Gütertransportversicherung (Warenversicherung)
Jeden Tag werden weltweit Güter im Wert von mehreren Milliarden Euro transportiert. Dabei sind sie unzähligen Gefahren ausgesetzt. Was passiert, wenn die Ware
beschädigt beim Empfänger oder der Empfängerin eintrifft oder sogar auf dem Transportweg verloren geht?
Die Risiken dieses Transports und auch die transportbedingte Lagerung von Gütern aller Art deckt die Gütertransportversicherung (auch Warenversicherung). Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Waren selbst produzieren, mit diesen handeln oder sie vertreiben.
Wir bieten den Schutz als Einzel-Gütertransportversicherung oder in Form einer Allgefahrendeckung - der Transport-Generalpolice -, gegen jegliche Sachschäden und Risiken, denen die Güter während der versicherten Reise ausgesetzt sind, soweit einzelne Risiken nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, an.
Autoinhaltsversicherung
Viele Handwerker und Handwerkinnen führen ständig hochwertiges Werkzeug und Material im eigenen Fahrzeug bei den Fahrten zu den Kunden mit sich. Die Autoinhaltsversicherung ist eine Absicherung von Gütertransporten gegen Schäden an der Ladung durch z. B. Diebstahl, Brand oder Unfall des Transportfahrzeugs. Sie bietet die ideale Absicherung für Geschäfte und Betriebe, die ihre Waren und Güter mit eigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern transportieren.
Musterkollektionsversicherung
Viele Reisende und Vertreter und Vertreterinnen führen teure Musterkollektionen mit sich. Dafür wurde die spezielle Musterkollektionsversicherung geschaffen. Sie bietet Versicherungsschutz für Musterkollektionen sowie deren Verpackung und Behältnisse während der Mitführung auf Reisen.
Ausstellungsversicherung
Bei Messen und Ausstellungen ist betriebliches Eigentum oft gefährdet. Mit der Ausstellungsversicherung kann der Aussteller oder die Ausstellerin unbesorgt an diesen Ausstellungen teilnehmen und sein Ausstellungsgut sicher wissen. Sie bietet eine Transportabsicherung und Absicherung der Ausstellungsgegenstände während der Ausstellung gegen Diebstahl, Brand, Sturmschäden, usw.
Schausteller-Transportversicherung
Neue Orte, neue Menschen, neue Attraktionen: Das Geschäft von Schaustellern und Schaustellerinnen lebt von ständiger Abwechslung. Unser Versicherungsschutz der Schausteller-Transportversicherung ist ebenso flexibel. Wir bieten individuelle Möglichkeiten der Absicherung, die Sie sich einfach mit Bausteinen flexibel selbst zusammenstellen können. Unsere Grunddeckung bietet Ihnen Schutz z.B. bei:
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion inkl. Ruß-, Rauch-, Schmor- und Sengschäden
- Elementarereignisse
- Vandalismus
- Kühlgutschäden
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Kreieren Sie Ihr persönliches Versicherungspaket in Ergänzung zur umfassenden Grunddeckung, indem Sie folgende Bausteine zu- oder abwählen:
- Sturm und Hagel
- Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
- Einbruchdiebstahl und Raub einschließlich Diebstahl von fest mit dem Objekt verbundenen Gegenständen sowie Starkstromkabeln
- Glasbruch
- Leitungswasser
- Wertsachen und Bargeld
Versichert werden können u.a. Schaustellergeschäfte inkl. Waren und Geräte, Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb, z.B. Auflieger oder Packwagen und Wohnwagen inkl. Hausrat.
Fühlen Sie sich Rundum abgesichert, egal ob beim Betrieb, beim Transport oder im Winterlager und wenn Sie nur kurzfristig Deckung z. B. für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt benötigen – auch hierfür haben wir eine Lösung.
Reisegepäckversicherung für Firmenkunden
Die Reisegepäckversicherung für Dienstreisen und Dienstgänge ist der optimale Schutz für Geschäfte und Betriebe, deren Mitarbeitende zu Dienstzwecken reisen. Sie bietet finanzielle Absicherung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck inkl. Mobiltelefonen, Tablets und Laptops.
Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführer- und Speditions-Haftungsversicherung)
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Versichert ist die Haftung (Verkehrshaftungsrecht) von Verkehrsträgern (Spediteure und Spediteurinnen, Frachtführer und Frachtführerinnen, Lagerhalter und Lagerhalterinnen) infolge Beschädigung oder Verlust der zur Beförderung übernommenen, fremden Gütern. Sie schützt vor Schadensersatzforderungen Dritter, also Ihrer Kunden und Kundinnen.