasser nach und nach entstanden ist. Nicht nur die geflieste Trockenbauwand muss erneuert werden, auch der beschädigte Parkettboden muss rausgerissen und neu verlegt werden. Emre ist geschockt: Wie konnte ihm das nur passieren!

Zum Glück hat Emre Toprak für sein Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro abgeschlossen. Ohne Selbstbeteiligung – daher muss er für die Regulierung des Schadens nichts zuzahlen. Die BHV kommt für die Reparatur des Wasserrohrs auf und bezahlt die Kosten für die Fliesen- und Parkettarbeiten – insgesamt 65.000 Euro. Die Versicherungsprämie ist vergleichsweise günstig: nur 1.703,32 Euro pro Jahr.

BHV abschließen: Das ist wichtig

  • Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, und lassen Sie sich für einen maßgeschneiderten Schutz individuell beraten.
  • Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherer. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen, also den Umfang des Versicherungsschutzes.
  • Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, sobald Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnen. Andernfalls müssen Sie bei einem Haftungsschaden die Kosten selbst tragen.
  • Achten Sie darauf, im Vertrag Ihren Betrieb und alle betrieblichen Tätigkeiten zu benennen und ausdrücklich zu versichern.
  • Prüfen Sie jährlich, ob die Deckungssumme noch Ihrer aktuellen Situation entspricht. Eine Unterversicherung kann teuer werden.

Fragen und Antworten zur BHV für Kleingewerbe und KMU

Nein, eine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Pflicht. Dennoch ist sie äußerst empfehlenswert. Wenn Sie ein Café betreiben, kann es leicht passieren, dass ein Gast in Ihren Räumen zu Schaden kommt und Sie möglicherweise dafür haften: Zum Beispiel, wenn Sie beim Servieren ein Heißgetränk umstoßen oder wenn ein Gast im Eingangsbereich über eine Falte in der Fußmatte stolpert.

Nein. Die BHV ist nur für die Schäden zuständig, die Sie mit Ihrem Unternehmen Dritten zufügen. Um Schäden an Ihrem Eigentum abzusichern, benötigen Sie eine Sachversicherung, zum Beispiel eine Inhaltsversicherung oder eine Gebäudeversicherung.

Ja. SIGNAL IDUNA wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Forderungen. Bei einer Klage gegen Ihr Unternehmen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für Ihre Rechtsverteidigung. Das entlastet Sie und spart Zeit sowie Kosten.

Da die BHV das individuelle Risiko versichert, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt davon ab, in welcher Branche Sie tätig sind, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen, welche Zusatzleistungen Sie sich wünschen, wie hoch Ihr Umsatz ist und wie hoch die Deckungssumme sein soll. Eine Selbstbeteiligung senkt Ihren Beitrag.

Lassen Sie sich dazu von Ihrer Versicherung professionell beraten. Es ist wichtig, die Deckungssumme an Ihr individuelles Risiko anzupassen. Bei einer zu geringen Deckungssumme haftet Ihr Unternehmen für die Differenz zwischen Deckungssumme und der tatsächlichen Schadenhöhe. Das kann schlimmstenfalls bis zur Insolvenz führen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme sichert Sie umfassend ab – bei einem nur geringfügig höheren Beitrag.

Nein, das ist nicht möglich. Daher sollten Sie eine BHV abschließen, sobald Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnen. Sonst sind Sie im Falle einer Schadenersatzforderung nicht geschützt und bleiben auf den Kosten sitzen.

Ihr Betrieb und alle betrieblichen Tätigkeiten, die Sie ausüben, sollten im Vertrag benannt und ausdrücklich versichert sein. Für Ihren passgenauen Schutz bieten wir spezielle Deckungskonzepte für fast alle Branchen und Tätigkeitsfelder, zum Beispiel für Handwerk, Handel, Heil und Pflege, Hotel- und Gastgewerbe, Bau, Dienstleistung, Neue Medien, Hersteller und Kfz. 

Wichtige Versicherungen neben der Betriebshaftpflicht